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Mittwoch, 19. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Verwaltungsgericht Darmstadt Nachbarn müssen Windräder grundsätzlich dulden

 ·  Auf Windkraftanlagen liegt ein Teil der Hoffnung der Verfechter der Energiewende. Doch nicht jeder mag Windräder in der Nachbarschaft haben. Allerdings müssen diese Stromlieferanten grundsätzlich geduldet werden, wie nun das Verwaltungsgericht Darmstadt meint.

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Nachbarn müssen den Lärm von Windkraftanlagen ertragen, wenn die Grenzwerte nicht überschritten werden. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Darmstadt den Eilantrag zweier Kläger abgelehnt. Diese hatten sich gegen zwei Windkraftanlagen in Ober-Beerbach bei Darmstadt gewandt, wie das Gericht mitteilte.

Die Kläger hatten argumentiert, der Lärm sei gesundheitsschädlich. Sie müssten das nicht hinnehmen. Das sahen die Richter anders. Mögliche individuelle Empfindlichkeiten der Betroffenen seien nach den Maßstäben des Immissionsschutzrechts für die Bewertung des Lärms nicht von Relevanz, erklärte das Gericht zur Begründung. (Az: 6 L 425/11.DA)

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