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Wegen Garantieversprechens Wettbewerbszentrale mahnt Opel ab

17.08.2010 ·  Die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg hat den Autobauer Opel wegen seines angekündigten Garantieversprechens abgemahnt. Es handele sich um „irreführende Blickfangwerbung“.

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Opel hat Ärger wegen des Werbeversprechens einer „lebenslangen“ Garantie für seine Autos. Bei Androhung einer Vertragsstrafe von 15.000 Euro hat die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg den Autobauer abgemahnt, diese Aussage nicht zu wiederholen. Es handele sich um „irreführende Blickfangwerbung“, teilte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs mit.

Opel biete eben keine Garantie über die gesamte Lebenszeit des Autos, sondern nur eine in mehreren Details eingeschränkte Gewährleistung bis zu einer Laufleistung von 160.000 Kilometern. Wie Opel auf die Abmahnung reagiert, war zunächst unklar.

Derweil ist bekannt geworden, dass General Motors den Mitarbeitern seiner europäischen Töchter Opel und Vauxhall bis zu 1,1 Milliarden Euro zahlen will , sollten Investitionszusagen nicht eingehalten werden. Wie das „Wall Street Journal“ am Montag berichtete, gehe dies aus Papieren hervor, die GM der amerikanischen Börsenaufsicht vorgelegt habe. Darin zeige sich die GM-Führung zuversichtlich, eine entsprechende Vereinbarung mit den europäischen Gewerkschaften bis Ende September endgültig unter Dach und Fach zu bringen.

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