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Steuersünder-Affäre Finanzbeamte nicht in Verdacht

13.08.2003 ·  Die Affäre um eine mögliche Privilegierung kapitalkräftiger Steuersünder in Hessen wird für Finanzbeamte nach den derzeit bekannten Umständen keine strafrechtlichen Konsequenzen haben. In der Verfügung ...

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Die Affäre um eine mögliche Privilegierung kapitalkräftiger Steuersünder in Hessen wird für Finanzbeamte nach den derzeit bekannten Umständen keine strafrechtlichen Konsequenzen haben. In der Verfügung des Leiters des Frankfurter FinanzamtesV, Ermittlungen gegen mutmaßliche Steuersünder unterhalb einer gewissen Kapitalgrenze nicht zu führen, sieht die Staatsanwaltschaft keine Strafvereitelung im Amt. Die Staatsanwaltschaft hatte von der Anordnung, die am 30.August 2001 erlassen wurde, kurze Zeit später erfahren und offenbar erfolgreich Bedenken angemeldet.

Wie berichtet, will die Opposition im Landtag von Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU) wissen, ob das Ministerium über die Verfügung informiert war und in welcher Höhe dadurch Steuereinnahmen dem Land verlorengegangen seien; SPD und Grüne vermuten, die dadurch bedingten Ausfälle summierten sich auf einen dreistelligen Millionenbetrag. Aus dem Finanzministerium hieß es gestern weiterhin, die Fragen der Opposition würden so zügig wie möglich beantwortet. Die Oberfinanzdirektion in Frankfurt hatte schon Anfang der Woche erklärt, alle Verfahren wegen des Verdachts der Kapitalflucht ins Ausland zu Lasten des deutschen Fiskus seien ordnungsgemäß bearbeitet worden. Laut einem Zeitungsbericht hatten Steuerfahnder gegen die Anweisung protestiert und von einem Verstoß gegen die Steuergerechtigkeit gesprochen.

Ob sich daraus ein politischer Skandal entwickelt, bleibt abzuwarten. Dem Vernehmen nach hatte der Finanzamtsleiter angesichts von Hunderten von Verfahren, die quantitativ nicht mehr zu bewältigen schienen, im August 2001 "relativ einsam" entschieden, bei 500000 Mark "einen Strich zu machen". Wie es gestern hieß, wären damit die Maschen noch groß genug gewesen, um die "größeren Fische" zu fangen.

Die Verfahren resultierten aus bundesweiten Durchsuchungen Ende der neunziger Jahre bei einer Reihe von Banken, die in Verdacht standen, ihren Kunden geholfen zu haben, Vermögen ins Ausland zu bringen, um die Zinsabschlagsteuer in Deutschland zu umgehen. Während die Staatsanwaltschaften selbst gegen Bank-Mitarbeiter wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung ermittelte, oblag es nach der üblichen Arbeitsteilung und kraft eigener Zuständigkeit der Steuerfahndung bei den Finanzämtern, bei den Anlegern nachzuforschen.

Ein Grund, warum die Staatsanwälte derzeit keinen Anlaß sehen, gegen Finanzbeamte vorzugehen, liegt darin, daß diese offenbar recht schnell auf Bedenken seitens der Strafverfolger reagierten. Man habe damals zu "internen Vorgängen der Finanzverwaltung kritisch Stellung genommen", formulierte gestern der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Rainer Schilling, vorsichtig. Ein Anfangsverdacht wegen Strafvereitelung besteht in der Sicht der Staatsanwaltschaft nicht, weil die Verfügung allgemein gehalten gewesen sei und noch keine bestimmten Personen oder konkreten Fälle betroffen habe. (hs.)

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