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Schießerei in Rüsselsheim Blutspuren sollen Tatablauf erhellen

09.12.2009 ·  Nun liegt das gutachten im Prozess um die Schießerei im Rüsselsheimer Eiscafé "De Rocco" vor. Die Angeklagten, die zwei verfehdeten türkischen Clans angehören, gerieren sich vor Gericht mehr als Opfer denn als Täter.

Von Heidi Müller-Gerbes
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Eine Kugel traf Denis E. im Gesicht, eine durchschlug seinen Brustkorb, eine dritte das rechte Bein. Der 26 Jahre alte E. starb wenig später vor dem Eiscafé „De Rocco“ in Rüsselsheim. Der Leichnam des 29 Jahre alten Erkan K. wies zwar „nur“ eine Schusswunde auf, dafür zählte der Obduzent insgesamt 16 Stichverletzungen vorwiegend in Rücken und linkem Oberarm. Zwei Kugeln in Brust und Bauch verletzten die zufällig am Tatort anwesende 55 Jahre alte Griechin Anna K. tödlich. Dass der 33 Jahre alte Erdal E., von insgesamt sechs Schüssen getroffen, dank rascher ärztlicher Hilfe überlebt hat, grenzt an ein Wunder.

Seit Mai müssen sich Erdal E., sein neun Jahre jüngerer Bruder Serdal sowie der 29 Jahre alte Taylan K. wegen der Rüsselsheimer Bluttat vom 12. August vorigen Jahres vor dem Darmstädter Landgericht verantworten. Zeugen sorgten im Prozess für mehr Verwirrung denn Aufklärung, im Oktober bezichtigte sich ein aus der Türkei angereister Mann zugunsten des Serdal E. gar selbst der Mittäterschaft, was ihm allerdings lediglich Ermittlungen wegen versuchter Strafvereitelung und Falschaussage eintrug.

Der „dringende Tatverdacht“ sei mittlerweile widerlegt

Die Angeklagten, die zwei verfehdeten türkischen Clans angehören, gerieren sich vor Gericht mehr als Opfer denn als Täter. Voraussichtlich am Mittwoch wird das Gericht über einen Antrag der Verteidigung von Erdal E. befinden, den Mandanten aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Begründung: Der „dringende Tatverdacht“ sei mittlerweile widerlegt. Außerdem leide der von einem posttraumatischen Belastungssyndrom geplagte Angeklagte extrem unter der langen Untersuchungshaft.

Am Mittwoch begann der Frankfurter Rechtsmediziner Roman Bux mit seinem lange erwarteten kriminaltechnischen Gutachten zu den am Tatort und an den Kleidungsstücken der Beteiligten gesicherten Blutspuren. Die Expertise soll dazu beitragen, Tatabläufe zu rekonstruieren.

Überraschende Aussage des Gutachters

Begleitet von unzähligen auf einer Großbildleinwand präsentierten Fotos, wartete der Gutachter über Stunden mit detailreichen Erläuterungen zu den blutigen Spuren am dafür in Planquadrate aufgeteilten Tatort auf. Im Außensektor fiel aber allenfalls auf, dass Kontakt- beziehungsweise Fußspuren mit Blut von Erkan K. auch zur benachbarten griechischen Taverne hin gesichert wurden, obgleich es nach den Worten des Vorsitzenden Richters Volker Wagner bislang wenig Anhaltspunkte dafür gab, dass sich K. auch dort aufgehalten haben könnte. Erklärung des Gutachters: Das Blut könnte beispielsweise auch von einem Sanitäter übertragen worden sein.

Im Gastraum des „De Rocco“ selbst fanden sich Blutlachen und zahlreiche dicke Bluttropfen auf dem Marmorboden wie auch blutige Anhaftungen an Fenstern und umgestoßenen Tischen. Einigermaßen überraschend die Aussage des Gutachters: Alle diese Spuren konnten molekularbiologisch Erdal E. zugeordnet werden, keine einzige Erkan K. Laut Anklage soll E. aber in dem Eiscafé ein Messer gezogen und „in Tötungsabsicht mehrfach auf Erkan K. eingestochen“ haben.

Die Anhörung des Gutachtens soll am Donnerstag fortgesetzt werden.

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Jahrgang 1944, freie Autorin in der Rhein-Main-Zeitung.

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