26.10.2009 · Der Angeklagte Michael Wolski aus Neu-Isenburg soll von 1999 bis 2003 Umsatz- und Einkommensteuer in Höhe von rund 2,2 Millionen Euro hinterzogen haben. Wenn das öffentliche Interesse an dem Prozess weitaus größer ist als an anderen Wirtschaftsstrafverfahren, liegt das an der facettenreichen „Geschichte hinter der Geschichte“.
Von Heidi Müller-Gerbes, DarmstadtAuf den ersten Blick ein Steuerstrafverfahren wie unzählige andere, wenn auch von beachtlichem Ausmaß: Der 61 Jahre alte Angeklagte Michael Wolski aus Neu-Isenburg soll von 1999 bis 2003 Umsatz- und Einkommensteuer in Höhe von rund 2,2 Millionen Euro hinterzogen haben. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt wirft ihm unter anderem vor, die Umsatzsteuerjahreserklärungen nicht fristgemäß eingereicht zu haben. Im Jahr 1999 gilt das laut Anklage auch für die gemeinsame Einkommensteuererklärung mit seiner Frau. Das Finanzamt Offenbach habe die Steuerschuld deshalb seinerzeit nach der Splittingtabelle auf 313.684 Mark festgesetzt, hätte der Angeklagte seine tatsächlichen Einkünfte gegenüber der Steuerbehörde offengelegt, wäre den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge das Doppelte des Betrags fällig gewesen. Auch die Steuerbescheide für 2000, 2001 und 2002 beruhten laut Anklage auf Schätzungen des Finanzamts.
Mit Blick auf die „tatsächlichen höheren Einnahmen aus seiner beratenden Tätigkeit“ soll der Angeklagte in diesen Jahren Einkommensteuer in Höhe von insgesamt mehr als 1,3 Millionen Euro hinterzogen haben. Im Jahr 2003 schließlich soll es laut Anklage hinsichtlich der Einkommensteuer beim Versuch der Steuerhinterziehung in Höhe von 233.826 Euro geblieben sein.
Die Beteiligten
Wenn das öffentliche Interesse an dem Prozess, der morgen vor der Wirtschaftskammer des Darmstädter Landgerichts beginnt, weitaus größer ist als an anderen Wirtschaftsstrafverfahren, liegt das weniger an dem Angeklagten, der als Rechtsanwalt auch dem Ansehen seines Berufsstandes verpflichtet ist, sondern an der facettenreichen „Geschichte hinter der Geschichte“, die reichlich Stoff liefern könnte für einen Polit-Thriller um Geld, Macht – und sogar Amouröses.
Die Beteiligten: Auf der eines Seite das betagte und sehr begüterte Ehepaar Ignaz und Margit C., deren Anwalt und Vertrauter Michael Wolski und dessen Frau Karin Wolski. Sie zählt als Vizepräsidentin des Frankfurter Verwaltungsgerichts und Mitglied des Hessischen Staatsgerichtshofs zu den ranghöchsten Richterpersönlichkeiten des Landes. Außerdem ist sie eine politisch ambitionierte Frau, oder sie war es jedenfalls, bis die Ermittlungen gegen ihren Mann ruchbar wurden.
Gewaltige Vermögenswerte
Vom Offenbacher CDU-Kreisvorsitzenden und Chef der hessischen Staatskanzlei, Stefan Grüttner, ausersehen, das traditionell „rote“ Offenbacher Rathaus für die Union zu erobern, erwies sich die Favoritin als Fehlgriff. Auch wenn sie sich im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen ihren Mann nichts vorzuwerfen habe, wolle sie doch Schaden von ihrer Familie abwenden, begründete Wolski seinerzeit ihren Verzicht auf die Kandidatur für die Oberbürgermeisterwahl 2006.
Auf der anderen Seite der in Genf lebende und angeblich als Zuhälter verurteilte Sohn des Ehepaars C., Daniel Ceszkowski, sowie der Schwiegersohn Janusz Pomer, Orthopäde in Frankfurt. Die beiden werfen Michael Wolski unverblümt vor, sein „unkonventionelles Mandantenverhältnis“ mit der Frau ihres Vaters genutzt zu haben, um sich gewaltige Vermögenswerte zu erschleichen. Auf von Ceszkowski und Pomer verantworteten Internetseiten ist von einem „Unrecht von enormen Ausmaßen“ die Rede, das nur möglich sei, „weil der Hauptakteur, ein Rechtsanwalt aus Frankfurt am Main, verheiratet mit einer einflussreichen Richterin, die nicht nur von seinem Tun profitiert und vermutlich aktive Hilfe leistet, offensichtlich von unersättlicher Gier getrieben ist“.
Keine Anzeichen für Unregelmäßigkeiten
Auch ein Nachruf für den 2006 Verstorbenen liest sich wie eine wütende Anklage der verprellten Erben: Ignaz C., der die nationalsozialistischen Greuel als einziges Mitglied seiner Familie überlebt und es nach dem Krieg zu Ansehen und Wohlstand gebracht habe, sei in den letzten fünf Jahren seines Lebens in Heimen „von der Außenwelt isoliert“ worden: „In dieser Zeit wurde er völlig entrechtet und ausgeplündert.“ Die Frage, ob und inwieweit Karin Wolski von dem Ehepaar C. profitiert hat, beschäftigt auch ausgiebig den Landtag. Dass die Richterin nicht in die Geschäfte ihres Mannes eingeweiht gewesen sei, hält die Opposition für kaum nachvollziehbar, zumal sie doch von den Zuwendungen des Immobilienunternehmers in vielerlei Hinsicht profitiert habe. Der Anwalt von Karin Wolski, Joachim Brehmer, wies solche Mutmaßungen als Rufschädigung zurück. Das Ehepaar habe sich nichts zuschulden kommen lassen.
Auch der angeklagte Rechtsanwalt, gegen den die Frankfurter Staatsanwaltschaft schon seit dem Jahr 2003 unter anderem wegen des Verdachts der Untreue ermittelt – die steuerlichen Aspekte hat sie vor anderthalb Jahren des „Wohnortprinzips“ wegen nach Darmstadt abgegeben –, hat bislang jeglichen strafrechtlich relevanten Verdacht im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als „anwaltlicher Berater“ für das Ehepaar C. von sich gewiesen; sogar das Oberlandesgericht Frankfurt habe die Geschäftstätigkeit der Immobiliengruppe C. geprüft und keine Anzeichen für Unregelmäßigkeiten gefunden. Er habe alle Honorare, die er von dem Paar erhalten habe, versteuert.
Ursprünglich vorgeladene Zeugin
Das Darmstädter Landgericht wird auch prüfen, ob Wolski womöglich Schenkungssteuer „verkürzt“ hat. In einer Ergänzungsanklage heißt es, für einen Teil der in der regulären Anklageschrift enthaltenen Steuervergehen werde ihm vorgeworfen, von 2000 bis 2004 „wahlweise“ mit 35 Handlungen Schenkungssteuer in Höhe von 929.261,62 Euro verkürzt zu haben, „indem er von den Eheleuten C. und deren Firmengruppe C. erhaltene Geldzuwendungen in Höhe von insgesamt 2,6 Millionen Euro, auf die er keinen Anspruch aus seiner beratenden Tätigkeit gehabt hat“, dem Finanzamt nicht offenbart habe.
Die Ergänzungsanklage habe die Staatsanwaltschaft auf Anregung des Gerichts nachgereicht, sagte deren Sprecher Ger Neuber auf Anfrage; so bleibe es der Kammer erspart, womöglich noch in laufender Hauptverhandlung entsprechende rechtliche Hinweise geben zu müssen.
Karin Wolski, gegen die laut Justizstaatssekretär Rudolf Kriszeleit (FDP) mangels hinreichenden Tatverdachts nie ermittelt wurde, muss in Darmstadt auch nicht als Zeugin aussagen. Weil Wolski angekündigt habe, als Ehefrau des Angeklagten von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen zu wollen, hat das Gericht die ursprünglich vorgeladene Zeugin nach Auskunft seiner Sprecherin Christa Pfannenschmidt wieder ausgeladen.