05.03.2010 · Manche nennen es kulturelle Belebung der Innenstadt, andere bezeichnen es als Lärmfolter: An Straßenmusikern scheiden sich die Geister. In Wiesbaden sollen dagegen nach dem Willen des Einzelhandelsverbands künftig nur diejenigen aufspielen dürfen, die erfolgreich eine Prüfung abgelegt haben. Der Vorschlag orientiert sich dabei am Beispiel Münchens.
Von Ewald HetrodtBokumil Balga muss sich keine Sorgen machen. Selbst wenn die Einzelhändler sich mit dem Vorschlag durchsetzen sollten, die Wiesbadener Straßenmusikanten künftig einer Prüfung zu unterziehen, wird der Tscheche auch in Zukunft in der Fußgängerzone zu sehen sein.
Mit seinem Cimbalon, einem anspruchsvollen Instrument, das einer Zither ähnlich sieht, ist er hin und wieder auch in München unterwegs. Dort ist für Musiker seit drei Jahren ein Eingangstest vorgeschrieben. Balga hat ihn bestanden. Er ist wirklich ein Talent.
Genervte Verkäufer
Aber das kann nicht jede der in der Wiesbadener Fußgängerzone anzutreffenden Gestalten von sich behaupten. Laute Töne und schräge Melodien gehen nicht nur den Anwohnern auf die Nerven. In vielen Geschäften beklagten sich Mitarbeiter und Kunden, berichtet Michael Kullmann.
Als Hauptgeschäftsführer vertritt er den Einzelhandelsverband in Hessen und in der Landeshauptstadt. Die auch in dieser Branche übliche Forderung nach dem Abbau von Bürokratie scheint ihm zu langweilig geworden zu sein. Er verlangt nach einem „Kurztest“, damit künftig nur noch diejenigen spielen dürfen, „deren Darbietungen auch hinlänglich als Musik eingestuft“ würden.
Mit Pauken und Trompeten
Den Magistrat treffen derartige Vorstöße nicht unvorbereitet. Er hat sich schon im Jahr 2005 mit einem förmlichen Beschluss eine Richtlinie zu eigen gemacht, in deren Präambel Wilhelm Busch zitiert wird: „Musik wird oft als störend empfunden, weil sie mit Geräusch verbunden.“ Darum heißt es in den Vorschriften: „Der Einsatz von Trommeln, Trompeten, Dudelsackpfeifen und anderer lautstarker Instrumente erfordert eine besondere Rücksichtnahme auf die Anwohner.“ Verstärker sind grundsätzlich verboten. Größere Gruppen benötigen eine Genehmigung des Tiefbauamtes. Der Verkauf von CDs ist nicht erlaubt.
Die Einschränkungen klingen streng, laufen aber darauf hinaus, dass zwischen 8 und 20 Uhr im Prinzip jeder sein mehr oder weniger ausgeprägtes Können zu Gehör bringen darf. Damit die Fußgängerzone möglichst gleichmäßig beschallt wird, sind die Musiker gehalten, sich allerdings spätestens nach einer halben Stunde einen anderen Platz zu suchen.
Geigen können gemein sein
„Ihr neuer Standort muss außerhalb der Hörweite des ersten liegen.“ Natürlich gebe es gelegentlich Beschwerden, heißt es im Pressereferat der Stadt. Sie häuften sich, wenn die Menschen im Sommer die Fenster geöffnet hätten. „Vor allem Geigen können ja sehr gemein sein.“ Trotzdem gilt die Straßenmusik insgesamt als die Stadt belebendes Element. Deshalb werden auch keine Gebühren erhoben.
In München hingegen kostet die Genehmigung zehn Euro – wenn man sie denn bekommt. Denn in der bayerischen Landeshauptstadt gilt ein ausgefeiltes System, das Albert Dietrich im Bürgerbüro am Marienplatz gemeinsam mit zwei Kolleginnen perfektioniert hat – neben der sonstigen Büroarbeit, wie er betont. Es seien die Musiker selbst gewesen, die nach einem Auswahlverfahren verlangt hätten, erzählt Dietrich. Dass sie die Konkurrenz loswerden wollten, die in ihren Geigenkästen zwar auch Geld sammelten, aber den musikalischen Gegenwert nicht liefern konnten, darf man vermuten.
Vorspiel beim Amt
Nach einem Professor hätten sie sogar verlangt, erinnert sich Dietrich. Aber sie müssten schon aus finanziellen Gründen mit ihm vorliebnehmen. Als Gutachter ist auch er bestens geeignet. Sein Gehör ist exzellent geschult. Schließlich arbeitet er nebenbei als Beleuchter im Nationaltheater. Exakt zehn Genehmigungen erteilt der Neunundfünfzigjährige täglich. Wer sie bekommt, darf an dem jeweiligen Tag zwischen Stachus und Odeonsplatz auftreten.
Dabei kann es sich um einzelne Interpreten oder kleinere Gruppen handeln. So sind im Münchner Zentrum nie viel mehr als zehn Musiker legal unterwegs. Wer noch nicht in Dietrichs Kartei vertreten ist und sich ihm zum ersten Mal vorstellt, muss drei Stücke spielen. Eines darf aus seiner Heimat sein. Das ist in vielen Fällen nicht der Freistaat.
Die Violine in der Aldi-Tüte
Sein persönliches Casting beginnt früher, als die meisten Aspiranten es ahnen. „Wer mit der Geige in der Aldi-Tüte ankommt, kann gleich wieder nach Hause gehen“, sagt Dietrich. Auch „wer total abgerissen ausschaut“, hat ganz schlechte Karten. Dasselbe gilt für Bewerber, die ihr Instrument nicht ordnungsgemäß stimmen, bevor sie beginnen. Manchmal dürfen sie noch vorspielen. Aber faktisch haben sie sich von vornherein disqualifiziert.
Einen gewissen Anspruch müsse er nun einmal stellen, sagt Dietrich. Schließlich sei die Münchner Innenstadt die größte Konzertbühne der Welt. Und dem Publikum dürfe man nicht alles zumuten. Es gebe hier schließlich ein Vielfaches von den Summen, die die Passanten beispielsweise auf der Frankfurter Zeil lockermachten. In Wiesbaden kann ein fähiger Musikant, wie man hört, mit einem schönen Instrument an einem guten Tag bis zu 100 Euro einspielen.
Wegen der vielen schiefen Töne verlangen die Einzelhändler eine Prüfung für Wiesbadener Straßenmusikanten. In München sind sie schon heute Vorschrift.
Von Ewald Hetrodt
Bin ich glücklich!
Thorsten Krings (thorstenkrings)
- 05.03.2010, 12:08 Uhr
Gegenfrage
Andreas Spengler (a.spengler)
- 05.03.2010, 13:42 Uhr