25.11.2006 · Der Ausbau des Frankfurter Flughafens wird für die Kommunen zu spüren sein: Damit nicht Wohnhäuser in die Einflugschneisen gebaut werden, läßt die Regionalplanung viele Neubaugebiete nicht zu.
Von Mechthild HartingDer geplante Ausbau des Frankfurter Flughafens mit einer neuen Landebahn im Nordwesten wird weitreichende Konsequenzen für weite Teile des Rhein-Main-Gebiets haben, vor allem für die südlichen Landkreise Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau. Denn nach der derzeitigen Planung werden die 7000-Einwohner-Gemeinde Erzhausen bei Egelsbach, die 24.000-Einwohner-Stadt Griesheim bei Darmstadt und auch die gut 30.000-Einwohner-Stadt Mörfelden-Walldorf im Kreis Groß-Gerau keines ihrer geplanten Wohnneubaugebiete verwirklichen können.
Auch Darmstadt wird auf 80 Prozent seiner Neubauflächen für Wohnungen verzichten müssen. Die Stadt hat damit nur noch wenige Entwicklungspotentiale. Und die Gemeinden Büttelborn, Nauheim, Trebur, Bishofsheim sowie die Städte Flörsheim und Raunheim werden langfristig gar keine Möglichkeit mehr haben, Neubaugebiete auszuweisen. Für alle diese Kommunen gilt, daß ihre Entwicklungspläne mit der gesetzlich vorgegebenen Siedlungsbeschränkung kollidieren, die Wohnhäuser in Gegenden verhindern soll, die zu großem Fluglärm ausgesetzt sind.
Berechnung der Lärmisophone
Noch ist jene Zone in der sogenannten Entwurfsphase. Die Regionalversammlung Südhessen hat jedoch mehrheitlich beschlossen, diese in den Vorentwurf für den neuen Regionalen Flächennutzungsplan aufzunehmen, der derzeit erarbeitet wird. Dieser soll aller Voraussicht nach Ende 2009 in Kraft treten und hat als Planungshorizont das Jahr 2020. Neu ist an diesem Entwurf, daß in der vorgelegten Fassung die aktualisierte Prognose für das Flugverkehrsaufkommen auf dem Frankfurter Flughafen einbezogen wurde, die bis 2020 von 700.000 Flugbewegungen im Jahr ausgeht. Im derzeit gültigen Regionalplan Südhessen galt die Siedlungsbeschränkung noch auf der Grundlage von 430.000 Flügen im Jahr.
Unverändert geblieben ist, daß die Regionalversammlung Südhessen, auf Wunsch der 99 Vertreter der Städte und Kreise, die in diesem Gremium vertreten sind, einen Dauerschallpegel von 60 dB(A) als Basis der Berechnungen nimmt. Das schreibt derzeit das gerade überarbeitete Fluglärmgesetz noch nicht vor. Weiter Bestand hat auch eine andere Regelung, die in der Vergangenheit für Ärger unter den Kommunalpolitikern gesorgt hatte: Zur Berechnung der Lärmisophone wird nicht berücksichtigt, daß mehr als zwei Drittel aller Starts nach Süden und Westen erfolgen und höchstens ein Drittel in Richtung Osten und Nordosten. Alle Flugrouten werden gleichermaßen berücksichtigt. Einige Politiker hatten deshalb argumentiert, ihre Neubaugebiete unterlägen der Siedlungsbeschränkungszone, obwohl sie weniger überflogen würden als andere.
Auch Frankfurt und Offenbach sind betroffen
Dessenungeachtet wird mit dem gestrigen Beschluß der Regionalversammlung das vorliegende Siedlungsbeschränkungsgebiet in den Vorentwurf zum Regionalen Flächennutzungsplan aufgenommen, der im Februar von der Regionalversammlung beschlossen werden soll. Damit würde der Plan voraussichtlich vom 1. Mai an für drei Monate in allen Kommunen des Regierungsbezirks Südhessen offengelegt, damit Kommunen, Bürger und Verbände Stellung nehmen können. Daß es noch zu Änderungen bei den Siedlungsbeschränkungen kommen wird, schließen Planer allerdings jetzt schon aus.
Damit bleiben den Kommunen, so sie es denn wollen, noch knapp drei Jahre bis zum Inkrafttreten des Regionalen Flächennutzungsplans, um ungeachtet der Bedenken der Regionalplaner Baureife für die von ihnen ins Auge gefaßten Siedlungsgebiete zu erreichen. Oder sie planen mit Blick auf den größeren Flughafen neu - dabei will das Regierungspräsidium Darmstadt als Geschäftsstelle der Regionalversammlung den Städten und Gemeinden helfen. Nicht nur Erzhausen, Griesheim, und Darmstadt sind von der Ausweisung der Schutzzone betroffen. In 13 Kommunen rund um den Frankfurter Flughafen werden die bereits vorgelegten städtebaulichen Pläne durchkreuzt. Insgesamt 249 Hektar "Siedlungszuwachsflächen" werden auf diese Weise entfallen.
Rüsselsheim verlöre 63 Prozent seiner Zuwachsflächen, in Neu-Isenburg würde gut die Hälfte gestrichen, in Riedstadt im Kreis Groß-Gerau 44 Prozent, in Weiterstadt 17 Prozent sowie in Roßdorf bei Darmstadt und in Kelsterbach jeweils vier Prozent. Auch die Großstädte Frankfurt und Offenbach sind betroffen: Frankfurt könnte 24 Prozent seiner Wohnneubaugebiete nicht realisieren - dem Vernehmen nach wäre auch das Europaviertel betroffen -, Offenbach 29 Prozent. Da ist es für die Kommunen ein schwacher Trost, wenn das Regierungspräsidium versichert, daß zwar nicht in jeder Gemeinde, so doch in der gesamten Region ausreichend Flächen als Ausgleich für die Sieldungsbeschränkung vorhanden seien