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Regionalplanung „Lassen den Kommunen Spielraum“

 ·  Für die 75 Kommunen mit 2,2 Millionen Einwohnern des Ballungsraums Frankfurt/Rhein-Main hat der Planungsverband jetzt den Vorentwurf zum ersten Regionalen Flächennutzungsplan vorgelegt. Dieser soll 2009 in Kraft treten und bis zum Jahr 2020 gelten.

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Für die 75 Kommunen mit 2,2 Millionen Einwohnern des Ballungsraums Frankfurt/Rhein-Main hat der Planungsverband jetzt den Vorentwurf zum ersten Regionalen Flächennutzungsplan in der Bundesrepublik vorgelegt. Dieser soll 2009 in Kraft treten und bis zum Jahr 2020 gelten.

Er weist alle Formen der geplanten Bodennutzung aus. So sind in dem drei Leitz-Ordner oder 950 Seiten Text umfassenden Planwerk der Frankfurter Flughafen inklusive der Landebahn Nordwest als Luftverkehrsfläche enthalten, die Regionaltangente West und die nordmainische S-Bahn als zusätzliche Schienenverbindungen, Vorranggebiete für Windenergie sowie 3300 Hektar Flächen für neue Wohngebiete und beachtliche 2700 Hektar für neue Gewerbeflächen. Zum Vergleich: Wohn- und Gewerbeflächen zusammen entsprechen der dreihundertfachen Fläche, die die umstrittene A380-Wartungshalle inklusive Verkehrsfläche benötigt.

Heute wird der Vorentwurf des Plans in die Verbandskammer, in der Vertreter aller 75 Kommunen tagen, eingebracht, Anfang März in die Regionalversammlung. Nach der Sommerpause, wenn sich Regionalversammlung und Verbandskammer infolge der Kommunalwahl neu konstituiert haben, werden die Gremien abstimmen. Danach soll neben den einzelnen Kommunen auch die Öffentlichkeit gehört werden, bevor der eigentliche Entwurf erstellt wird.

Entwicklung der Region

Mit dem Regionalen Flächennutzungsplan wird erstmals die Regionalplanung und die Flächennutzungsplanung zusammengeführt und eine Verwaltungsebene eingespart. „Das ist einer der wenigen Vorteile, die sich aus dem Ballungsraumgesetz ergeben“, sagte Planungsverbandsdirektor Stephan Wildhirt (SPD) bei der Vorstellung. Wildhirt ist es ein „wichtiger, strategischer Rahmen für die Entwicklung der Region“. Deshalb hatten Planungsverband und Regierungspräsidium zunächst in Abstimmung mit den Kommunen ein Leitbild erarbeitet, das eine Neuorientierung hin zu den Zentren und weg von Entwicklungen auf der grünen Wiese vorsah.

Mit Blick auf die im Vorentwurf enthaltenen Flächenausweisungen für Gewerbe wird dieses Ziel nicht erreicht. Denn der Verband hatte einen realen Bedarf von nur 500 Hektar Gewerbeflächen für die nächsten 15 Jahre ermittelt. Die Wünsche der Kommunen hingegen lagen bei 3100 Hektar, die sie beim Verband einforderten und die sie nun mit 2700 Hektar im Entwurf praktisch auch zugebilligt bekamen. „Bewußt lassen wir in schwierigen Zeiten den Kommunen Spielraum, um ihnen nicht die wirtschaftliche Entwicklung zu verbauen“, begründete Wildhirt sein Nachgeben. Wie die Flächen tatsächlich genutzt würden, sei Sache der „kommunalen Entscheidungsträger“. Bei denen, so heißt es unterderhand, gebe es häufig noch die Vorstellung, daß ein Mehr an Flächen gleichzusetzen sei mit einem Mehr an Wirtschaftswachstum.

Bei den Forderungen der Kommunen nach Flächen für neue Wohngebiete hielt der Verband offenbar dagegen. Denn angesichts der demographischen Entwicklung der Region in den nächsten 15 Jahren hatte der Verband den künftigen zusätzlichen Wohnungsbedarf mit 3100 bis 3600 Hektar beziffert. Fachleute rechnen trotz rückläufiger Einwohnerzahl mit einem höheren Qudratmeteranspruch pro Person. Das hat die Entwicklung der vergangenen Jahre gezeigt. Die Kommunen hatten indes 4400 Hektar für neue Wohngebiete gefordert.

Einzelhandelskonzept

Wildhirt hob hervor, daß im Vorentwurf möglichst viele Wohnbauflächen in der Kernstadt und in anderen Zentren vorgehalten würden und nicht an der Peripherie. Genau so, wie es das Leitbild vorsieht. Dennoch hätten die Gespräche mit den Kommunen, die kooperativ und sachorientiert geführt worden seien, nicht zum Inhalt haben können, daß einzelne Kommunen etwa in der Wetterau ihre derzeitig großzügige Planung ganz hätten hintanstellen müssen, nach dem Motto „ihr kriegt keinen Hektar mehr“, sagte der Verbandsdirektor.

Die Frage der Flächenausweisung war schon in der Diskussion um das Leitbild ein Zankapfel gewesen. Während die rot-grüne Mehrheit in der Verbandskammer hineinschreiben wollte, daß vorrangig bestehende Siedlungsflächen verdichtet werden sollten, hatte die CDU darauf gedrängt, auch die Erschließung neuer Flächen mit in das Leitbild aufzunehmen. Nun ist es allerdings die rot-grüne Verbandsspitze selbst, die den Forderungen der Kommunen nach Gewerbeflächen nachkommt und damit die regionale Planung in diesem Punkt zur Summe kommunaler Wünsche macht.

Nicht mit im Vorentwurf enthalten ist das sich derzeit in Arbeit befindliche Einzelhandelskonzept, das 2007 vorliegen soll und - ginge es nach Wildhirt - dann „mit größtmöglicher Verbindlichkeit“ in den Regionalen Flächennutzungsplan aufgenommen werden sollte. Derzeit sind lediglich aus dem bisherigen Regionalplan die sogenannten Sondergebiete Einzelhandel in den neuen Entwurf übertragen worden.

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Jahrgang 1961, Redakteurin in der Rhein-Main-Zeitung.

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