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Mittwoch, 19. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Staatsgerichtshof verhandelt Klage Streit um Betreuungskosten

 ·  „Wer bestellt, bezahlt“ - ob und inwieweit dieses übliche Prinzip auch für den Umgang des Landes mit den Kommunen gilt, ist seit Dienstag Thema des Hessischen Staatsgerichtshofs.

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„Wer bestellt, bezahlt“ - ob und inwieweit dieses bei Alltagsgeschäften übliche Prinzip auch für den Umgang des Landes mit den Kommunen gilt, ist seit Dienstag Thema des Hessischen Staatsgerichtshofs. Die Verfassungsrichter des Landes haben über einen Streit des Städtetages mit der Regierung über die Betreuungskosten in Kindertagesstätten zu entscheiden, in dem es um eine dreistellige Millionensumme geht. Der Präsident des Staatsgerichtshofs, Günter Paul, kündigte ein Urteil für den 6. Juni an.

Anlass der gerichtlichen Auseinandersetzung ist eine von der schwarz-gelben Landesregierung erlassene Verordnung aus dem Jahr 2008, die mehr Personal für städtische Kinderkrippen sowie kleinere Gruppen vorsieht. Nach Auffassung des Städtetages verstößt diese sogenannte Mindestverordnung gegen die Landesverfassung, weil das Land, anders als vorgeschrieben, nicht die Kosten für die finanzielle Zusatzbelastung übernehme. Aus Sicht der Staatskanzlei hingegen lässt sich aus der Verfassung kein Anspruch auf einen unmittelbaren finanziellen Ausgleich ableiten. Entlastungen der Städte und Gemeinden, über deren Ausmaß noch keine Einigung bestehe, würden vielmehr über den Kommunalen Finanzausgleich erfolgen.

Kein individueller Ausgleichsanspruch vorgesehen

Jürgen Dieter (SPD), der Geschäftsführende Direktor des Hessischen Städtetages, wies auf das in Artikel 137 der Hessischen Verfassung festgeschriebene Konnexitätsprinzip hin, wonach das Land den Kommunen keine höheren Standards vorschreiben dürfe, ohne finanziell dafür die Voraussetzungen zu schaffen. „Führt die Übertragung neuer oder die Veränderung bestehender eigener oder übertragener Aufgaben zu einer Mehrbelastung oder Entlastung der Gemeinden oder Gemeindeverbände in ihrer Gesamtheit, ist ein entsprechender Ausgleich zu schaffen“, heißt es dort. Das Einhalten der „Mindestverordnung“ schlage jährlich mit zusätzlich 257,6Millionen Euro zu Buche, eine den finanziell ausgebluteten Kommunen aufgebürdete Last, die diese nicht schultern könnten, so Dieter. Weil die Landesregierung sich weigere, für einen Kostenausgleich in voller Höhe zu sorgen, bleibe nur der Weg zum Verfassungsgericht.

Die Staatskanzlei wies hingegen darauf hin, dass die Bestimmung in Artikel 137 durch den Vorbehalt „Das Nähere regelt ein Gesetz“ eingeschränkt werde. In diesem Fall sehe das Gesetz keinen individuellen Ausgleichsanspruch der Städte und Gemeinden vor, sondern vielmehr eine Einigung auf eine Kompensation über den Kommunalen Finanzausgleich. Die Städte hätten auch nur Hochrechnungen und keine konkreten Zahlen über ihre zusätzlichen Belastungen vorgelegt. Das Land beziffert die Mehrkosten für Kindergärten und Tagesstätten auf lediglich 130 Millionen Euro.

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Jahrgang 1960, Korrespondent der Rhein-Main-Zeitung in Wiesbaden.

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