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Dienstag, 07. Februar 2012
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Sport/Justiz Musterprozeß gegen private Sportwetten

06.09.2005 ·  In einem Musterprozeß um die Rechtmäßigkeit von Sportwetten englischer Anbieter muß sich ein Kiosk-Inhaber vor dem Landgericht Frankfurt verantworten. Es geht um die Frage, ob es trotz EU-Konzession einer besonderen deutschen Erlaubnis bedarf.

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In einem Musterprozeß um die Rechtmäßigkeit von Sportwetten englischer Anbieter muß sich seit Dienstag ein Kiosk-Inhaber vor dem Landgericht Frankfurt verantworten. Die Anklage legt dem 57jährigen verbotenes Glücksspiel zur Last. Der Geschäftsmann gab zu Prozeßbeginn zu, Mitte 2004 die Wetten des englischen Anbieters per Computer vermittelt zu haben, ohne im Besitz einer Erlaubnis der deutschen Behörden zu sein. Zuvor hatte er sich erfolglos um die Einrichtung einer reguläre Lotto-Toto-Annahmestelle bemüht.

Das hessische Innenministerium hat in der Vergangenheit erheblichen Druck auf private Wettsalons ausgeübt. So gab es im Januar eine Polizeiaktion in Südhessen. Der Verwaltungsgerichtshof hat allerdings im vergangenen Jahr das Staatsmonopol auf Lotterien und Sportwetten bestritten.

Klage vor dem Bundesverfassungsgericht

In dem Prozeß geht es vor allem um die Frage, ob ausländische Wettanbieter mit entsprechender EU-Konzession ohne eine zusätzliche Erlaubnis in Deutschland auftreten dürfen. Beim Hessischen Generalstaatsanwalt warten rund 300 ähnliche Verfahren. Parallel dazu ist beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein Grundsatzverfahren anhängig. Der Verteidiger des Kiosk-Besitzers stellte nach der Verlesung der Anklageschrift den Antrag, das Verfahren bis zu einer Entscheidung der Verfassungsrichter im November auszusetzen.

Der Kiosk-Betreiber nannte wirtschaftliche Schwierigkeiten und einen Umsatzrückgang als Grund, weshalb er sich auf das Angebot eines Vertreters des englischen Wettanbieters eingelassen habe. „Ich dachte, das sei alles in Ordnung. Schließlich wird ja nicht in einem Hinterzimmer gespielt“, sagte er. Er habe mit den Sportwetten innerhalb eines Jahres nur rund 450 Euro eingenommen. Mit einem Urteil wird an diesem Mittwoch gerechnet.

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Von Matthias Alexander

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