01.02.2006 · Im ersten Jahr der Hartz IV-Reform sind bei den hessischen Sozialgerichten rund 5.050 Klagen gegen die Gesetzes-Leistungen eingegangen. In Hessen gab es zur Jahresmitte 2005 rund 210.000 Bedarfsgemeinschaften mit 390.000 Hilfeempfängern.
Im ersten Jahr der Hartz IV-Reform sind bei den hessischen Sozialgerichten rund 5050 Klagen gegen die Gesetzes-Leistungen eingegangen. Häufigste Klagegründe waren nach Mitteilung des Landessozialgerichtes in Darmstadt die Beurteilung der eheähnlichen Gemeinschaft und die Höhe der Wohnungsmieten. Insgesamt waren bei den Sozialgerichten des Landes im vergangenen Jahr 25.500 Klagen in der ersten Instanz eingegangen.
Der Sprecher des Landessozialgerichtes, Joachim Kern, sagte am Mittwoch zur Menge der Hartz IV-Klagen: „Von einer Klageflut würde ich nicht reden, aber wir sehen ein steigendes Hochwasser.“ In Hessen gab es zur Jahresmitte 2005 rund 210.000 Bedarfsgemeinschaften mit 390.000 Hilfeempfängern.