24.09.2009 · Noch am Dienstag gab sich die neu gegründete internationale Schule in Dreieich selbstbewusst. Man habe die „ausdrückliche Unterstützung“ der Landesregierung, hieß es in einer Presseerklärung. Am Mittwoch stellte das hessische Kultusministerium in Wiesbaden klar: Eine Ausnahmegenehmigung des Staatlichen Schulamts ist sehr wohl nötig.
Im Nachhinein wird man es wohl als eine Panne ohne große Folgen darstellen – eine äußerst peinliche allerdings. Von „unglücklichen Formulierungen“ sprechen nun die Verantwortlichen und von mangelnder Kommunikation unter „ungeheurem Zeitdruck“. Besorgte Eltern müssen beruhigt und verstimmte Behörden besänftigt werden: Die Strothoff International School übt sich in Krisenmanagement.
Noch am Dienstag gab sich die neu gegründete internationale Schule in Dreieich selbstbewusst. Man habe die „ausdrückliche Unterstützung“ der Landesregierung, hieß es in einer Presseerklärung. Und selbstverständlich bräuchten deutsche Eltern, die ihre Kinder auf die Schule schickten, beim Staatlichen Schulamt „keinen gesonderten Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung“ zu stellen. In der Region sei dies seit 15 Jahren gängige Praxis. Alles also in bester Ordnung. Die Eltern sahen das bald weniger entspannt. Die Hinweise, dass die Schule sich mit ihrer Auffassung täuschte, verdichteten sich.
Ausnahmegenehmigung nötig
Am Mittwoch stellte das hessische Kultusministerium in Wiesbaden abermals klar: Eine Ausnahmegenehmigung des Staatlichen Schulamts ist sehr wohl nötig. Eine solche liegt aber bisher für keinen der gut 80 deutschen Schüler vor. Das zuständige Schulamt in Offenbach wird, wie ein Ministeriumssprecher gestern auf Anfrage bekräftigte, jeden Einzelfall prüfen.
Der Besuch einer internationalen Schulen wird laut Kultusministerium nur dann genehmigt, wenn für den Besuch der Schule ein triftiger Anlass vorliegt – beispielsweise ein geplanter längerer Auslandsaufenthalt der Eltern. Die Strothoff International School ist wie die meisten internationalen Einrichtungen, eine sogenannte Ergänzungsschule. Sie wurde im Oktober vergangenen Jahres als solche vom Kultusministerium anerkannt. Ergänzungsschulen sind Schulen freier Träger mit einem Unterrichtsangebot, das es an öffentlichen Schulen nicht gibt. Die Schüler erwerben dort ausländische Abschlüsse, die sie bei der Bewerbung an einer deutschen Hochschule offiziell anerkennen lassen müssen. Um die Schüler vor Problemen mit der Bürokratie zu schützen, sind die Schulen genehmigungspflichtig.
Alleinige Meinung unter den Privatschulen
Auch die sogenannten Ersatzschulen, die der Regelfall unter den Privatschulen sind, werden von freien Trägern betrieben. Allerdings bieten sie dasselbe Bildungsangebot wie öffentliche Schulen. Sind sie vom Ministerium genehmigt, dann müssen Eltern, anders als bei Ergänzungsschulen, keine gesonderten Genehmigungen einholen.
Mit ihrer Auffassung von Dienstag stand die Strothoff School unter den internationalen Privatschulen im Rhein-Main-Gebiet ziemlich alleine da. Die Ausnahmegenehmigungen seien gängige Praxis, sagt Marie-Luise Stoll-Steffan, Geschäftsführerin der Internationalen Schule Frankfurt Rhein-Main in Frankfurt-Sindlingen. Die Genehmigung müssen die Eltern vom Staatlichen Schulamt einholen, das für ihren Wohnort zuständig ist. Darauf weise sie die Schule hin und verteile ein entsprechendes Formular, sagt Stoll-Steffan.
„Formaler Akt“
Auch an der Frankfurt International School (FIS) hält man die Genehmigung für selbstverständlich. Alle deutschen Schüler an den beiden Standorten in Oberursel und Wiesbaden seien beim Staatlichen Schulamt angemeldet. Die Genehmigung sei allerdings für die Eltern nicht schwer zu bekommen, von einem „formalen Akt“ ist an den meisten Schulen der Region die Rede.
Aus einem Brief des Kultusministeriums an die Internationale Schule Frankfurt Rhein-Main aus dem Jahr 2000 geht hervor, dass die Genehmigungspraxis liberalisiert wurde. „Der früher notwendige strenge Maßstab“ sei in den Staatlichen Schulämtern „erheblich gelockert worden“. In einem Brief des Staatlichen Schulamts Frankfurt heißt es, die Erlaubnis werde erteilt, wenn Anträge „mit dem besonderen Interesse an der pädagogischen Arbeit Ihrer Schule begründet werden“. Der baldige Auslandsaufenthalt der Eltern könne „ein Indiz“ dafür sein. Im Kultusministerium erklärt man die Lockerung mit der Umstellung der Universitäten auf internationale Abschlüsse. Der Zugang sei auch mit den internationalen Schulabschlüssen möglich, die Schüler müsse man also nicht mehr so stark schützen.
Von der gelockerten Genehmigungspraxis sollen nun auch die Schüler der Strothoff International School profitieren – zumindest nach dem Willen des dortigen Projektleiters Daniel Schmid. Man habe die Eltern über die Pflicht informiert und räume Informationsdefizite ein, heißt es in einer Pressemitteilung von gestern. Gegenüber den Behörden gibt sich Schmid in Bezug auf die Genehmigungen inzwischen demütig: „Allein das Schulamt entscheidet darüber.“
Geltungsdrang
lothar kempf (wilkem)
- 24.09.2009, 12:49 Uhr