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Rüsselsheim Morde im Eiscafé: Geständnis oder Falschaussage

08.10.2009 ·  Im Darmstädter Prozess um die Bluttat vor dem Rüsselsheimer Eiscafé „De Rocco“ am Abend des 12. August vorigen Jahres hat das überraschende Geständnis eines Zeugen für Aufregung gesorgt. Die Verteidigung sieht eine „völlig neue Sach- und Rechtslage“.

Von Heidi Müller-Gerbes, Darmstadt
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Im Prozess um die Bluttat vor dem Rüsselsheimer Eiscafé „De Rocco“ am Abend des 12. August vorigen Jahres hat das überraschende Geständnis eines Zeugen für Aufregung gesorgt. Der für seine Aussage aus der Türkei angereiste 31 Jahre alte Taylan N. gab an, derjenige gewesen zu sein, der 14 Mal auf Erkan K. eingestochen haben soll. Laut Anklage starb K. „aufgrund dieser Stichverletzungen und der zuvor erlittenen Schussverletzung“. Die Staatsanwaltschaft, die die Messerstiche der Anklage zufolge dem jüngsten der drei Angeklagten, dem 23 Jahre alten Angeklagten Serdal E., zurechnet, hält das Geständnis des mit diesem befreundeten Zeugen offenbar für falsch.

Sie wird jetzt nach Auskunft ihres Sprechers Klaus Reinhardt wegen Falschaussage und versuchter Strafvereitelung vor Gericht ermitteln. N. im Gerichtssaal festzunehmen sei aber schon deshalb nicht möglich gewesen, weil ihm freies Geleit zugesichert worden sei, sagte der Oberstaatsanwalt.

„Völlig neue Sach- und Rechtslage“

Aus Sicht der Verteidigung hat die Selbstbezichtigung des Zeugen eine „völlig neue Sach- und Rechtslage“ geschaffen; der Prozess müsse deshalb ausgesetzt und neu aufgerollt werden. Die Kammer lehnte dies mit der Begründung ab, dass es zu ihren Aufgaben gehöre, die Verantwortung für die „für den Tod des Erkan K. mitverantwortlichen Stiche“ aufzuklären. In dieser Formulierung wiederum meinte der Verteidiger des Serdal E., Heinz-Jürgen Borowsky, eine Voreingenommenheit bezüglich der Todesursache zu erkennen und lehnte die Berufsrichter als befangen ab. Über seinen Antrag muss eine andere Kammer des Landgerichts entscheiden. Der Verteidiger argumentiert, dass Erkan K. nicht an den Stichverletzungen, sondern einer zuvor erlittenen Schusswunde gestorben sein könnte.

Vor dem Eiscafé „De Rocco“ wurden am Tatabend drei an der Auseinandersetzung zwischen türkischen Clans beteiligte Männer getötet sowie eine zufällig am Tatort anwesende 55 Jahre alte Griechin. In dem Prozess müssen sich drei türkischstämmige Deutsche im Alter von 23, 28 und 32 Jahren wegen Mordes und Mordversuchs verantworten.

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Jahrgang 1944, freie Autorin in der Rhein-Main-Zeitung.

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