Der 22 Jahre alte Mann, der am Wochenende über das Soziale Netzwerk Facebook zur „Abrissparty“ nach Darmstadt eingeladen hatte, muss eventuell tief in die Tasche greifen. Auf Nachfrage bestätigte das Polizeipräsidium gestern, dass geprüft werde, ob der Veranstalter öffentlich einen unbegrenzten Teilnehmerkreis eingeladen habe. Sei dies der Fall, müsse er eventuell die Einsatzkosten der Polizei tragen. Deren Höhe blieb gestern noch offen. Es seien mehrere Streifenwagen in der Heinrich-Delp-Straße von 22 bis nach 24 Uhr im Einsatz gewesen.
Die Heinrich-Delp-Straße gilt als ruhige Wohngegend im Stadtteil Eberstadt, weshalb die rund 200Personen, die dem Partyaufruf gefolgt waren und sich auf dem Grundstück einfanden, den Anwohnern schnell auffielen. Bevor jedoch Anrufe der Nachbarn eingingen, hatte sich der Zweiundzwanzigjährig schon selbst bei der Polizei gemeldet. Es seien 30 bis 40 ungebetene Gäste gekommen, die Sache wachse ihm über den Kopf, teilte er mit. Die „Gäste“ erläuterten der Polizei, sie seien der Einladung in Facebook gefolgt, zu der man nur Alkohol habe mitbringen müssen. Den Beamten gelang es, die Anreise weiterer rund 100Partybesucher zu verhindern.
300 Polizisten im Einsatz
Facebook-Partys gehören zwar nicht zum Polizeialltag. Bundesweit ist aber ein leichter Anstieg zu verzeichnen, wie Michael Rühl sagt, der in der Beratungsstelle des Polizeipräsidiums zuständig ist für Internet, Neue Medien und IT. Jugendliche wüssten oft nicht, was eine öffentliche Einladung bewirken könne. Dabei müsse jeder, der so etwas mache, sich darüber im Klaren sein, „dass es zu hohen Kosten führen kann“.
Eine spektakulärer Fall einer Facebook-Party hat sich kürzlich in Konstanz ereignet. Dort hatte ein Lehrling ins Freibad eingeladen. Die Aufforderung erreichte 12.000 Menschen und führte zum Einsatz von nahezu 300 Polizisten und einem Hubschrauber. Dem Lehrling wurde ein Rechnung der Polizei über 227.000 Euro vorgelegt.
Probleme, Urheber zu finden
Manchmal sind Unerfahrenheit und Naivität im Umgang mit dem Sozialen Netzwerk im Spiel, manchmal aber auch hintergründige Absicht, wie Rühl sagt. So hatte in Australien eine Fünfzehnjährige, die nach der Enttäuschung im Vorjahr, als nur zwei Gäste zum Geburtstag gekommen waren, vorsorglich per Facebook eingeladen. 24Stunden später waren 20.000 Rückmeldungen eingegangen. Die Schülerin schloss erschrocken die Seite, die aber kurz darauf wieder auftauchte - mit der Folge, dass die Zahl der Anmeldungen auf 200.000 stieg. Die Polizei ermittelte einen Siebzehnjährigen, der die Seite „gekapert“ und weiterverbreitet hatte.
Schwierigkeiten, den Urheber einer Partyeinladung via Facebook herauszufinden, hatte die Polizei vergangene Woche im saarländischen Dorf Numborn. Dort sollte es zur Wiederholung einer Massenparty kommen, bei der im Vorjahr rund 2000 Gäste erschienen waren. Der Einlader zu „Numborn reloaded“ hatte seinen Account bei Facebook sofort wieder gelöscht, weshalb es für die Beamten schwierig ist, ihn zu identifizieren.
Nur sechs Feierwütige kamen
Das aber ist Voraussetzung, um Kosten dem Veranstalter in Rechnung zu stellen. „Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung“, sagt Rühl, der Facebook-Einladungen nicht grundsätzlich ablehnend gegenübersteht: „Wer sich mit den Sicherheitseinstellung des Sozialen Netzwerks auskennt, kann diese Möglichkeit durchaus nutzen. Bei Unsicherheit ist eine Einladung über den privaten E-Mail- Account mit spezifischer Adressenauswahl aber sicherer.“
Die Riesenfete in Numborn hat übrigens nicht stattgefunden. Nach Verbot und entsprechender Öffentlichkeitsarbeit fanden sich nur sechs junge Menschen in dem Dorf ein.