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Urteil im Kanther-Prozeß voraussichtlich Mitte April

15.03.2005 ·  Der Strafprozeß um die Finanzaffäre der hessischen CDU steht nach mehr als sechsmonatiger Verhandlung vor dem Abschluß: Am Dienstag sollen nach den Vorstellungen des Wiesbadener Landgerichts Staatsanwaltschaft und Verteidigung die Plädoyers halten, das Urteil könnte Mitte April gesprochen werden.

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Der Strafprozeß um die Finanzaffäre der hessischen CDU steht nach mehr als sechsmonatiger Verhandlung vor dem Abschluß: Am Dienstag sollen nach den Vorstellungen des Wiesbadener Landgerichts Staatsanwaltschaft und Verteidigung die Plädoyers halten, das Urteil könnte Mitte April gesprochen werden. Für einen der Hauptangeklagten, den langjährigen Schatzmeister der Partei, Casimir Prinz Wittgenstein, war der Prozeß faktisch am Dienstag schon beendet: Die Wirtschaftsstrafkammer trennte das Verfahren gegen ihn ab, nachdem ein Gerichtsmediziner dem Achtundachtzigjährigen attestiert hatte, die Reise vom Wohnort Hamburg zur Verhandlung sei ihm angesichts mehrfacher Erkrankungen nicht mehr zuzumuten.

Hingegen können sich der frühere Bundesinnenminister Manfred Kanther und der ehemalige Finanzberater der CDU, Horst Weyrauch, auf einen Schuldspruch wegen des Vorwurfs einstellen, Vermögen der Partei veruntreut respektive Beihilfe dazu geleistet zu haben. Nach seiner Darstellung hatte Kanther, damals Generalsekretär der hessischen Union, Ende 1983 mit Wittgenstein vereinbart, "mit Blick auf die Diskussion um die Spendenaffäre" rund 21 Millionen Mark aus den Mitteln der CDU in die Schweiz zu transferieren. Ein Teil davon floß bis 1999 an den Landesverband und einzelne Kreisverbände zurück, offenbar ohne daß einer der nachfolgenden Verantwortlichen in der Parteiführung den Hintergrund erfuhr.

Kanther enthüllte den "Honigtopf im Süden" erst am 14.Januar 2000. Das Gericht ließ jetzt eine Aufzeichnung dieser aufsehenerregenden Pressekonferenz im Bürgerhaus Hofheim abspielen, nicht zuletzt, um die Darstellung des früheren CDU-Landesvorsitzenden zu überprüfen, er habe sich im Laufe der Jahre nicht mehr mit der Angelegenheit befaßt und die Dimension des Vermögens aus dem Blick verloren. Tatsächlich sprach Kanther Anfang 2000 von lediglich sieben bis acht Millionen Mark, die man 1983 als Reserve angelegt habe.

Ob die fortschreitende Distanz zu dem "Fehler", den Kanther nur einräumen mag, bei der Urteilsfindung von Bedeutung sein wird, bleibt abzuwarten. Eine Anregung von Rechtsanwalt Eberhard Kempf, Beistand Horst Weyrauchs, dem Beispiel des Landgerichts Bonn zu folgen, das 2001 das Verfahren in der Spendenaffäre des Altkanzlers Helmut Kohl (CDU) gegen eine Geldauflage eingestellt hatte, wies die Kammer zurück: Angesichts des Schadensvolumens komme das nicht in Betracht, sagte Kammervorsitzender Rolf Vogel.

Diese Bemerkung deutet abermals darauf hin, daß das Gericht das sogenannte Strafgeld in Höhe von rund 21 Millionen Euro - verhängt von Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) eben wegen des nicht im Rechenschaftsbericht ausgewiesenen Vermögens der hessischen CDU - zum Maßstab eines Vermögensschadens nehmen wird. Das Argument Kempfs, unter dem Gesichtspunkt der "relativen Gerechtigkeit" halte er es für geboten, nach dem Ausscheiden Wittgensteins den Prozeß auch für die anderen ohne Urteil zu Ende gehen zu lassen, lief daher ins Leere. Die Kammer ist lediglich bereit, nur noch den Zeitraum von 1994 an strafrechtlich zu würdigen. Helmut Schwan

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