Home
http://www.faz.net/-gzl-u8c2
Mehr Angebote
| Abo|Hilfe
Donnerstag, 16. Februar 2012
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Schule „Unterrichtsgarantie plus“: Vertretungskräfte frustriert

09.01.2007 ·  Vertretungskräfte, die im Rahmen der „Unterrichtsgarantie plus“ an hessischen Schulen eingesetzt werden, klagen über zu hohe Sozialabzüge. Die ersten Vertretungskräfte haben schon gekündigt.

Von Lisa Uphoff
Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (0)

Zuerst mussten sie einen riesigen Stapel Formulare ausfüllen, dann wochenlang auf ihre Bezahlung warten, und jetzt kommt mit der Abrechnung für einige anscheinend die nächste unangenehme Überraschung. „Wir wurden ganz klar auf der Basis eines Minijobs geködert, auch in der Rahmenvereinbarung ist von geringfügiger Beschäftigung die Rede, trotzdem habe ich jetzt 25 Prozent Abzüge“, klagt eine Frankfurter Mutter, die für die „Unterrichtsgarantie plus“ an der Schule ihrer Tochter Vertretungsstunden geleistet hat.

Sie fühlt sich getäuscht und schlecht informiert: „Von der Schule über das Staatliche Schulamt bis hin zur hessischen Bezügestelle gibt jeder Mitarbeiter eine andere Auskunft über die Modalitäten der Bezahlung; niemand weiß Bescheid.“ Als Resultat will sich die Mutter künftig nicht mehr als Vertretungskraft einspannen lassen.

Bürokratischer Aufwand beim klassischen Minijob

Sie und viele andere Laien wissen nicht, dass sich hinter dem Begriff eines „geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses“ eben nicht nur der klassische Minijob (geringfügig entlohnte Beschäftigung) verbirgt. Dessen Charme liegt vor allem darin, dass der Arbeitnehmer bis zu 400 Euro im Monat in der Regel brutto wie netto erhält und der Arbeitgeber insgesamt rund 30 Prozent Abgaben (13 Prozent Krankenversicherung, 15 Prozent Rentenversicherung, 2 Prozent Pauschalsteuer) abführt.

Als zweite Variante gibt es unter bestimmten Voraussetzungen aber den kurzfristigen Minijob (kurzfristige Beschäftigung), bei dem sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zwar sozialversicherungsfrei sind, die Steuerlast aber beim Arbeitnehmer liegt. Bei dieser Möglichkeit darf die Beschäftigung innerhalb eines Jahres zwei Monate oder 50 Arbeitstage nicht überschreiten, die Höhe des Einkommens ist nicht reglementiert. Bei der Frankfurter Mutter kamen so beispielsweise von 40 Euro für zwei Vertretungsstunden Abzüge von 10,12 Euro zusammen.

Allerdings hatte sie auch bereits die sogenannte Übungsleiterpauschale, einen Freibetrag in Höhe von 1848 Euro, ausgeschöpft. „Eine Steuerpflicht entsteht erst, wenn die Übungsleiterpauschale in Höhe von zurzeit 1848 Euro ausgeschöpft ist“, heißt es dazu vom Kultusministerium. Allerdings müssen auch danach nicht zwangsläufig Steuern beim Arbeitnehmer anfallen. Denn der Arbeitgeber hat in einem gewissen Rahmen Variationsmöglichkeiten und kann den Beschäftigten sowohl als klassischen als auch als kurzfristigen Minijobber einstufen - mit entsprechenden Folgen für den Verdienst. „Die Übungsleiterpauschale und der klassische Minijob schließen sich keineswegs aus“, sagt Roman Pfeiffer von der Minijobzentrale in Essen. Fachleute wissen jedoch, dass der klassische Minijob sehr viel mehr bürokratischen Aufwand verlangt als der kurzfristige. Vor allem aber kommt er den Arbeitgeber viel teuer.

GEW: „Unterrichtsgarantie plus ist ein Trauerspiel“

Dazu, wie Vertretungskräfte eingestuft werden, will sich das hessische Kultusministerium nicht äußern. Die Schulen verweisen auf das Staatliche Schulamt Frankfurt, dort wiederum ist sich Jurist Bernd Melzer sicher, „dass dafür die hessische Bezügestelle in Kassel zuständig ist“, die wiederum dem Finanzministerium untersteht und selbst keine Auskünfte geben darf. Für die GEW ist das „Durcheinander“ ein neues Indiz dafür, „das das ganze System der Unterrichtsgarantie plus total widersprüchlich und undurchschaubar ist - für alle Seiten“, sagt die Stellvertretende GEW-Landesvorsitzende Karola Stötzel. Das Ganze sei „ein Trauerspiel“, da nicht einmal der genaue finanzielle Status der Vertretungskräfte geklärt sei.

Eltern erhalten im Zuge ihrer Vertretungstätigkeit zudem nicht immer vorteilhafte Einblicke in den Schulalltag. Der „indische Unterricht“ (links des Ganges, rechts des Ganges) werde in unverantwortlicher Weise ausgedehnt, berichtet ein als Vertretungskraft engagierter Vater. Bei dieser Art des Unterrichts muss ein Lehrer bis zu vier auf einem Gang liegende Klassen gleichzeitig betreuen und läuft zwischen den Klassenzimmern hin und her. Eine andere Mutter berichtet von einem „total demotivierten Lehrerkollegium“. Da das Budget für Vertretungskräfte nicht ausreichte, mussten an dieser Schule fast alle Lehrer drei unentgeltliche Vertretungsstunden geben, erst bei der vierten Stunde müssen dann alle vier Vertretungsstunden bezahlt werden. Zu drei Stunden Mehrarbeit sind die Lehrer hingegen ohne zusätzliche Bezahlung verpflichtet. Die Eltern wollen nur selten ihren Namen nennen. Da sie fast immer an der Schule ihrer Kinder „unterrichten“ , fürchten sie Repressalien gegen ihre Kinder.

Auch Schulleiter halten sich mit öffentlicher Kritik zurück. Karin Hechler, Leiterin der Schillerschule, formuliert vorsichtig: „Unterrichten unsere eigenen Leute, ist das viel effektiver, und es herrscht Ruhe in der Klasse.“ Zumal würden gerade Schüler der 10. Klasse bei Vertretungsunterricht durch „Fremde“ in der ersten und letzten Stunde nach Hause gehen - mit Billigung der Eltern. „Die Eltern glauben nicht, dass Vertretungsunterricht im Rahmen der Unterrichtsgarantie plus besonders sinnvoll ist“, erklärt Hechler. Auch die Schüler selbst seien sehr kritisch. Dies bekommen vor allem unerfahrene „Laien-Lehrer“ zu spüren: Die ersten Vertretungskräfte haben Hechler zufolge bereits „gekündigt“.

Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen

Weiter mit Francioni

Von Tim Kanning

Der Plan B, den Börsenchef Francioni nach der gescheiterten Fusion präsentiert, ist im Wesentlichen ein „Weiter so wie bisher“. Für die Börse ist das keine schlechte Strategie. Mehr 1