20.05.2008 · Im Juni wird entschieden, ob es tatsächlich zum Prozess gegen den früheren Sportchef des Hessischen Rundfunks, Jürgen Emig, kommt. Er soll illegal an diversen Sport-Großveranstaltungen verdient haben.
Von Helmut SchwanDer Prozess gegen den früheren Sportchef des Hessischen Rundfunks, Jürgen Emig, könnte am 4. August beginnen. Emig ist der Untreue zu Lasten seines Senders, des Betrugs zum Nachteil von Sportveranstaltern und der Bestechlichkeit angeklagt. Allerdings hat die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts das Hauptverfahren noch nicht eröffnet, das heißt noch nicht entschieden, ob Emig der ihm angelasteten Taten „hinreichend verdächtig“ sei. Laut Gerichtssprecher Klaus Wiens haben sich die Beteiligten bisher nur vorsorglich auf Termine geeinigt. Ob es tatsächlich zum Prozess komme, werde im Juni entschieden.
Die Ermittlungen gegen den mittlerweile 62 Jahre alten Journalisten hatten vor vier Jahren nach Hinweisen begonnen, Emig habe von Vereinen Geld dafür verlangt, dass ihre Veranstaltungen ins Fernsehen kommen. Verstärkt wurden die Nachforschungen im Juni 2006: Nachdem Emigs Haus und sein Büro im Sender durchsucht worden waren, musste er in Untersuchungshaft.
HR fordert eine Million Euro Schadensersatz
Laut der im Mai vergangenen Jahres fertiggestellten Anklage hatte Emig in den Jahren 2001 bis 2004 rund 600.000 Euro dafür erhalten, dass er Übertragungen sogenannter Randsportarten über eine Agentur vermarktete, die seiner Frau und einem Freund gehörte. Illegal soll er auf diese Weise auch an den Großveranstaltungen „Rund um den Henninger-Turm“ und Ironman-Triathlon partizipiert haben.
Dass mehr als ein Jahr zwischen Anklageerhebung und einem möglichen Prozessbeginn liege, sei darauf zurückzuführen, dass die Kammer zunächst über andere Fälle verhandeln müsse, bei denen Verdächtige in Haft säßen, sagte Gerichtssprecher Wiens. Dem Vernehmen nach stellten sich aber auch einige schwierige Rechtsfragen. Emig hat zwar Abrechnungen von Sponsorengeldern über die Agentur eingestanden, aber stets geltend gemacht, der Sender habe dieses System der Refinanzierung von teuren Übertragungen angesichts fehlender Mittel zumindest toleriert. Der Streit zwischen Emig und dem HR darüber, ob seine Kündigung rechtens gewesen sei, ist bis zum Abschluss des Strafprozesses ausgesetzt. Der HR fordert von Emig eine Million Euro Schadensersatz.
Helmut Schwan Jahrgang 1956, Redakteur in der Rhein-Main-Zeitung, verantwortlich für den Rhein-Main-Teil der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
Jüngste Beiträge