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Wiesbaden Bedienstete beklagen "Schikanen" in der Spielbank

03.07.2005 ·  Vier Croupiers der Spielbank Wiesbaden wollen vor dem Arbeitsgericht hohe Summen einklagen, weil sie an ihrem Arbeitsplatz "systematisch gemobbt" worden seien. Ihr Anwalt Michael Bohn hält zahlreiche Folgeprozesse für wahrscheinlich. Nach seiner Darstellung sind 20 Spielbank-Mitarbeiter wegen psychosomatischer Beeinträchtigungen aufgrund eines nachhaltig gestörten Betriebsklimas langfristig krank geschrieben.

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Die erste Klageschrift hat der Rechtsanwalt in der vorigen Woche im Auftrag seines Klienten Wolfgang Weis eingereicht. Dessen Anspruch beziffert Bohne in der Klageschrift auf 200000 Euro Verdienstausfall zuzüglich 50000 Euro Schmerzensgeld.

"Mobbing" ist in der deutschen Rechtsprechung noch nicht lange als arbeitsrechtlich relevant bekannt. Einer Definition des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 1997 zufolge ist darunter das "systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren" von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte zu verstehen, die die Betroffenen in ihrer Ehre, ihrer Gesundheit oder in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzen.

Schwierigkeiten nach Wechsel der Geschäftsführung

Bohne führt entsprechende "Schikanen" seiner Mandanten wie auch anderer Spielbank-Mitarbeiter wesentlich auf einen Streik 1996 zurück. Nach Darstellung des 57 Jahre alten Klägers, der seit 1976 in der Spielbank beschäftigt war, haben sie bei ihm allerdings schon Anfang der neunziger Jahre nach dem damaligen Wechsel der Geschäftsführung begonnen. Das bis dahin gute Betriebsklima sei fortan gestört gewesen.

Erste Konflikte hätten sich daran entzündet, daß er als Betriebsratsvorsitzender nicht bereit gewesen sei, "Krankenlisten" zu führen und mit seinen krank geschriebenen Kollegen "Gespräche zu führen". Laut Klageschrift hat der Croupier dann gezwungenermaßen nicht nur seine Funktion im Betriebsrat niedergelegt, sondern bald darauf auch seine Tätigkeit als ehrenamtlicher Arbeitsrichter.

„Sie wollten uns alle rausekeln“

Daß sich die Situation mit dem Streik zugespitzt hat, bestätigte Weis auf Anfrage. Vor allem die mit der Organisation des Arbeitskampfs befaßten Gewerkschaftsmitglieder seien von da an systematisch gepiesackt worden: "Sie haben sich vorgenommen, uns alle rauszuekeln." Er selbst ist seit annähernd fünf Jahren krank geschrieben, war sechs Wochen stationär in Behandlung und braucht nach eigener Darstellung noch immer psychotherapeutische Unterstützung. Laut amtsärztlichem Zeugnis ist er bis zum Frühjahr 2006 erwerbsunfähig.

Nach dem Bezug von Kranken- und dann Arbeitslosengeld ist Weis, der mit einem Nettoeinkommen von mehr als 3500 Euro zu den bestbezahlten Croupiers der Spielbank gehörte, heute auf Unterstützung nach "Hartz IV" angewiesen.

Seine Klageschrift umfaßt eine Aneinanderreihung von kleinen und größeren Boshaftigkeiten, angefangen von dem seiner Darstellung nach völlig haltlosen und sogar am Schwarzen Brett veröffentlichten Vorwurf, ein "Blaumacher" zu sein, über unberechtigte Abmahnungen und kontinuierliche Einteilung zu Nachtschichten bis hin zu einer schikanösen Überwachungspraxis.

Mitarbeiter haben Panikattacken

Noch heute leide er an massiven Schlafstörungen mit Albträumen, könne niemandem mehr trauen und habe Panikattacken, wenn er nach Wiesbaden müsse, berichtet Weis. Sein Kollege Peter Makamul, ebenfalls 57 Jahre alt und seit 30 Jahren Croupier der Spielbank, traut sich nach eigener Darstellung kaum aus dem eigenen Haus. Mit leiser Stimme berichtet auch er von Panikattacken und anderen schweren seelischen Störungen - alles Folgen, wie er sagt, von "systematischer Quälerei", die bei ihm am Ostersonntag vorigen Jahres ihren Höhepunkt gefunden hätten.

Makamul wie auch Weis bezichtigen vor allem den technischen Leiter der Spielbank, die Mitarbeiter schikaniert oder andere "zum Mobbing vorgeschickt" zu haben. Allerdings mit Wissen und Duldung der Geschäftsführung. Dabei habe er sich nichts vorzuwerfen, beteuert Makamul: "Ich habe meinen Beruf geliebt. Ich war immer da, war immer ehrlich." Selbst in seiner Freizeit habe er dem Unternehmen seine Arbeitskraft angeboten. Zum "Dank" seien ihm etwa die im Sechzig-Minuten-Turnus üblichen Erholungspausen vom Roulettetisch gestrichen worden, so daß er bis zu viereinhalb Stunden auf dem Croupierssitz habe aushalten müssen. Zweimal sei er deshalb auf dem Gang zur Toilette im Saal zusammengebrochen.

Freitod eines Kollegen

Sogar für den Freitod eines Kollegen vor etwa drei Jahren macht Makamul den technischen Leiter verantwortlich. Weil der Mittfünfziger nach einer Tumorerkrankung an den Stimmbändern nur noch leise hätte sprechen können, habe man es abgelehnt, ihn weiter zu beschäftigen. Der Kollege sei sogar bereit gewesen, als Toilettenmann zu arbeiten, so Makamul.

Geschäftsführer Klaus Gülker sieht indes keinen Anlaß zu irgendwelcher Kritik an der Arbeit des technischen Leiters. Dieser habe sein "volles Vertrauen", versicherte er auf Anfrage. Die Klageschrift kenne er noch nicht. Doch was Weis der Geschäftsführung bislang vorgetragen habe, sei "alles unsubstantiiert" gewesen. Der Konflikt sei aber Teil einer lange anhaltenden Auseinandersetzung, die schon vor dem Streik begonnen habe. Klares Ziel auch des Arbeitskampfs sei damals gewesen, "die Geschäftsführung abzuschießen".

„Croupiers haben Unternehmen betrogen“

Das habe "historische" Gründe: "Als wir die Spielbank übernommen haben, hat sich jeder bedient, wie er es gerade wollte." So hätten in den achtziger Jahren Croupiers das Unternehmen um Millionen betrogen, im "Kleinen Spiel" habe er zehn Mitarbeiter entlassen müssen, weil sie sich nachweislich aus der Kasse bedient hätten, und Kassierer hätten sich nichts dabei gedacht, sich gewissermaßen selbst Firmendarlehen zu gewähren, indem sie Bares entnommen und dafür Schecks hinterlegt hätten. Es sei doch klar, meint Gülker: "Daß jemand, der da groß reine macht, sich nicht beliebt macht."

Unregelmäßigkeiten wirft Gülker den Klägern zwar ausdrücklich nicht vor, stellt die Klagen allerdings in den Zusammenhang des auch in der letzten Betriebsversammlung erklärten Ziels des Betriebsrats, den technischen Leiter loszuwerden. Da die Geschäftsleitung bislang keinen Anlaß gesehen habe, diesem zu kündigen, so Gülker, solle seine Beschäftigung offenbar mit Hilfe der Gerichte jetzt "so teuer gemacht" werden, daß der Konzessionär sich am Ende aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen sehen könnte, ihn zu entlassen.

Qualitätsmanagement oder Überwachung?

Wirtschaftliche Gründe macht Gülker auch für das verantwortlich, was die Kläger wohl als unzumutbare Überwachungspraxis empfänden: Dabei gehe es darum, die Vorgaben des Qualitätsmanagements einzuhalten, denen zufolge genau überprüft werden müsse, ob Dienstanweisungen eingehalten werden. Nur so sei es der Spielbank gelungen, Angebot und Dienstleistung so attraktiv zu erhalten, "daß wir weitgehend vom enormen Niedergang der übrigen Spielbanken in Deutschland verschont geblieben sind", sagte der Geschäftsführer.

Die Kläger halten solche Argumente für vorgeschoben. Sinn eines Qualitätsmanagements könne ja wohl nicht sein, nicht mehr individuell auf die Spielbankbesucher eingehen zu können, sagte Makamul, nach dessen Darstellung schon mal ein "Anpfiff" fällig war, weil er 13 Sekunden zu lange mit einem Kunden gesprochen habe.

HEIDI MÜLLER-GERBES, F.A.Z.. vom 3. Juli 2005

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