02.08.2011 · Nach der tödlichen Schlägerei am Wiesbadener Kulturzentrum Schlachthof müssen sich die beiden mutmaßlichen Täter am Mittwoch wegen Mordes vor Gericht verantworten. Bei dem Streit soll es um ein Mädchen gegangen sein.
Von Heidi Müller-Gerbes, WiesbadenUm den gewaltsamen Tod des 18 Jahre alten Fabian S. geht es von Mittwoch an vor einer großen Jugendstrafkammer des Landgerichts Wiesbaden. Der Schüler aus Geisenheim wurde am 19. November vorigen Jahres Opfer eines Gewaltexzesses im Kulturpark Schlachthof. Die Staatsanwaltschaft hat den 32 Jahre alten Oliver B. und den siebzehnjährigen Simon R. wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes aus niedrigen Beweggründen angeklagt. Laut Anklage sollen die beiden S. regelrecht "totgetreten" haben.
Die Angeklagten haben den Angaben der Ermittler zufolge ihre Beteiligung an der Prügelei eingeräumt. Sie belasteten sich aber nach ihrer Verhaftung zunächst gegenseitig. Hintergrund der Tat war angeblich ein Streit um die Freundin des Angeklagten R., die früher einmal mit S. zusammen gewesen sein soll. Nach Auskunft des Gerichts-Pressesprechers Hans Kieserling wird die Kammer voraussichtlich mindestens 20 Zeugen hören. Terminiert hat sie für den Prozess bis zum 21. September neun Hauptverhandlungstage.
Das Verbrechen hat seinerzeit in Wiesbaden so großes Aufsehen erregt, dass die Stadt in der Folgezeit ein "Sicherheitskonzept" erarbeiten ließ. Zusätzliche Ordnungskräfte und Sozialarbeiter sollen helfen, das bevorzugt von Jugendlichen frequentierte Kulturparkgelände hinter dem Hauptbahnhof sicherer zu machen.
Anklage wegen Mord an obdachlosem Straßenmusiker
Erst Ende Juni kam es dort abermals zu einer folgenschweren Gewalttat: Ein Zwanzigjähriger wurde niedergeprügelt und getreten, ein Neunzehnjähriger mit Messerstichen lebensgefährlich verletzt.
Anklage wegen gemeinschaftlichen Mordes erhoben hat die Staatsanwaltschaft laut Kieserling zwischenzeitlich auch gegen drei Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren, die im März im Wiesbadener Kurpark einen obdachlosen Straßenmusiker erschlagen haben sollen. Der Mann, der in der Grünanlage offenbar hatte nächtigen wollen, wurde anscheinend zufällig zum Opfer der jungen Leute. Als Motiv sollen zwei von ihnen im Ermittlungsverfahren angegeben haben, sie hätten sich schlicht gelangweilt und nichts Sinnvolles mit ihrer Zeit anzufangen gewusst. Wann der Prozess gegen die drei Jugendlichen stattfinden kann, ist offen; die zuständige Kammer hat das Hauptverfahren noch nicht eröffnet.
Voraussichtlich noch in diesem Jahr wird sich das Gericht auch mit einer gewalttätigen Auseinandersetzung befassen, bei der in der Nacht zum 21. Mai vor der Mensa der Hochschule Rhein- Main ein neunzehnjähriger Wiesbadener mit Messerhieben und -stichen getötet und ein Achtzehnjähriger schwer verletzt wurde. Die beiden hatten als Gäste einer Grillparty in der nahe gelegenen Schrebergartenanlage in einer Tankstelle am Kurt-Schumacher-Ring eingekauft, bevor sie auf dem Rückweg über das Hochschulgelände mit zwei 21 und 22 Jahre alten Männern aneinandergerieten.