Bei der Neuregelung der Sicherungsverwahrung in Hessen gerät die Landesregierung unter Termindruck. Bis zum 1.Juni 2013 müssen die Bundesländer neue Unterbringungsmöglichkeiten für Straftäter schaffen, die nach Verbüßung ihrer Haftzeit zum Schutz der Bevölkerung hinter Gittern bleiben. Das hat das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr in einem Urteil vorgegeben, das für die Länder mit zusätzlichen Kosten in Millionenhöhe verbunden ist. Die Karlsruher Richter erklärten die bisherige Regelung der Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig.
Hessen plant ein eigenes Landesgesetz, um die Forderungen des Gerichts zu erfüllen, das Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) im September in den Landtag einbringen will. In dem Gesetz sollten Therapie und Resozialisierung die gleiche Bedeutung beigemessen werden wie dem Schutz der Bevölkerung. Schon jetzt ist allerdings absehbar, dass die Zeitvorgabe des Verfassungsgerichts in Hessen und in anderen Bundesländern nicht einzuhalten sein wird. Hahn rechnet damit, dass die Bedingungen erst von Anfang 2014 an erfüllt werden können.
Forderung „Wegsperren, und zwar für immer“ sei unrealistisch
Künftig muss sich das Leben der als besonders gefährlich eingestuften Straftäter nach Ende ihrer Haft deutlicher als bisher von der Unterbringung im Gefängnis unterscheiden. In Hessen sollten Sicherungsverwahrte erkennbar komfortabler untergebracht werden als Strafgefangene in ihren Zellen, erläutert Hahn. Ein knapp 18Quadratmeter großer Wohn- und Schlafraum, eigene Küchenzeile und privates Bad stünden ihnen künftig zur Verfügung; eine Gefängniszelle hat inklusive Toilette etwa elf Quadratmeter. Zudem sollen Verwahrte ihre eigene Kleidung tragen und sich selbst verpflegen können. Erlaubt werden jährlich mindestens vier „Ausführungen“ unter Aufsicht, für mindestens zehn Stunden im Monat dürfen Besucher empfangen werden, Langzeitbesuche werden ermöglicht, und die bisher geltende Arbeitspflicht entfällt. Wenn möglich, sollen Untergebrachte in Wohngruppen leben dürfen.
Hahn legt Wert auf die Feststellung, dass jeder Verwahrte die Hoffnung haben müsse, irgendwann wieder in die Freiheit zurückzukehren. Die Forderung „Wegsperren, und zwar für immer“ sei populistisch, aber unrealistisch. Sie widerspreche der Menschenwürde. Das Verfassungsgericht, so Hahn, habe entschieden, dass die Sicherungsverwahrung nur noch ein letztes Mittel zur Vermeidung schwerer Straftaten sein dürfe. Sie sei auch nur dann zulässig, wenn sie auf die Therapie des Verwahrten ausgerichtet sei. Andererseits habe der Staat die Pflicht, seine Bürger vor den Tätern, die als hochgefährlich erkannt würden, zu schützen. In diesem Zwiespalt der Erwartungen werde der Therapie in der Sicherungsverwahrung große Bedeutung zukommen, meint der Minister.
Schwalmstadt wird umgebaut
Fachleute fordern gar, dass die professionelle und wissenschaftlich fundierte Hilfe schon früher ansetzen müsse, und zwar während der Haftzeit, wenn die Tat noch nicht zu lange zurückliege. Sicher ist, dass der Bedarf an Therapeuten und Sozialarbeitern steigen wird.
Die unbestimmte Dauer der Sicherungsverwahrung könne schwerwiegende psychische Auswirkungen haben, den Untergebrachten demotivieren und ihn in Lethargie und Passivität verfallen lassen, erläutert Hahn. Nötig seien daher Motivationsarbeit und ein Anreizsystem, das aktive Mitarbeit mit besonderen Vergünstigungen oder Freiheiten honoriere oder auch solche entziehe, um Motivation und Mitarbeit zu fördern. Das Konzept der Sicherungsverwahrung solle Vollzugslockerungen vorsehen und Vorgaben zur Entlassungsvorbereitung enthalten, die grundsätzlich bei jedem Verwahrten das Ziel bleiben müsse.
In Hessen wird ein Trakt der Justizvollzugsanstalt im nordhessischen Schwalmstadt umgebaut, um ihn zur Sicherungsverwahrung zu nutzen. Er bietet Platz für bis zu 62 Sexual- und Gewalttäter aus Hessen und Thüringen, die ihre Strafe abgesessen haben, wegen der weiter von ihnen ausgehenden Gefahr für die Allgemeinheit aber nicht in Freiheit kommen. Derzeit gibt es in Hessen 41 Sicherungsverwahrte, in Deutschland sind es rund 500.
Niedlich...
Michael Arndt (Mikel1962)
- 23.08.2012, 18:14 Uhr