18.06.2007 · Weil er Auschwitz bei einer Sitzung des Wetterauer Kreistags im März als „Stätte des sogenannten nationalsozialistischen Terrors“ bezeichnet haben soll, muss sich Hessens NPD-Chef Wöll vor Gericht verantworten. Der Auftakt verzögert sich aber.
Der Prozess wegen Volksverhetzung gegen den hessischen NPD-Vorsitzenden Marcel Wöll ist um sechs Wochen verschoben worden. Der Verteidiger des Angeklagten sei verhindert, daher beginne die Verhandlung am Amtsgericht Friedberg statt am 25. Juni am 7. August, teilte die Behörde am Montag mit.
Wöll soll Auschwitz bei einer Sitzung des Wetterauer Kreistags im März als „Stätte des sogenannten nationalsozialistischen Terrors“ bezeichnet haben. Ein Kreispolitiker hatte ihn angezeigt. Die Staatsanwaltschaft Gießen erhob nun Anklage.
Das mögliche Strafmaß reicht nach ihren Angaben von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft. Wöll war im Februar für die rechtsextreme NPD in den Wetterauer Kreistag nachgerückt.