21.05.2007 · Aus der Taunusstraße in Wiesbaden soll ein „Business Improvement District“ werden. Aber nicht alle Anrainer scheinen von diesem Vorhaben überzeugt zu sein.
Von Heidi Müller-GerbesDie Planungen des Vereins Taunusstraße für einen „Business Improvement District“ (BID) waren schon weit gediehen, als das Land Hessen mit dem Gesetz zur Stärkung von innerstädtischen Geschäftsquartieren – kurz Inge – die dafür notwendigen Voraussetzungen schuf.
Und im Februar sah Bürgermeister Helmut Müller (CDU), der das Vorhaben von Anfang an unterstützt hatte, dessen Erfolg schon fast vor Augen: Der Verein habe die Antragsvoraussetzungen erfüllt, gab er bekannt: Die vom Gesetz verlangte Zustimmung von mindestens 15 Prozent der Eigentümer der im „Innovationsbereich“ liegenden Grundstücke liege vor.
Rechtsanwalt: Grundlegende Mängel bei „Inge“
Über die vorgeschriebene öffentliche Auslegung der Unterlagen für das erste hessische BID kam das Verfahren aber nicht hinaus. Der Verein Taunusstraße, mittlerweile unter „Initiative in der Taunusstraße“ firmierend, hat seinen Antrag mittlerweile zurückgezogen – mit der vagen Begründung, es sei ihm „möglicherweise“ ein Formfehler unterlaufen. Wie Müller auf Anfrage sagte, hat er der Initiative diesen Weg empfohlen; nachdem man den ursprünglich vorgesehenen „Innovationsdistrikt“ um den vorderen Abschnitt der Taunusstraße reduziert hatte, sei nämlich versäumt worden, die schriftliche Zustimmung der 15 Prozent der betroffenen Grundstückseigentümer ein zweites Mal einzuholen.
Der Wiesbadener Rechtsanwalt Ulrich Gabriel, der die Stadt nach eigenen Angaben überhaupt erst auf diesen Fehler aufmerksam gemacht hat, ist allerdings überzeugt, dass aus dem, was die Politik gern als hessischen „Vorzeige-BID“ sehen würde, nichts wird – jedenfalls so lange nicht, wie das Gesetz „Inge“ nicht von seinen grundlegenden Mängeln befreit sei. Nach Darstellung Gabriels vertritt seine Kanzlei etwa 43 Prozent der betroffenen Eigentümer; gegen ein BID „auf der Grundlage von ‚Inge‘“ hätten sich aber schätzungsweise sogar etwa 63 Prozent ausgesprochen.
Während der Auslegungszeit eines BID-Antrags können ihm betroffene Eigentümer widersprechen. Tun dies mehr als 25 Prozent und bleiben sie auch nach dem gesetzlich ebenfalls vorgeschriebenen Anhörungsverfahren immer noch bei ihrer Ablehnung, muss die Kommune beziehungsweise Aufsichtsbehörde den Antrag ablehnen.
Bürgermeister teilt die Kritik an dem Gesetz nicht
Gabriel hat eine ganze Liste von Beanstandungen an dem Gesetz zusammengestellt: So sei bei einem Antragsquorum von nur 15 Prozent eine „Überrumpelung der schweigenden Mehrheit nicht ausgeschlossen, wenn nicht sogar programmiert“. Und abgesehen davon, dass eigentlich jede „Zwangsbeteiligung“ rigoros abzulehnen sei, hätte man anstelle des Ablehnungsquorums von 25 Prozent wenigstens eine ausdrückliche Zustimmung von 75 Prozent der Betroffenen fordern müssen.
Der Bürgermeister teilt die Kritik an dem Gesetz nicht. Er halte „Inge“ nach wie vor für ein hervorragendes Instrument, von dem auch die Hausbesitzer profitierten, weil damit der Wert ihrer Immobilien gesichert würde, sagt Bürgermeister. Das Interessante daran sei ja, dass ein Bezirk von den örtlichen Initiativen vorangebracht werden könne, auch wenn einzelne Eigentümer dagegen seien. Die Taunusstraße zum Beispiel habe in den letzten zehn Jahren vor allem mit ihrem attraktiven Straßenfest doch wieder die Kurve gekriegt. Aber wie überall stelle sich dort das Problem der „Trittbrettfahrermentalität“ – und irgendwann fragten sich die Gutwilligen, die alles mittrügen: „Warum immer nur wir?“.
Von einem großen Quorum der Gegner des Vorhabens will der Bürgermeister nichts wissen; es gebe lediglich einen Anwalt, der das behaupte. Seiner Ansicht nach hat die Initiative allenfalls versäumt, die Eigentümer „noch besser“ zu informieren. Vermutlich, so Müller, habe sie sich „ein bisschen zu stark mit den Geschäften beschäftigt und vielleicht nicht ausreichend darauf geachtet, die Hausbesitzer einzubeziehen, bei denen das Geld ja erhoben wird“.
„Initiative in der Taunusstraße“ skeptisch
Müller scheint aber überzeugt: Die meisten Hausbesitzer wären für das Projekt zu gewinnen, wenn sie nur wüssten, dass die von ihnen geforderten Beiträge vergleichsweise zu den dort zu erzielenden hohen Mieteinnahmen gering seien – in der Taunusstraße liegen sie nach seinen Angaben je nach Einheitswert der Grundstücke „zwischen 20 und einigen hundert Euro“ im Monat –, und wenn sie bei geplanten Marketingaktivitäten über die Verwendung der Mittel mitbestimmen könnten.
Nicht ganz so optimistisch wie der Bürgermeister scheint der Sprecher der „Initiative in der Taunusstraße“, Michael Müller, mittlerweile die Chance für ein BID Taunusstraße einzuschätzen. Zwar will die Initiative nach seinen Worten gleich nach dem für September geplanten nächsten Taunusstraßenfest darangehen, die Voraussetzungen für einen dann formal nicht mehr zu beanstandenden neuen Antrag zu schaffen. Dass der Widerstand dann gebrochen werden könnte, wagt er aber wohl nicht vorauszusagen. Hätten doch die Wiesbadener „Großbürger“, anders als beispielsweise die Hamburger, wo bereits zwei solche BIDs florierten, wenig Interesse an ihrer eigenen Stadt. Den Wiesbadenern liegt nach Meinung Müllers nur daran, „bei möglichst geringem Engagement möglichst hohe Mieten zu erzielen“.
Nur ungern erinnert sich der Sprecher an eine Veranstaltung, zu der die Initiative den hessischen Wirtschaftsminister Alois Rhiel (CDU) eingeladen hatte. Da sei nicht nur der Initiative „hanebüchener Unsinn“ unterstellt worden. Auch der Minister, so Müller, sei von einigen Hausbesitzern „wüst beschimpft“ worden: „Ich habe nur gedacht, die werden ihn noch teeren und federn.“