14.11.2006 · Nach Ansicht der hessischen ASten verstößt das Studienbeitragsgesetz gegen Artikel 59 der hessischen Verfassung. Deswegen sammeln sie Unterschriften, um in einer Sammelklage gegen das Gesetz vorzugehen.
Von Eva-Maria MagelDie Vertreter der hessischen Studenten wollen eine Verfassungsklage gegen das hessische Studienbeitragsgesetz anstrengen. Der Zusammenschluß der Allgemeinen Studentenvertretungen (ASten), die Landes-Astenkonferenz, hat an der Universität Frankfurt ihr Vorhaben vorgestellt. Das Gesetz, das vom nächsten Wintersemester an Studiengebühren in Höhe von 500 Euro je Semester an hessischen Hochschulen vorsieht, wurde am 5. Oktober beschlossen.
Nach Ansicht der Studentenvertreter verstößt es gegen Artikel 59 der hessischen Verfassung, die den unentgeltlichen Schul- und Hochschulunterricht festschreibe. In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund, der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft, der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, der Landesschülervertretung und dem „Bündnis für soziale Gerechtigkeit“ wollen die Studentenvertreter ein „abstraktes Normenkontrollverfahren“ beim Hessischen Staatsgerichtshof anstrengen. Eine erste Klage der Studenten war im Sommer vom Staatsgerichtshof abgewiesen worden.
43.308 Unterschriften sind nötig
Für das Verfahren sind 43.308 Unterschriften von hessischen Wahlberechtigten nötig. Jeder Unterschriftswillige muß dafür bei seinem Einwohnermeldeamt seine Wahlberechtigung bestätigen lassen, danach kann er das Antragsformular der beteiligten Verbände und Initiativen ausfüllen und diesen übermitteln.
Mike Josef, Vorstandsmitglied des AStA Frankfurt und Vertreter der Landes-Astenkonferenz, sagte, in den nächsten Wochen würden 150 000 Informationsbroschüren und Formulare in ganz Hessen verteilt, außerdem wurde unter www.verfassungsklage-bildung.de ein gemeinsamer Internetauftritt der beteiligten Organisationen eingerichtet. Das Bündnis hat sich sechs Monate Zeit gegeben, um die Unterschriften zusammenzubekommen. Obgleich die Opposition von SPD und Grünen im Hessischen Landtag ebenfalls eine Klage angekündigt hat, solle mit der Klage bei der Bevölkerung ein „gesellschaftliches Bewußtsein“ für die Problematik geschaffen werden, sagte der Landesvorsitzende des DGB in Hessen, Stefan Körzell.