12.01.2006 · Ob das Frankfurter Gericht für den Fall des „Kannibalen von Rothenburg“ überhaupt zuständig ist, soll später entschieden werden. Die Verteidigung hält daran fest, daß Armin Meiwes auf Verlangen getötet hat.
Im zweiten Prozeß gegen den „Kannibalen von Rothenburg“ hält die Verteidigung daran fest, daß ihr Mandant sein Opfer auf dessen Verlangen getötet habe. Der 44 Jahre alte Armin Meiwes könne daher nicht wegen Mordes verurteilt werden, sagte Rechtsanwalt Joachim Bremer am Donnerstag zum Prozeßauftakt vor dem Frankfurter Landgericht. Meiwes Verteidiger hatten zunächst die Zuständigkeit des Gerichts angezweifelt und damit für eine erste Verzögerung gesorgt.
Der Computertechniker Meiwes muß sich zum zweiten Mal vor Gericht verantworten, weil er nach eigenem Geständnis im März 2001 einen Ingenieur aus Berlin getötet, zerlegt und schließlich in Teilen gegessen hat. Ein erstes Urteil des Landgerichts Kassel zu achteinhalb Jahren Haft wegen Totschlags hatte der Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben und die genaue Prüfung mehrerer Mordmerkmale verlangt. Eine Tötung auf Verlangen hatten die Karlsruher Richter nach den Kasseler Prozeßakten verworfen. Dieses Delikt kann mit höchstens fünf Jahren Haft geahndet werden.
Gericht startet wieder bei Null
Die Wertungen des BGH seien für das Frankfurter Gericht keineswegs bindend, erklärte hingegen Anwalt Bremer. Das Schwurgericht müsse wieder bei Null beginnen und das gesamte Verfahren neu aufrollen. „Wir stehen rechtlich am selben Punkt wie das Landgericht Kassel am 3. Dezember 2003.“ Das spätere Opfer, das Meiwes über das Internet kennengelernt hatte, habe an seinem Sterbewillen auch anderen Menschen gegenüber keinen Zweifel gelassen. „Diese in der deutschen Rechtsgeschichte einmalige Tat ist rechtlich als Tötung auf Verlangen zu werten.“
Der Prozeß hatte am Morgen holprig begonnen. Noch vor Verlesung der Anklage verlangten die Verteidiger die Überprüfung eines der Schöffen und später aus formalen Gründen die Verlegung des Verfahrens an ein anderes Gericht. Für eine weitere Verzögerung sorgte ein
Fehler beim Überspielen des während der Tat von Meiwes selbst aufgenommenen Videofilms. Auf den DVDs der Verteidiger fehlten 40 Minuten des blutigen Geschehens. Gegenstand der Frankfurter Verhandlung wie auch des Prozesses in Kassel sei aber immer das Originalvideo in voller Länge gewesen, versicherte die Staatsanwaltschaft. Es seien keine neuen Bilder. Neu ist hingegen ein Gutachten des Landeskriminalamtes zur Tonspur des Materials.
Sorge um Psyche der Schöffen
Das Gericht lehnte den Antrag auf Unterbrechung des Prozesses zur Überprüfung des nachgerückten Schöffen ab. Die ursprünglich für das Verfahren vorgesehene Frau war von dieser Verpflichtung entbunden worden, weil sie schon einen längeren Auslandsaufenthalt gebucht hatte, so daß ein neuer Laienrichter nachrücken mußte. Aus Sorge um die psychische Stabilität der Schöffen hat die Kammer gleich zwei Ergänzungsschöffen benannt. Über die Zuständigkeit des Frankfurter Landgerichts soll später befunden werden. Die Anwälte hatten verlangt, abermals in Kassel oder in Fulda zu verhandeln, da dieses Landgericht seit 2005 auch für den Bereich Rotenburg zuständig sei.
Staatsanwalt Marcus Köhler wiederholte die bereits aus Kassel bekannte Anklage, nach der Meiwes getötet haben soll, um andere Verbrechen begehen zu können, etwa die Störung der Totenruhe. Der BGH hat zudem eine Verurteilung wegen Lustmordes nahegelegt und außerdem von dem neuen Gericht die Prüfung verlangt, ob Meiwes aus niederen Beweggründen gehandelt hat.
Ablauf des Verbrechens unstrittig
Relativ unstrittig ist hingegen das tatsächliche Geschehen, das Köhler gerafft vortrug. Nach etlichen Internet-Kontakten hatte sich der Berliner Ingenieur nach Nordhessen aufgemacht und Meiwes auf seinem einsam gelegenen Hof bei Rotenburg besucht. Am Abend des 9. März 2001 hatte Meiwes seinem mit Alkohol und Tabletten halb betäubtem Opfer zunächst den Penis abgeschnitten und vergeblich versucht, diesen zu essen.
In der Nacht hat er dem Mann schließlich die Kehle durchgeschnitten und ihn damit getötet. Das Menschenfleisch zerlegte er in Portionen und aß in der Folge etwa 20 Kilogramm davon auf. Der grausige Fall hat weltweites Aufsehen erregt und dient als Stoff unter anderem für den Hollywood-Film „Rothenburg“, von dem sich Meiwes vorverurteilt fühlt und gegen den er rechtliche Schritte angekündigt hat.
Der bereits im ersten Prozeß ausgesprochen kooperative Angeklagte hat für das Frankfurter Verfahren eine ausführliche Stellungnahme angekündigt. Zum Prozeßauftakt erschien er korrekt mit Anzug, Hemd und Krawatte gekleidet. Nachdem ihm die Handschellen abgenommen worden waren, scherzte er gelöst mit seinen Verteidigern.