06.09.2010 · Einem Arzt aus Wächtersbach droht ein Disziplinarverfahren, weil er in seiner Praxis ein Kopftuchverbot verhängt hat. Die Kassenärztliche Vereinigung erwarten binnen zwei Wochen eine Erklärung des Mediziners und will danach entscheiden.
Der Arzt aus dem osthessischen Wächtersbach, der in seiner Praxis ein Kopftuchverbot verhängt hat, muss der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KV) Rede und Antwort stehen. Der Mediziner habe 14 Tage Zeit, sich zu dem Vorfall zu äußern, sagte KV-Sprecher Matthias Roth. Danach werde entschieden, ob ein Disziplinarverfahren eingeleitet werde.
Der Hausarzt hatte in seiner Praxis „Regeln“ aufgehängt, wonach er weder Kopftücher noch Großfamilien dulde und Grundkenntnisse der deutschen Sprache verlange. Der Fall war am Freitag bekannt geworden und hatte dem Arzt scharfe Kritik eingebracht.
„Ich brauche einfach den freien Kopf“
Er habe seit Jahren große Probleme bei der Behandlung muslimischer Patienten, sagte der Allgemeinmediziner zudem der Nachrichtenagentur dpa. Jetzt sei ihm „der Kragen geplatzt“, er habe „Spielregeln“ formuliert und aufgehängt.
Die Behandlung verschleierter Frauen sei schwierig, sagte der Wächtersbacher. Er praktiziert nach eigenen Angaben seit fast 17 Jahren und betreut auch viele türkische Patienten. Eine Behandlung sei aber nicht möglich, wenn Patientinnen verschleiert kämen und kaum Deutsch sprächen. „Ich brauche einfach den freien Kopf, sonst habe ich überhaupt nichts gegen Kopftücher“, sagte er. Auch gegen Türken habe er nichts. „Mit den Regeln will ich für einen reibungsloseren Praxisablauf sorgen.“