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Prozess um „Ehrenmord“ Mitwisser halfen beim Vertuschen

08.02.2011 ·  Wie er seine Frau umgebracht hat, daran kann sich der 43 Jahre alte Ismet C. angeblich nicht erinnern. Entsprechend dürftig fiel am Dienstag vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Darmstadt das Geständnis aus.

Von Heidi Müller-Gerbes, Darmstadt
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Wie er seine Frau umgebracht hat, daran kann sich der 43 Jahre alte Ismet C. angeblich nicht erinnern. Entsprechend dürftig fiel am Dienstag vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Darmstadt das Geständnis aus, das er seinen Anwalt vortragen ließ: C. gebe lediglich zu, dass er die 37 Jahre alte Figen C. getötet habe. Im Übrigen beziehe er sich auf das, was er Hartmut Berger von der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Phillipshospital in Riedstadt anvertraut habe.

C. soll seine Frau am 17. Oktober 2009 in der gemeinsamen Wohnung in Kleestadt, einem Stadtteil von Groß-Umstadt, zusammengeschlagen und schließlich erstochen haben. Die Staatsanwaltschaft lastet ihm Mord „aus niedrigen Beweggründen“ an. Die Ehe des Paars sei wegen der Eifersucht des Angeklagten zerrüttet gewesen, heißt es in der Anklageschrift. Die Mutter von drei Kindern im Alter zwischen sieben und 17 Jahren habe deshalb geplant, sich von ihm zu trennen.

Handgreiflich geworden sei nicht er, sondern seine Frau

Das zu akzeptieren, sei der „sehr auf seine Ehre bedachte“ Angeklagte jedoch nicht bereit gewesen. Am 17. Oktober 2009 zur Mittagszeit soll Figen C. ihren Mann abermals mit ihren ernsthaften Trennungsabsichten konfrontiert haben. In dieser Situation hat der Angeklagte nach Überzeugung von Staatsanwalt Knut Happel erkannt, dass eine Fortsetzung der Ehe oder auch eine Trennung nach seinen Bedingungen nicht möglich sein würde. Er habe deshalb geglaubt, sie „zur Aufrechterhaltung seiner Ehre“ töten zu müssen.

Dem Psychiater hat C. berichtet, die von beider Eltern in der Türkei arrangierte Ehe sei harmonisch verlaufen, bis er vor etwa fünf Jahren mit seinem Transportunternehmen habe Insolvenz anmelden müssen. Wegen einer außerehelichen Beziehung seiner Frau seien die Streitereien von 2008 an eskaliert. Handgreiflich geworden sei aber nicht er, sondern seine Frau, behauptete C. dem psychiatrischen Sachverständigen gegenüber. So versuchte er auch einen Krankenhausaufenthalt Figens zu erklären, bei dem die Frau unter anderem wegen eines gebrochenen Nasenbeins behandelt wurde: Er habe sich gegen ihre Angriffe gewehrt.

Ein befreundeter Arbeitskollege half C.

Auch die Tötung war C. offenbar ähnlich zu erklären bemüht: Seine Frau habe an jenem Samstagmorgen unvermittelt einen Streit vom Zaun gebrochen und ihn mit seinem eigenen Messer bedroht: „Ich bringe dich um.“ Alles sei dann „blitzschnell gegangen“; seine Erinnerung setze aber erst wieder ein, als Figen vor ihm auf dem Boden gelegen habe. Ob und was die siebenjährige Tochter, die sich im Kinderzimmer aufhielt, von der Bluttat mitbekommen habe, wisse er auch nicht.

Ein befreundeter Arbeitskollege half C. am selben Abend, die Tote in die Weinberge nahe den rheinhessischen Ortschaften Saulheim und Partenheim zu schaffen. Um eine Identifizierung zu erschweren, trennte C. ihr den Kopf ab und vergrub ihn einige hundert Meter entfernt von dem Körper seiner Frau.

Sie habe ihn mit ihrem Trennungswunsch vor seiner Familie gedemütigt

Warum er das Verbrechen nicht angezeigt habe, wollte der Vorsitzende Richter Volker Wagner gestern von dem 25 Jahre alten Freund des Angeklagten wissen. Der Zeuge K. blieb die Antwort darauf schuldig. Dessen Schwiegervater, der ebenfalls eingeweiht war, sagte auf entsprechende Fragen, „normalerweise“ hätte er ja die Polizei gerufen; er habe aber befürchtet, C. könnte auch noch seinen Schwiegersohn umbringen.

Eine Zeugin berichtete dem Gericht, Figen C. habe sich davor gefürchtet, ihr Mann könne sie umbringen. Sie habe ihn mit ihrem Trennungswunsch vor seiner Familie gedemütigt, habe ihr die Freundin einmal anvertraut.

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Jahrgang 1944, freie Autorin in der Rhein-Main-Zeitung.

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