09.02.2007 · Im Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags muss Ministerpräsident Roland Koch zum Vorwurf des „Kaufversuchs“ der Freien Wähler Stellung beziehen. Die Freien Wähler sprechen von „politischer Erpressung“, die CDU weist den Vorwurf zurück.
Von Ralf EulerSpannung im Landtag: Die achte Sitzung des Untersuchungsausschusses „Freie Wähler gegen Roland Koch“ am Montag ist der vorläufige Höhepunkt in dem seit Monaten gegebenen Schauspiel um einen vermeintlichen Versuch der hessischen CDU-Führung, die Freien Wähler mit Steuermitteln von der Teilnahme an der Landtagswahl 2008 abzuhalten. Der Landesvorsitzende der Wählervereinigung, Thomas Braun, hatte diese Anschuldigung beim Landesdelegiertentag Anfang November erhoben. SPD und Grüne sprechen von einem „Kaufversuch“, die Freien Wähler von einem „unmoralischen Angebot“ und von „politischer Erpressung“, die CDU weist den Vorwurf vehement zurück.
Am Montag werden vor dem Ausschuss die Spitzenvertreter der hessischen CDU als Zeugen vernommen: neben Ministerpräsident und CDU-Landeschef Roland Koch die beiden stellvertretenden Vorsitzenden, Kultusministerin Karin Wolff und Innenminister Volker Bouffier sowie CDU-Generalsekretär Michael Boddenberg. Koch, Bouffier und Boddenberg haben den Vorwurf eines „Kaufangebots“ an die Freien Wähler bisher entschieden zurückgewiesen; Wolff hat sich öffentlich noch nicht geäußert.
Freie Wähler: „Entgleisung von Roland Koch“
Die beiden Oppositionsfraktionen SPD und Grüne sehen ihren Verdacht durch die bisherigen Aussagen der Führungsspitze der Freien Wähler sowie von führenden hessischen Sozialdemokraten im Untersuchungsausschuss bestätigt. Koch und Bouffier hätten den Freien Wählern nach deren erfolgreichem Abschneiden bei den Kommunalwahlen im März vergangenen Jahres (landesweit 5,2 Prozent) Steuergeld – sprich eine Kostenerstattung für Kommunalwahlkämpfe – angeboten, sofern diese auf eine Kandidatur bei der Landtagswahl 2008 verzichteten. Auf diese Weise, so argumentieren SPD und Grüne, habe sich Koch unliebsame Konkurrenz auf dem Weg zu seiner Wiederwahl vom Leib halten wollen.
Die Freien Wähler Hessen setzen unterdessen ihre Kampagne gegen den Ministerpräsidenten fort und sprachen in einer Pressemitteilung in dieser Woche von einer „schwerwiegenden politischen und persönlichen Entgleisung von Roland Koch“. Ein Antreten der Freien Wähler bei der Landtagswahl – wie inzwischen beschlossen – sei von der CDU als eine Bedrohung ihrer absoluten Mehrheit im Landtag gewertet worden, meinen die stellvertretende Landesvorsitzende und der Landesschatzmeister der Freien Wähler, Christa Gräfin von Beust und Horst Breunig. Deshalb habe die Union im vergangenen Jahr das „Kaufangebot“ gemacht und dieses mit dem Hinweis verbunden, dass Geld natürlich nur fließen könne, wenn die Freien Wähler nicht zur Landtagswahl anträten.
CDU: Hinweis auf das politisch Mögliche
Letzteres wird von der CDU nicht bestritten, allerdings sei dies kein Kaufversuch gewesen, sondern lediglich der Hinweis auf das politisch Mögliche. Die Union habe in allen Gesprächen mit den Freien Wählern stets deutlich gemacht, dass eine „Doppelfinanzierung“ – sprich Geld für kommunale Wahlkämpfe und eine Kostenerstattung gemäß Landtagswahlgesetz – in der CDU nicht durchzusetzen sei. Dass die Freien Wähler dies nun rückblickend als unmoralisch darstellten, sei nichts anderes als der Versuch, sich in der Auseinandersetzung mit Roland Koch zu profilieren.
Die SPD-Obfrau im Untersuchungsausschuss, Nancy Faeser, warf Ministerpräsident Koch im Interview mit der F.A.Z. vor, er beschädige mit seinem „undemokratischen“ Verhalten die Würde seines Amtes. Sollte nach der Sitzung am Montag noch immer Aussage gegen Aussage – vier CDU-Vertreter gegen vier Freie Wähler – stehen, müsse man versuchen, diese Situation durch die direkte Gegenüberstellung der Protagonisten aufzulösen. Auch eine Vereidigung schließe sie nicht aus, so Faeser.
Kein Geld für freie Wähler
Um in den Genuss staatlicher Zuschüsse für ihre Arbeit im Allgemeinen und den Wahlkampf im Besonderen zu kommen, muss eine Partei nach geltendem Recht an Wahlen zum Europaparlament, Bundes- oder Landtag teilgenommen haben. Die Mittel werden - neben anderen Kriterien - nach dem Erfolg bei den Urnengängen den Parteien zugeteilt. Diese verteilen sie intern gemäß eigener Statuten zwischen Bundes- und Landesverbänden. Wählergemeinschaften, die auf die kommunale Ebene limitiert sind, bleiben bei dieser Regelung außen vor. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Lücke schon 1992 erkannt und aus Gründen der Gleichbehandlung eine Regelung gefordert. Diese ist jedoch ausgeblieben, Karlsruhe sah bisher keinen Anlass, eine Frist zu setzen. Die hessische Landesregierung hatte als erste einen Gesetzesentwurf vorbereitet, der einen staatlichen Zuschuss für freie Wählergemeinschaften gewähren sollte. Das politisch heftig umstrittene Junktim, diese Regelung gelte nur, falls die Gruppierung nicht bei der Landtagswahl anträte, orientiert sich daher an der bisherigen Gesetzeslage auf Bundesebene. (hs.)