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Sicherheit Datenschützer: Mehr Kameras an Bahnhöfen bringen wenig

21.08.2006 ·  Mehr Videoüberwachung an Bahnhöfen bringt nach Ansicht des hessischen Datenschutzbeauftragten Ronellenfitsch wenig. „Die wichtigsten Bahnhöfen sind bereits videoüberwacht“, sagt er. Und umfassende Überwachung sei viel zu aufwendig.

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Eine Ausweitung der Videoüberwachung an Bahnhöfen bringt nach Ansicht des hessischen Datenschutzbeauftragten Prof. Michael Ronellenfitsch in der Praxis wenig. „Die wichtigsten Bahnhöfen sind bereits videoüberwacht und jede kleine Einstiegs- und Umsteigestelle können Sie sowieso nicht überwachen, das wäre viel zu aufwendig“, sagte Ronellenfitsch am Montag der dpa. Potenzielle Terroristen hätten also jederzeit die Möglichkeit, Züge zu betreten.

Die Überwachung räumlich über das Bahnhofsgelände hinaus auszudehnen, gehe aus rechtlichen Gründen nicht ohne weiteres. „Sie wollen die Terroristen, die in die Züge kommen, überwachen und nicht die Kunden, die vom Bahnhof in die Bordelle gehen.“ Auch in den Bahnhofstoiletten ende ja wohl der Übertragungsbereich der Kameras. Bundesweit gibt es laut Bahn mehrere tausend Videokameras auf den 5700 Bahnhöfen. Die Bahn hatte am Wochenende eine Ausweitung angekündigt.

„Keine Sicherheit suggerieren, die es nicht gibt“

Ronellenfitsch warnte vor Hysterie: „Wir wollen nicht, daß jeder gleich zum Terroristen gemacht wird, nur weil er im Zug beim Gang zur Toilette mal seinen Koffer am Platz stehen läßt.“ Falls die Bahn noch komplett unüberwachte Bahnhöfe habe, sei rechtlich nichts gegen ein Schließen dieser Lücken einzuwenden, sagte der Datenschützer. „Aber wir dürfen den Bürgern keine Sicherheit suggerieren, die es nicht gibt.“

Für die Forderungen nach einer zentralen Anti-Terror-Datei und nach der Verwertung der Lastwagen-Mautdaten im Kampf gegen Terroristen äußerte Ronellenfitsch Verständnis. Allerdings müsse bei der Anti- Terror-Datei das gesetzliche Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdienst beachtet werden. Eine Index-Datei, die nur eine Übersicht über vorhandene Datenbestände gibt, erfülle diese Anforderung. „Da kann ruhig auch Geschlecht und Religionszugehörigkeit rein - beim Index sollte man nicht zu kleinlich sein“, sagte der hessische Datenschützer.

Für Nutzung von Mautdaten

Eine Öffnung der Lastwagen-Mautdaten für die Fahnder hält Ronellenfitsch für unbedenklich, wenn es um schwerwiegende terroristische Taten mit Verkehrsbezug gehe. „Wenn die einen Lastwagen benutzen, um eine Autobahnbrücke zu rammen, hätte ich nichts dagegen, dann bleibt das abgrenzbar.“ Bisher ist die Nutzung von Mautdaten nach dem Mautgesetz generell untersagt.

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