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Offenbach SPD und Grüne sprechen von "Grüttner-Wolski-Affäre"

19.01.2005 ·  Der Fall der CDU-Politikerin Karin Wolski, die ihre Kandidatur für das Amt des Offenbacher Oberbürgermeisters zurückzog, nachdem die Umstände eines staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens gegen ihren Ehemann bekanntgeworden waren, verlagert sich in die Landespolitik.

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Der Fall der CDU-Politikerin Karin Wolski, die ihre Kandidatur für das Amt des Offenbacher Oberbürgermeisters zurückzog, nachdem die Umstände eines staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens gegen ihren Ehemann bekanntgeworden waren, verlagert sich in die Landespolitik. In das Visier von SPD und Grünen im Landtag ist jetzt vor allem der Chef der Staatskanzlei von Ministerpräsident Roland Koch, Minister Stefan Grüttner (beide CDU), geraten, der als Kreisvorsitzender der Offenbacher CDU die unglückliche Kandidatur der Verwaltungsrichterin Wolski zu verantworten hat. Daneben richten sich Fragen und Kritik auch an den Staatssekretär im Justizministerium, Herbert Landau (CDU), der in der Angelegenheit Wolski seinem Regierungskollegen Grüttner mit Auskünften dienlich war.

SPD und Grüne, die inzwischen von einer "Grüttner-Wolski-Affäre" sprechen, beantragten am Mittwoch eine Sondersitzung des Rechtsausschusses, in der sie Grüttner und Landau befragen wollen. Denn ihrer Ansicht nach handelt es sich bei diesem Akt der Kommunikation zwischen Staatskanzlei und Justizministerium um einen "klaren Fall von Amtsmißbrauch und Kumpanei", der aufzuklären sei.

Dieser Wertung der beiden Fraktionsgeschäftsführer Reinhard Kahl (SPD) und Frank Kaufmann (Grüne) liegt eine am Mittwoch veröffentlichte Antwort des Justizministeriums auf eine briefliche Anfrage der beiden Fraktionen zugrunde. Danach hat Landau "auf Nachfrage" Grüttners diesem in einem Gespräch Mitte Dezember Frau Wolskis Aussage bestätigt, daß die Staatsanwaltschaft in Frankfurt zwar gegen ihren Mann ermittele, nicht aber gegen die Ehefrau, die auch Richterin am Hessischen Staatsgerichtshof ist. Das Justizministerium wiederum wußte das aus einem schon am 14. Oktober 2004, bei der Einleitung des Verfahrens, erstatteten schriftlichen Bericht der Staatsanwaltschaft, dem ein zweiter Bericht - ergänzt durch telefonische Information - am 20. Dezember folgte.

Für die Auskunftserteilung gegenüber Grüttner beruft sich das Justizministerium auf das "zuvor gegenüber Herrn Staatsminister Grüttner ausdrücklich erteilte Einverständnis von Frau Wolski". Damit habe die Betroffene von ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung Gebrauch gemacht. Auch sei bei dieser "schlichten Negativauskunft" kein Ermittlungszweck gefährdet gewesen. Zudem habe ein "berechtigtes Interesse" auf Auskunftserteilung bestanden, da schutzwürdige Interessen der Betroffenen schon deshalb nicht entgegengestanden hätten, weil Frau Wolski damit einverstanden gewesen sei.

Diese Darstellung wirkte auf Kahl und Kaufmann "konstruiert und weltfremd". Tatsächlich sei davon auszugehen, "daß Herr Grüttner ohne seine Funktion als Staatsminister niemals eine solche Information vom Staatssekretär des Justizministeriums erhalten hätte". Auch werde der Begriff des berechtigten Interesses "bis an die Schmerzgrenze gedehnt".

Die FDP-Abgeordnete Nicola Beer fragt rhetorisch, ob die CDU sich inzwischen als hessische Staatspartei fühle, die nicht mehr genau wisse, wo die trennende Grenze zwischen Staat und Partei verlaufe. Sollte diese Grenze im vorliegenden Fall nicht respektiert worden sein, fände die FDP das nach Beers Worten "sehr bedenklich". Außerdem sei die FDP "sehr interessiert", fügte die Rechtspolitikerin hinzu, jene "schriftlichen Darlegungen zu sehen", die im Zusammenhang mit der Einverständniserklärung von Frau Wolski, daß Grüttner sich über sie im Justizministerium erkundige, doch sicherlich entstanden seien. a.k.

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