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Revision gegen VGH-Urteil „Burkini-Streit“ kommt vor Bundesgericht

 ·  Nach einem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs muss eine muslimische Schülerin am Schwimmunterricht teilnehmen - will sie aber nicht, auch nicht im „Burkini“. Nun zieht sie vor das Bundesverwaltungsgericht.

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Mit dem „Burkini-Streit“ um den gemischten Schwimmunterricht eines muslimischen Mädchens wird sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigen. Die Klägerin habe Revision gegen das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) eingelegt, sagte ein VGH-Sprecher.

Die Schülerin aus Frankfurt war Ende September vor dem Kasseler Gericht mit der Forderung gescheitert, aus religiösen Gründen vom koedukativen Schwimmunterricht befreit zu werden. Die VGH-Richter befanden, das Tragen eines Burkinis sei ihr als „milderes Mittel“ möglich gewesen. Der Burkini-Badeanzug entspricht den Bekleidungsvorschriften des Islams. Die Schülerin lehnte diesen aber ab. (VGH/Az: 7 A 1590/12).

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Von Matthias Alexander

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