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Rheingau-Taunus fürchtet um den Naturschutz

27.06.2008 ·  Der Landtag hat Ende 2006 die 15 hessischen Landschaftsschutzgebiete aufgehoben - in Kraft getreten ist die Novellierung aber erst kürzlich. Der Landkreis sieht die Naturparks nun geschwächt, wenn nicht gar gefährdet. Das Land hält den Schutz hingegen weiterhin für ausreichend. Von Oliver Bock

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RHEINGAU-TAUNUS/WIESBADEN. Seit 40 Jahren besteht der Naturpark Rhein-Taunus, und er ist eine beliebte und von der Landeshauptstadt Wiesbaden und dem Rheingau-Taunus-Kreis gleichermaßen geschätzte Einrichtung. Mit einem vergleichsweise bescheidenen Etat von weniger als 200 000 Euro unterhält der Naturpark fast 600 Kilometer Wanderwege, mehr als 100 Waldparkplätze sowie zahlreiche Grill- und Schutzhütten im Wald. Mit 81 000 Hektar umfasst der Naturpark die Mittelgebirgslandschaft des Stadtkreises Wiesbaden und des Rheingau-Taunus-Kreises - eine der waldreichsten ihrer Art in Hessen.

Ausgerechnet im Jubiläumsjahr ist der 1968 gegründete und damit drittälteste der elf hessischen Naturparke aber aus Sicht des Landkreises in die Krise geraten. Durch die rechtskräftige Aufhebung der beiden großen Landschaftsschutzgebiete "Rhein-Taunus" und "Ost-Taunus" sei dem Naturpark die Rechtsgrundlage entzogen worden, heißt es im Bad Schwalbacher Kreishaus. Auch in anderen Regionen Hessens wird über diese Entwicklung und die Konsequenzen diskutiert.

Der Rheingau-Taunus-Kreis bezieht sich auf das Naturschutzgesetz (Paragraph 24), wonach Naturparke "überwiegend Landschaftsschutz- oder Naturschutzgebiete sind". Der Naturpark-Status sei damit zwar nicht formell aufgehoben, aber in seiner Stellung stark geschwächt worden, weil er nicht mehr den Status und Wert eines Landschaftsschutzgebiets habe, meinen die Naturschützer im Landratsamt.

Die Aufhebung der 15 großen hessischen Landschaftsschutzgebiete geht zurück auf die Novellierung des Naturschutzgesetzes durch den Landtag im Dezember 2006. Sie trat aber erst vor wenigen Wochen in Kraft, nachdem mit einiger Verzögerung die Landesverordnung über den Schutz der FFH- und Vogelschutzgebiete in Hessen im Rahmen des europäischen Schutzprogramms "Natura 2000" beschlossen worden war. Unter dieses neue Schutznetz fallen jetzt zwar immerhin 21 Prozent der Landesfläche, doch das ist nur etwa die Hälfte der Fläche, die bisher die 15 Landschaftsschutzgebiete umfassten.

Das Land stört sich daran aber nicht. Wenn - unter Einbeziehung aller Schutzkategorien - mehr als die Hälfte der Landesfläche irgendeine Art von Sonderstellung genieße, sei das "objektiv zu viel", heißt es im hessischen Umweltministerium. Auch der Landtag war der Meinung, dass derart große Schutzgebiete nicht mehr zeitgemäß seien und heutigen Anforderungen nicht mehr entsprächen. Das ist unter Naturschutzfachleuten zwar eine umstrittene Meinung, seither aber offizielle hessische Politik. Die Naturparks sieht das Land deshalb aber nicht als gefährdet an; sie seien auch nicht ihrer Legitimation beraubt. Das Umweltministerium hält die tatsächliche Arbeit der Naturparks für weitaus wichtiger als die Erfüllung des formalen Kriteriums des Landschaftsschutzgebiets.

Der Kreisausschuss aber ist anderer Ansicht. Er wird daher nach Anhörung und Beteiligung der 17 kreisangehörigen Kommunen beim Regierungspräsidium Darmstadt für die großen Naturräume "Wispertaunus" einschließlich Aartal, für das Rheingaugebirge und das Mittelrheintal die abermalige Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes beantragen. Damit sollen diese aus Sicht des Kreises "empfindlichen Erholungslandschaften mit einmaligen Besonderheiten" geschützt und für sanften Tourismus und Erholung erhalten werden. Auf ein Landschaftsschutzgebiet könne dabei trotz des übergreifenden hessischen Naturschutzgesetzes nicht verzichtet werden, denn nur so werde die "großräumige Schönheit und Eigenart" eines Naturraumes beachtet.

Die neuen FFH- und Vogelschutzgebiete sind aus Sicht des Kreises dafür nicht der geeignete Ersatz. Sie müssten vielmehr durch eine neue Landschaftsschutzverordnung "überlagert" werden, denn die Natura-2000-Verordnung enthalte nur allgemeine Formulierungen im Hinblick auf die Erhaltungsziele und sei "nicht praxisgerecht". Ein "vorbeugender Naturschutz" sei nicht möglich, weil beispielsweise ein Eingreifen des Regierungspräsidenten erst bei einer "Verschlechterung" der Lage vorgesehen sei. Es fehlten klare Regeln, um eine solche "Verschlechterung" des Zustands eines Gebiets erst gar nicht eintreten zu lassen.

Im Umweltministerium wird diese Meinung als "grob falsche" Auffassung kritisiert. Aber der Kreis geht noch weiter und hegt sogar Zweifel, ob die "gesetzlich verordnete Verschlechterung des Schutzstatus" mit den Richtlinien der Europäischen Union zu vereinbaren sei.

Besondere Bedeutung misst der Kreis der "charakteristischen und raumbildenden Kulisse" des Rheingau-Gebirges, der Größe unzerschnittener Waldgebiete und der hohen Qualität des Bachsystems der Wisper zu. Eine Landschaftsschutzverordnung hält der Kreis zudem für wichtig, um etwa Windräder in den empfindlichen Zonen verhindern zu können. Auch die vermehrte und unkontrollierte Ausweisung von Wanderwegen über das bestehende Wegenetz hinaus hält der Kreis für kritikwürdig, weil dabei Lebensräume wie die der Wildkatze gestört würden.

Im Regierungspräsidium kann sich die Expertin Gabriele Fillbrandt allerdings nur schwer vorstellen, dass es wieder zur Ausweisung großflächiger Landschaftsschutzgebiete kommt. Allerdings seien diese nach wie vor ein zulässiges Instrument des hessischen Naturschutzrechts. Anträge aus dem Landkreis würden daher hinsichtlich der "Würdigkeit und Bedürftigkeit" der jeweiligen Region sorgfältig geprüft. Solche großen und langwierigen Verfahren liefen reibungsloser, je besser die regionale Abstimmung im Vorfeld vonstattengegangen sei. Daher sei es gut, dass sich der Kreis mit den Wünschen seiner Kommunen vorher sorgfältig abstimmen werde.

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