Mit dem „Burkini-Streit“ um den gemischten Schwimmunterricht eines muslimischen Mädchens wird sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigen. Die Klägerin habe Revision gegen das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) eingelegt, sagte ein VGH-Sprecher.
Die Schülerin aus Frankfurt war Ende September vor dem Kasseler Gericht mit der Forderung gescheitert, aus religiösen Gründen vom koedukativen Schwimmunterricht befreit zu werden. Die VGH-Richter befanden, das Tragen eines Burkinis sei ihr als „milderes Mittel“ möglich gewesen. Der Burkini-Badeanzug entspricht den Bekleidungsvorschriften des Islams. Die Schülerin lehnte diesen aber ab. (VGH/Az: 7 A 1590/12).
@Schoppmeyer Toleranz/Kompromisse für wen mit welchem Ziel?
kathrin siebert (ka-sie)
- 17.11.2012, 15:01 Uhr
@ Kobech Franz „....befreie Dich doch von den Dir (selbst?)
auferlegten Zwängen,....“
Jens Muche (Me-110)
- 17.11.2012, 12:44 Uhr
Dümmliche Machtspielchen
Christian Bergisch (BergischLand)
- 17.11.2012, 09:55 Uhr
Demokratieverständnis
Tom Schoppmeyer (Paukertom)
- 17.11.2012, 08:06 Uhr
Ach Mädel ...,
Kobech Franz (seichtsichter)
- 16.11.2012, 12:10 Uhr