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Zwischenfall auf dem Weinfest Steinwurf kein Totschlagsversuch

29.11.2007 ·  Zu 21 Monaten Haft auf Bewährung hat das Wiesbadener Landgericht einen Steinewerfer verurteilt. Der Angeklagte hatte auf dem Weinfest einen Backstein aus 30 Meter Höhe geworfen - und eine junge Frau haarscharf verfehlt.

Von Heidi Müller-Gerbes
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Kein versuchtes Tötungsdelikt, sondern versuchte gefährliche Körperverletzung: So hat die 1. Große Strafkammer am Wiesbadener Landgericht die Tat eines Zwanzigjährigen bewertet, der im vorigen Jahr auf dem Wiesbadener Weinfest aus gut 30 Meter Höhe einen Backstein auf einen Zelt-Pavillon geworfen hatte.

Der etwa ein Kilogramm schwere Stein durchschlug das Zeltdach und schlug auf einer Sitzbank haarscharf neben einer 27 Jahre alten Studentin aus Mainz auf. Verletzt wurde zwar niemand, die Studentin aber, die noch kurz zuvor auf dem Platz gesessen hatte, auf dem der Stein niederging, hat sich von dem Vorfall noch immer nicht völlig erholt. Sie brauche nach wie vor psychologische Betreuung, berichtete sie dem Gericht; sie könne größere Menschenansammlungen kaum mehr ertragen und habe insgesamt ihre „Leichtigkeit verloren“.

„Erhebliche Entwicklungsdefizite“

Während Staatsanwalt Winfried Erb den Anklagevorwurf eines versuchten Totschlags im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit auch in seinem Schlussplädoyer aufrechterhielt und eine dreijährige Haftstrafe forderte, verurteilte das Gericht den Angeklagten nur zu 21 Monaten Haft auf Bewährung. Dabei waren sich die Prozessbeteiligten einig, dass der Zwanzigjährige aufgrund erheblicher Entwicklungsdefizite strafrechtlich einem Jugendlichen gleichzusetzen sei.

Dem Vorschlag der Jugendgerichtshilfe folgend, machte die Kammer dem jungen Mann zur Auflage, sich in einem Übergangsheim einer Sucht- und Sozialtherapie zu unterziehen und später einer betreuten Wohngruppe anzuschließen, die ihn auf dem Weg in ein „eigenverantwortliches Leben“ unterstützen und begleiten solle. „Wenn das schiefgeht“, warnte die Vorsitzende Richterin Ingeborg Bäumer-Kurandt, „müssen Sie ihre Strafe absitzen.“

Während der Hauptverhandlung und auch in seinem „letzten Wort“ hatte sich der Zwanzigjährige reumütig und einsichtig gezeigt: Hätte er mit dem Steinwurf einen Menschen getötet, er hätte sich das nie verzeihen können. Auch dass die Studentin immer noch unter dem Vorfall leide, mache ihm zu schaffen. Er wisse jetzt, dass er im Leben „etwas erreichen, es nicht sinnlos vertun“ wolle – und dass das „jetzt meine letzte Chance ist“.

Betrunken auf das Gerüst der Marktkirche geklettert

Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Angeklagte am 10. August vorigen Jahres zusammen mit einem Freund und einem Onkel erheblich alkoholisiert das Weinfest besucht. Zu vorgerückter Stunde seien er und sein Kumpel auf die Idee gekommen, auf das zur Fassadensanierung der Marktkirche aufgestellte Gerüst zu klettern, um die Sicht von oben zu genießen. Beim Herunterklettern habe der Angeklagte dann in 30 bis 33 Meter Höhe auf dem Gerüst einen Backstein gefunden und diesen gezielt auf das Zelt geworfen. Er habe zwar niemanden vorsätzlich verletzen wollen, aber doch billigend in Kauf genommen, dass Menschen zu Schaden kommen könnten, sagte die Vorsitzende Richterin. Auch wenn der Angeklagte womöglich geglaubt habe, das Zeltdach werde den Stein aufhalten, so sei ihm doch aufgrund der großen Menschenmenge um die Weinstände herum klar gewesen, dass ein Mensch hätte getroffen werden können.

Ein Motiv für die Tat hat die Kammer nach den Worten der Richterin nicht herausfinden können. Bäumer-Kurandt verwies aber auf ein vom Gericht eingeholtes psychiatrischer Gutachten, dem zufolge der Angeklagte sehr impulsiv sei und zu Spontanhandlungen neige. Im konkreten Fall sei dann noch die alkoholbedingte Enthemmung – die Blutuntersuchung hatte 2,2 bis 2,4 Promille ergeben – hinzugekommen.

Vier Monate Untersuchungshaft

Der Gutachter hatte bei dem aus desolaten familiären Verhältnissen kommenden Angeklagten – seine Mutter war alkoholkrank – Anzeichen dissozialer Persönlichkeits- und Entwicklungsstörungen diagnostiziert und den Verdacht auf „Grenzbefähigung“ geäußert. Der Angeklagte hat die Sonderschule ohne Abschluss verlassen, keinen Beruf gelernt und sich mit Gelegenheitsarbeiten durchgeschlagen.

Strafrechtlich ist er mehrfach wegen kleinerer Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und wegen Diebstahls aufgefallen, alle Verfahren wurden aber gegen Arbeitsauflagen eingestellt. Das Gericht hob den Haftbefehl für den Angeklagten auf. Der Zwanzigjährige konnte den Gerichtssaal nach beinahe vier Monaten Untersuchungshaft als freier Mann verlassen.

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Jahrgang 1944, freie Autorin in der Rhein-Main-Zeitung.

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