04.08.2006 · Die Gegenseite droht mit einer neuen Verfassungsbeschwerde, doch Frankfurt geht verschärft gegen private Sportwetten vor. Von Montag an wird die Stadt Schließungsverfügungen verschicken. „Für Glücksspiel kann es keinen Markt geben“, heißt es.
Von Thorsten WinterDie Gegenseite droht vorsorglich mit einer neuen Verfassungsbeschwerde, doch die Stadt Frankfurt geht verschärft gegen private Sportwetten vor. Von Montag an wird das Ordnungsamt den Vermittlern solcher Glücksspiele und ihren Rechtsanwälten sogenannte Untersagungsverfügungen mit dem Ziel zustellen, illegale Wettbüros zu schließen. Das hat der neue Sicherheitsdezernent Boris Rhein (CDU) angekündigt. Fortan gelte für private Wettbüros: „Rien ne va plus.“ Wie der Stadtrat und Klaus Diekmann vom Ordnungsamt weiter sagten, sind der Behörde bisher 76 Vermittler bekannt, die im Mai und Juni schon förmlich angehört worden sind. 73 ließen sich durch Anwälte vertreten.
Bis zum Ende nächster Woche will die Stadt sämtliche Verfügungen verschickt haben. Ursprünglich wollte die Behörde schon bis Freitag entsprechend tätig werden, nachdem der Hessische Verwaltungsgerichtshof in einem Beschluß ein Verbot privater Wetten für rechtmäßig erklärt und die Schließung eines Wettbüros in Wiesbaden durch die Stadt bestätigt hatte; auch der Kreis Darmstadt-Dieburg will privaten Vermittlern nun Einhalt gebieten.
Kostenträchtige Verfügung
Nach Eingang einer Verfügung habe der Betreiber des Wettbüros sieben Tage Zeit, sein Geschäft zu schließen. Rhein legt den Vermittlern nahe, sich daran zu halten. „Sonst gibt es richtig Ärger“, kündigte er an. Schließe ein Inhaber nicht von sich aus, schreite die Stadt zur Ersatzvornahme und versiegele das Ladenlokal. Mit einer Untersagungsverfügung ist nach Diekmanns Worten eine Gebühr von 500 bis 650 Euro verbunden, die vom jeweiligen Wettbürobetreiber zu tragen ist. Diesen Kosten könne entgehen, wer sein Geschäft vor Montag schließe.
Die Stadt hat jedoch nicht nur reine Wettbüros im Visier, sondern auch sogenannte Mischbetriebe wie Internetcafes, in denen Sportwetten möglich sind. Diesen Betrieben droht sie namhafte Zwangsgelder an. Wer verbotenerweise Sportwetten anbiete oder einen Computer fürs Wetten bereitstelle, könne ebenso mit einem Zwangsgeld von 2000 Euro belangt werden wie jemand, der solche Glücksspiele vermittle. Und Werbung für Sportwetten werde mit 1000 Euro geahndet. Nicht zuletzt will die Stadt auch dem Betrieb sogenannter „Bet-O-Maten“ ein Ende bereiten, auf die das Ordnungsamt in Spielhallen gestoßen ist. Nach Verfügungen seien nur noch wenige in Betrieb.
„Markt, der überhitzt ist“
Auf einer Linie mit Innenminister Volker Bouffier (CDU) stützt Rhein das staatliche Wettmonopol, das vom Bundesverfassungsgericht in seiner jetzigen Ausgestaltung nicht für grundgesetzwidrig erklärt worden und deshalb bis Ende 2007 neu zu regeln ist. Er sei in wirtschaftlichen Fragen „eigentlich ein Liberaler“. Doch für Glücksspiele wie Sportwetten könne es keinen Markt geben, meinte er und verwies auf Zehntausende Spielsüchtiger hierzulande. Spielsucht führe am Ende oftmals zu dramatischen Schicksalen bis hin zum Selbstmord. Bei Sportwetten gebe es derzeit einen „Markt, der überhitzt ist“. Der Staat müsse allerdings den Spieltrieb kanalisieren, was sich in der Überarbeitung des Staatsvertrags zu Lottoanbietern niederschlagen werde.
Für Rhein kann nur Wetten anbieten und vermitteln, wer gemeinnützig und mildtätig ist oder kirchliche Zwecke verfolgt. Rechtlich sieht sich der Stadtrat auf der sicheren Seite: Das Verfassungsgericht habe die Gültigkeit des staatlichen Wettmonopols bestätigt und einer generellen Öffnung für private Anbieter eine klare Absage erteilt. Aus seiner Sicht gehen von staatlichen Wettangeboten wie von Hessen-Lotto weniger Suchtgefahren aus als von privaten, da sie vom Land zugelassen seien und die Erträge karitativen Einrichtungen zuflössen.
Präventionsrat applaudiert Rhein
Auf Nachfrage gestand Rhein zu, daß die Schritte von Hessen-Lotto/Oddset, die Werbung wie vom Verfassungsgericht verlangt auf Sachinformationen zu beschränken, nicht ausreichten. So müsse Hessen-Lotto die Möglichkeit der Selbstsperre Spielsüchtiger einführen. Ein gewisses Maß an Werbung müsse aber sein, um Wettbewerb zu vermeiden und den Markt abzuschöpfen.
Der Präventionsrat der Stadt heißt die Schließung privater Wettbüros gut, wie Leiter Frank Goldberg sagte. Er rief dazu auf, Wettenvermittler zu melden.
Endlich
gisbert heimes (gisbert4)
- 05.08.2006, 00:00 Uhr