09.04.2003 · Die Rürup-Kommission hat ihre Vorschläge zur Gesundheitsreform vorgelegt. Kurzfristig sind das überwiegend Notmaßnahmen zur Kostendämpfung. Zur langfristigen Reform darf die Politik zwischen zwei Finanzierungsmodellen wählen.
Die Rürup-Kommission hat kurzfristige Einsparungen von 24 Milliarden Euro bei den gesetzlichen Krankenkassen vorgeschlagen. Damit könne der Beitragssatz von derzeit durchschnittlich 14,5 Prozent zum 1. Januar 2004 um 2,4 Prozentpunkte gesenkt werden, sagte Kommissionschef Bert Rürup am Mittwoch in Berlin. Auf ein gemeinsames Modell für die langfristige Reform der Kassenfinanzierung will die Kommission verzichten und der Politik die Entscheidung über Alternativvorschläge überlassen.
Bundessozialministerin Ulla Schmidt (SPD) kündigte umgehend an, dass Beiträge in die gesetzlichen
Kassen künftig nicht mehr allein auf die Lohn und Gehalt erhoben werden sollen. In der rot-grünen Koalition plädieren zahlreiche Politiker dafür, auch Miet- und Zinseinnahmen bei der Berechnung der Kassenbeiträge zu berücksichtigen. Zudem sprach sich Schmidt dafür aus, den Zugang zu Fachärzten über eine Praxisgebühr zu regeln. Schmidt sagte zu, die Vorschläge der Rürup-Kommission zu prüfen.
Im Streit um die noch offenen Punkte des Not-Sparpakets für das Gesundheitswesen erzielten Regierungsparteien und Union im Vermittlungsausschuss am Mittwochabend einen Kompromiss. Es betrifft den Teil der Eilgesetze von Gesundheitsministerin Schmidt vom Jahresbeginn, denen der Bundesrat zustimmen musste. Die Verwaltungskosten der gesetzlichen Krankenkassen werden danach in diesem Jahr eingefroren. Im Gegenzug konnte sich die Union teilweise mit einer Lockerung der Nullrunde für die Krankenhäuser durchsetzen.
Erste Stufe des Rürup-Plans: Kurzfristig sparen
Der erste Schritt des zweistufigen Reformplans, ein so genanntes „Y-Modell“, soll laut Rürup zum 1. Januar 2004 umgesetzt werden. Darunter fallen als kurzfristige Einsparungen etwa eine Gebühr in Höhe von 15 Euro bei Arztbesuchen. Allerdings gibt es Ausnahmen bei Unfällen, bei chronisch Kranken und für Kinder. Krankengeld sollen die Bürger künftig selbst versichern. Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschutz sowie das Sterbegeld sollen steuerfinanziert werden. Höhere Eigenbeteiligung soll es für Arzneimittel geben. Auch Zuzahlung etwa zu Medikamenten, für die es preiswertere Alternativen gebe, sollten deutlich erhöht werden. Allein dies könnte sechs Milliarden Euro bringen, sagte Rürup.
Zweite Stufe: Finanzierung der Krankenkassen reformieren
Eine langfristige Reform der Finanzierung ist laut Rürup innerhalb der nächsten zehn Jahre unumgänglich. Die Kommission will dazu bis Ende Mai zwei ausformulierte Modelle präsentieren. Nach dem einen Plan würden künftig alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Krankenversicherung einbezogen und Beiträge auch auf Nebeneinkünfte fällig. Nach dem zweiten Modell würde statt der bisherigen prozentualen Beiträge vom Erwerbseinkommen eine Kopfprämie pro Bürger fällig. Zwischen diesen beiden Vorschlägen müsse die Politik eine „Werteentscheidung“ fällen, sagte Rürup.
Kommissionschef Rürup hatte sich mit dem Gesundheitsökonomen Karl Lauterbach unmittelbar vor der Kommissionssitzung auf ein Konsenspapier geeinigt. Die beiden Wissenschaftler hatten sich in den vergangenen Monaten für gegensätzliche Modelle zur Finanzierungsreform der gesetzlichen Kassen stark gemacht: Rürup zieht die Kopfpauschale vor, Lauterbach dagegen präferiert eine Ausweitung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse auf alle Erwerbstätigen. Der teils heftige Streit hatte Zweifel genährt, ob sich die Kommission überhaupt auf einen breit getragenen Vorschlag einigen kann.
Der nun vorliegende Vorschlag soll in die Gesundheitsreform einfließen, die Ministerin Schmidt im Mai präsentieren will. Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, mit der Reform die
durchschnittlichen Krankenkassenbeiträge von derzeit 14,3 auf unter 13 Prozent zu senken.