20.08.2010 · Die Normenkontrollklage von sechs Frankfurter Unternehmen vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel gegen die Bebauung der Offenbacher Hafeninsel soll unter bestimmten Bedingungen zurückgezogen werden.
Die Normenkontrollklage von sechs Frankfurter Unternehmen vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel gegen die Bebauung der Offenbacher Hafeninsel soll unter bestimmten Bedingungen zurückgezogen werden. Das haben Rechtsvertreter der im Frankfurter Osthafen ansässigen Betriebe bestätigt. Im diesem Fall würde das VGH-Urteil vom April dieses Jahres, mit dem die Richter den Offenbacher Hafenbebauungsplan gekippt hatten, nicht rechtskräftig. Übereinstimmend sagten die Rechtsanwälte Marcus Emmer und Thomas Wagner dieser Zeitung: „Wir sind auf der Zielgeraden. Aber der Vertrag ist noch nicht unterschrieben.“ Für die Unterzeichnung des privatrechtlichen Vergleichsvertrags suche man derzeit einen Termin. Der Offenbacher Oberbürgermeister Horst Schneider (SPD) hatte am Mittwoch mitgeteilt, dass man sich über den Vergleichsvertrag geeinigt habe.
Zu den Voraussetzungen für die Vertragsunterzeichnung gehört auch die Eintragung einer Grunddienstbarkeit für die öffentlichen Straßen und Grünanlagen im ehemaligen Offenbacher Hafen. Ebenso wie bei den geplanten Wohnhäusern auf der Hafeninsel soll auch dort der Lärm die zulässigen Grenzwerte überschreiten dürfen und eine Klage gegen den Betriebslärm auf der Frankfurter Mainseite durch die Festschreibungen im Grundbuch verhindert werden.
„Alle Beteiligten wissen klar, auf was sie sich eingelassen haben“
Die Offenbacher Parteien haben auf die Einigung mit Erleichterung reagiert. Peter Schneider, Fraktionsvorsitzender der Grünen, sprach davon, dass endlich das Projekt „Wohnen am Fluss“ mit einem modernen Energiekonzept verwirklicht werden könne. Entscheidend sei, dass das unverständliche VGH-Urteil aus der Welt sei. Der FDP-Fraktionsvorsitzende Oliver Stirböck sagte, Offenbach habe nun eine verlässliche Entwicklungsperspektive. Nach Ansicht von Peter Freier, Fraktionsvorsitzender der oppositionellen CDU, wird man sich in Offenbach aber erst freuen können, wenn der Vertrag tatsächlich unterschrieben sein werde.
Der Darmstädter Regierungspräsident Johannes Baron (FDP) bestätigte, dass er gemeinsam mit dem Umweltministerium bis zu den Sommerferien intensiv am Dialog und an Lösungsvorschlägen gearbeitet habe, um zwischen den Frankfurter Betrieben und der Stadt Offenbach eine Einigung zu ermöglichen, aber gleichzeitig die sehr klaren Vorgaben des Lärmschutzes zu berücksichtigen. Diesem Konflikt solle etwa durch die Grundbuch-Eintragungen und eine zusätzliche Absicherung in den Kauf- und Mietverträgen Rechnung getragen werden. „Alle Beteiligten wissen klar, auf was sie sich eingelassen haben“, sagte Baron. Komme es zu Beschwerden, werde seine Behörde die besondere Situation und die Vereinbarungen berücksichtigen.