Frankfurt. Marcel Hoppe hält durch. Er ist für Architektur an der Fachhochschule (FH) Frankfurt eingeschrieben, versucht aber seit drei Semestern, dort einen Studienplatz für Soziale Arbeit zu bekommen. Der 33 Jahre alte Student ist einer von 24 246 Bewerbern, die dieser Tage auf eine Zulassung zum Studium an der FH warten. Gerade in diesem Jahr ist der Ansturm auf die Hochschulen wegen der Aussetzung der Wehrpflicht und den doppelten Abiturjahrgängen besonders groß.
„Vor einem Jahr habe ich festgestellt, dass ich mit Architektur einfach nicht klar-komme“, sagt Hoppe, der eine Ausbildung absolviert hat und auf dem zweiten Bildungsweg zum Studium gekommen ist. Doch der Durchschnitt seines Fachabiturs reichte nicht aus, um direkt für das Fach Soziale Arbeit angenommen zu werden.
Gescheitert an der 2,4-Hürde
An der Goethe-Universität haben sich für dieses Wintersemester 58 000 Interessenten beworben. Scheitern sie im ersten Schritt, rutscht ihre Bewerbung in das Nachrückverfahren. An der Fachhochschule läuft es genauso. Der Vorgang wird zwei- bis dreimal wiederholt. Dabei werden nach und nach die Plätze an Studenten mit einem höheren Notendurchschnitt vergeben. Diese Prozedur kann sich bis Ende September hinziehen.
Hoppe erhielt auch in diesem Durchgang eine Absage von der FH; mit einem Schnitt von 2,7 scheiterte er an der 2,4-Hürde. Wer im Nachrückverfahren nicht zugelassen wird, kann von Mitte bis Ende September auf das Losglück hoffen. An der FH werden die restlichen Plätze, auf die sich Interessenten formlos bewerben, per Zufall vergeben. Die Goethe-Universität bestimmt die potentiellen Studienanfänger über ein gesondertes Online-Portal. Schon im Wintersemester 2010 haben sich dort jeweils knapp sechs Studenten auf ein Los beworben. Auch an der FH seien die Chancen gering, sagt FH-Präsident Detlev Buchholz.
„Über eine Klage hatte ich schon damals nachgedacht“
Marcel Hoppe ging im Losverfahren ebenfalls leer aus und besann sich auf das scheinbar letzte Mittel, doch noch zu seinem begehrten Studienplatz zu kommen. „Über eine Klage hatte ich schon damals nachgedacht“, gibt er heute zu. Doch die Hochschule riet ihm von rechtlichen Schritten ab. „Ich hatte Angst, allein wegen der Kosten“, sagt Hoppe. Stattdessen versuchte der ehemalige AStA-Referent für Hochschulpolitik im Sommersemester in das Fach Soziale Arbeit zu wechseln. Diesmal stellte er außerdem einen „Antrag auf außerkapazitäre Zulassung“. Auf diesem Weg werden einige Studenten doch noch aufgenommen, obwohl sie weder im Nachrück- noch im Losverfahren Erfolg hatten.
Robert Lorenz, Mitarbeiter im Studentensekretariat der Goethe-Universität, weiß, dass kurz vor Semesterbeginn oft ein paar Plätze frei bleiben. Das werde schon in der Bewerbungsprozedur einkalkuliert. „Während des Losverfahrens überbuchen wir die Studiengänge, nehmen also zwei Bewerber auf einen Platz.“ Denn nicht alle Interessenten, die eine Zusage bekommen, schreiben sich am Ende wirklich ein. Dieses Wintersemester sieht sich die Goethe-Universität mit mehr als 400 Anträgen auf außerkapazitäre Zulassung konfrontiert. Die meisten davon werden erfolglos bleiben; sie sind aber die Grundlage für den Gang vors Verwaltungsgericht.
Marcel Hoppe, der seinen Antrag zu spät eingereicht hat, konnte nicht gegen die FH klagen. Also besuchte er während des Semesters Lehrveranstaltungen in Sozialer Arbeit, um sich danach direkt in das zweite Semester einzuschreiben. Dann werden oft Kapazitäten frei, weil Semesteranfänger abbrechen oder wechseln. Aber selbst mit vier Scheinen durfte Hoppe nicht sein Wunschfach studieren.
Androhung eines Verfahrens soll mitunter helfen
Jetzt ist er entschlossen, die Zulassung notfalls mit juristischen Mitteln zu erzwingen. „Ich gebe der Fachhochschule zwei Wochen Zeit, dann ziehe ich vor das Verwaltungsgericht“, kündigt er an. Obwohl die Universität und die FH den Klägern nur wenig Chancen zugestehen, empfehlen die ASten beider Hochschulen, diesen Weg zu gehen. „Jedes Jahr ziehen etwa 30 bis 40 angehende Studenten vor Gericht“, sagt der ehemalige AStA-Vorstand der FH, Christian Tomaszewski. 50 Prozent der Studieninteressierten erhielten schon bei Androhung eines Verfahrens einen Platz.
Dennoch sollte sich jeder gut überlegen, ob er sich wirklich auf einen Rechtsstreit einlassen will. „Eine Klage kann in Hessen bis zu sechs Monate dauern“, sagt Wolfgang Zimmerling. Der Rechtsanwalt aus dem Saarland hat sich darauf spezialisiert, Studienplätze einzuklagen. „Die Kosten eines Verfahrens hängen sehr vom Fach ab“, erklärt er. „Bei Massenstudiengängen wie Medizin müssen die Kläger mit 15 bis 20 Hochschulen verhandeln. Das kann bis zu 20.000 Euro kosten.“ Marcel Hoppe könnte mit 1000 bis 2000 Euro davonkommen - er will schließlich nur gegen eine Hochschule vorgehen.
Die Leistungsträger von morgen
Michael Müller (MichaelMueller)
- 06.09.2011, 16:43 Uhr

