Die Hessischen Staatsweingüter GmbH Kloster Eberbach haben erstmals in ihrer jüngeren Geschichte schwarze Zahlen geschrieben. Der Aufsichtsrat der GmbH hat einen Jahresabschluß festgestellt, der einen wenn auch bescheidenen Gewinn in Höhe von 30.000 Euro ausweist. In den vergangenen Jahren erwirtschaftete der frühere Landesbetrieb regelmäßig beträchtliche Verluste zwischen 500.000 und einer Million Euro.
Die Anstrengungen zur Sanierung des bislang stark defizitären Unternehmens hätten sich ausgezahlt, meint zufrieden der Geschäftsführer der Staatsweingüter, Dieter Greiner. Der Umsatz des mit knapp 200 Hektar Rebfläche größten deutschen Weingutes habe sich innerhalb von drei Jahren nach der Umwandlung des Landesbetriebs in eine GmbH um 25 Prozent erhöht.
Rodung am Steinberg
Diese Zahlen belegten, daß „wir auf dem richtigen Weg sind, aus den Staatsweingütern ein auf Dauer wettbewerbsfähiges Unternehmen zu machen“, kommentiert Greiner den Jahresabschluß. Die Staatsweingüter seien zudem in der Lage, noch mehr als bisher international für den Rheingau zu werben. Greiner gewinnt der „intensiven öffentlichen Diskussion“ um den Neubau eine positive Seite ab: Der hohe Bekanntheitsgrad der Staatsweingüter sei weiter gesteigert und ihr Ruf als innovatives und zugleich traditionelles Weingut international gefestigt worden. Inzwischen wurde neben der historischen Weinbergslage „Steinberg“ die Baustelle eingerichtet. Der dortige Weinberg ist gerodet, der Mutterboden zur Seite geschoben.
Vermutungen der Gegner, das seien lediglich kosmetische Arbeiten, um den zunächst auf eine Hinhaltetaktik setzenden Anwalt der Stadt Eltville endlich zu Eilanträgen vor dem Verwaltungsgericht zu bewegen und damit zu einer schnellen juristischen Klärung zu kommen, weist Greiner zurück. Daß zunächst noch kein schweres Gerät zur Aushebung einer tiefen Baugrube angerückt sei, begründet Greiner mit Nacharbeiten für die Prüfstatik. Tatsächlich gehe der Bau seinen vorgesehenen Gang, auch mit dem Abriß der Altbauten werde in Kürze begonnen.
Unterdessen geht der politische und juristische Kampf um die Kellerei unvermindert weiter. Den Widerspruch der Stadt gegen die Baugenehmigung des Kreises hat Landrat Burkhard Albers (SPD) inzwischen auf Weisung des Regierungspräsidiums zurückgewiesen, diesmal allerdings ganz ohne öffentlichkeitswirksames Spektakel und politische Anschuldigungen. In Eltville dagegen steht - wieder einmal - eine Sondersitzung zum Thema Steinberg auf der Tagesordnung. Anlaß ist unter anderem eine saftige Rechnung des Rechtsanwaltsbüros Baumeister in Münster, das von der Stadt für seine Leistungen im Februar und März mehr als 18.000 Euro verlangt, für den Zeitraum von April bis Juni 44.000 Euro.
Hohe Anwaltskosten
Das macht die Genehmigung „überplanmäßiger Ausgaben“ im Eltviller Haushalt notwendig, und die Verwaltung weist die Stadtverordneten schon vorsorglich darauf hin, daß noch weitere Kosten in beträchtlicher Höhe auf die Stadt zukommen. Bürgermeister Bernhard Hoffmann (CDU) rechnet sogar mit sechsstelligen Beträgen, wenn weitere Instanzen mit dem Verfahren befaßt werden. Mit den Leistungen des von einer politischen Mehrheit über seinen Kopf hinweg bestellten Anwalts Norbert Große Hündfeld, der 225 Euro je Stunde in Rechnung stellt, ist Hoffmann ohnehin sehr unzufrieden.
Ginge es nach dem Bürgermeister, wäre dem Anwalt wegen seiner „politischen“ Vorgehensweise, seinen Regelverstößen beim Umgang mit Hoffmann und dem Magistrat und wegen seiner Verzögerungstaktik längst das Mandat entzogen worden: „So etwas habe ich von einem Anwalt noch nicht erlebt“, kritisiert Hoffmann. Der Bürgermeister meint, eine „Schockwirkung“ bei nicht wenigen Stadtverordneten nach der unerwartet hohen Anwaltsrechnung gespürt zu haben, doch rechnet er deshalb nicht mit dem Einlenken einer Mehrheit.
Hoffmann erwartet bis zur Sondersitzung am 11. Juli eine exakt spezifizierte Aufschlüsselung der Anwaltskosten. Daß auch der Anwalt selbst an der Sitzung teilnehmen und Fragen beantworten will - was die Stadt mindestens 1500 Euro kosten dürfte -, lehnt Hoffmann ab, zumindest wenn es finanziell zu Lasten der Stadt geht. Inzwischen habe der Anwalt zumindest eine „Modifizierung der Kostenvereinbarung“ vorgeschlagen, was Hoffmann als Erkenntnis des Anwalts interpretiert, daß dessen Mandat vielleicht frühzeitig enden könnte. Zudem hat der Anwalt auf Drängen der Stadt einen ersten Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht gestellt. Ferner will er gegen die Baugenehmigung des Kreises ebenfalls Klage einreichen. Eine Reaktion des Wiesbadener Verwaltungsgerichts hat die Stadt bislang nicht.

