27.04.2010 · Im Streit um die Bebauung der Offenbacher Hafeninsel wird Kritik am Verhandlungsgeschick Offenbachs laut. Gewerbebetriebe waren bereit, ihre Klagen gegen Bebauung der Hafeninsel zurückzuziehen, wie der Frankfurter Dezernent Frank sagt.
Von Mechthild Harting, Rainer Schulze und Anton Jakob WeinbergerIm Streit um die vorerst gescheiterte Bebauung der Offenbacher Hafeninsel ist Kritik am Verhandlungsgeschick der Stadt Offenbach laut geworden. Die Stadt soll eine außergerichtliche Einigung mit den klagenden Gewerbebetrieben am Frankfurter Mainufer, die aus Sorge um ihre Expansionsmöglichkeiten gerichtlich gegen den Bau von Wohngebäuden auf der gegenüberliegenden Hafeninsel vorgegangen waren, ausgeschlagen haben.
Am Vortag des Urteilsspruchs des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, der den Bebauungsplan für das wichtige Stadtentwicklungsprojekt am Donnerstag für unwirksam erklärte, hatten Vertreter der Stadt Frankfurt und der Frankfurter Wohnungsbaugesellschaft ABG Holding, die auf der Hafeninsel mehrere Wohngebäude errichten will, mit den klagenden Betrieben einen Kompromiss ausgehandelt. „Die Betriebe waren bereit, ihre Klagen zurückzuziehen“, sagte der Frankfurter Wirtschaftsdezernent Markus Frank (CDU). Es sei sehr schade, dass Offenbachs Oberbürgermeister Horst Schneider (SPD) diese Chance nicht genutzt habe. „So günstig wie am Mittwoch bekommt er sie nie wieder“, sagte Frank.
„Das Urteil zeigt: Man muss sich vorher einigen“
Schneider soll von einem Lärmexperten, der die Stadt am Donnerstag auch vor Gericht vertrat, schlecht beraten worden sein. „Wenn man die Gelegenheit hat, das außergerichtlich zu regeln, greift man normalerweise zu“, hieß es. Frank warb dafür, bei künftigen Lärmstreitigkeiten das „unkalkulierbare Risiko“ eines Prozesses zu vermeiden. „Das Gerichtsurteil zeigt: Man muss sich vorher einigen.“
Schneider wies die Vorwürfe Franks zurück. Es könne nicht davon die Rede sein, dass er den Kompromissvorschlag abgelehnt habe. Vielmehr habe dieser Vorschlag Unklarheiten enthalten, die zunächst hätten beseitigt werden müssen, was am Mittwoch aber nicht möglich gewesen sei. Außerdem seien nur vier von sechs klageführenden Betrieben bereit gewesen, den Kompromiss zu unterschreiben. Schneider bestätigte, dass er die Verhandlungen nicht selbst geführt habe. Beauftragt gewesen sei die Geschäftsführung der Mainviertel GmbH, die das „operative Geschäft“ bei der Entwicklung des Hafens zu erledigen habe.
Wie bekannt wurde, sollen die Betriebe bereit gewesen sein, ihre Klage zurückzuziehen, sofern der in einem Mischgebiet normalerweise zulässige Lärmgrenzwert um drei auf 48 Dezibel erhöht worden wäre. Die Unternehmen und die Stadt Offenbach blieben allerdings darüber uneins, wie dieser Wert errechnet werden soll: Während die Firmen dafür eintraten, dass jedes Unternehmen einzeln bis zu dieser Lautstärke Lärm emittieren dürfe, beharrte die Stadt Offenbach darauf, dass die Schallereignisse zusammengerechnet werden.
Verzicht auf Klagen
Die Pflicht zur Duldung höherer Lärmpegel sollte über eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch der Wohnhäuser eingetragen werden. Käufer von Eigentumswohnungen sollten dadurch verpflichtet werden, auf Klagen zu verzichten. Die ABG wollte außerdem ihre Mieter in den Verträgen auf den stärkeren Lärm hinweisen und zu seiner Duldung verpflichten. Nach Auskunft des Rechtsanwalts Marcus Emmer, der drei Firmen im Frankfurter Hafengebiet vertritt, würde diese Regelung das Risiko für die Betriebe deutlich verringern. Bewohnern, die sich belästigt fühlten, werde der Klageweg erschwert. „Wenn der Eigentümer die Grunddienstbarkeit akzeptiert, schließt dies entsprechende Klagen aus, solange der Lärm kein gesundheitsgefährdendes Maß erreicht“, sagte Emmer.
Unterdessen ist ungewiss, ob und wann ein neuer Bebauungsplan aufgestellt wird. Sowohl Frank als auch ABG-Chef Frank Junker sind sich in der Einschätzung einig, dass dies „extrem schwierig“ werde. Junker ist dennoch optimistisch, dass die ABG das Wohnprojekt verwirklichen wird. Da die ABG für ihr Vorhaben eine Vereinbarung mit den Hafenanliegern getroffen habe, sei das Unternehmen auf der sicheren Seite, sobald auf Grundlage eines Bebauungsplans einmal Baurecht vorliege.
„Siedlungsbeschränkungsbereich“ im Fokus
Im Regierungspräsidium Darmstadt wie auch in den Planungsämtern anderer Städte der Region hat das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zu einer gewissen Betriebsamkeit geführt. Denn das Gericht hatte den 2008 beschlossenen Bebauungsplan „Mainviertel“ auch mit Hinweis auf den durch den Frankfurter Flughafen festgelegten „Siedlungsbeschränkungsbereich“ aufgehoben. Innerhalb dieses Gebiets ist es laut Regionalplan nicht zulässig, neue Wohngebiete auszuweisen, um die Bewohner vor Lärm zu schützen. Der geltende Regionalplan 2000 sieht allerdings vor, dass „städtebauliche Umstrukturierungsmaßnahmen“ auf Flächen, die schon bebaut sind, von einer Siedlungsbeschränkung ausgenommen werden.
Im Regierungspräsidium war man bisher der Auffassung, dass die Offenbacher Umwandlung einer Industriebrache in ein Wohn- und Gewerbegebiet angesichts der Ausnahmeregelung im Regionalplan zulässig sei, obwohl ein Teil des Areals in der Siedlungsbeschränkungszone liegt. „Der Bebauungsplan war aus unserer Sicht in diesem Punkt nicht bedenklich“, hieß es gestern aus der Darmstädter Behörde, die jedoch zunächst das Urteil eingehend prüfen will.
„Offenbach hat Ernst der Lage nicht erkannt“
Eine Neuinterpretation der Regionalplan-Passage „hätte für uns erhebliche Auswirkungen“, teilte Joachim Eckhard vom Frankfurter Stadtplanungsamt mit. Die geplante Wohnbebauung auf dem Henninger-Areal am Sachsenhäuser Berg streift den derzeitigen Siedlungsbeschränkungsbereich zwar nur, doch Anfang nächsten Jahres soll der neue Regionalplan in Kraft treten, und dieser berücksichtigt die erweiterten Beschränkungen für die Umgebung des bald ausgebauten Frankfurter Flughafens. Dann würden auch die Bürostadt Niederrad insgesamt und weite Teile das Europaviertels in diese Zone fallen: einst reine Gewerbegebiete, die aber von der Stadt künftig als Misch- oder Wohngebiete genutzt werden sollen. Alle diese Pläne könnten hinfällig sein, hätte die Interpretation der Kasseler Richter Bestand.
Während die Offenbacher Ampelkoalition das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshof als „Katastrophe“ bezeichnete und eine unzumutbare Einschränkung der Entwicklungschancen Offenbachs beklagte, erhob Stefan Grüttner, CDU-Vorsitzender und Chef der hessischen Staatskanzlei, Vorwürfe gegen Schneider. Der Offenbacher Oberbürgermeister habe nicht realisiert, dass es die Osthafenbetriebe mit ihrer Klage ernst meinten. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Peter Freier kritisierte überdies, dass Schneider am vorigen Mittwoch nicht selbst am Verhandlungstisch gesessen habe, sondern die nicht entscheidungsbefugte „Mainviertel“-Geschäftsführung.
Anton Jakob Weinberger Jahrgang 1949, Korrespondent für die Rhein-Main-Zeitung mit Sitz in Offenbach.
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