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Offenbach „HfG-Zusage einmalige Chance zur Neuplanung“

26.08.2010 ·  Der Planungsverband rät der Stadt Offenbach, ihre Pläne zur Bebauung der Hafeninsel „völlig neu zu denken.“

Von Mechthild Harting
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Einen „richtigen Campus“ an der Spitze der Offenbacher Hafeninsel, Büros und Ateliers als Schutz vor dem Lärm der Frankfurter Betriebe und Wohnhäuser ausschließlich rund um den Kern des alten Hafenbeckens, inklusive Segel- und Motorbootanleger: Diesen Vorschlag zur Bebauung des Offenbacher Hafens hat der Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main unterbreitet.

Die Zusage des Landes, der Hochschule für Gestaltung (HfG) für rund 100 Millionen Euro im Offenbacher Hafen einen Neubau zu errichten, bietet nach Ansicht von Verbandsdirektor Heiko Kasseckert (CDU) die „einmalige Chance, völlig neu zu denken“. Eine „Kreativmole“ mit einem architektonischen Blickfang an der Spitze der Inselbebauung wäre einmalig in der Region, sagte Kasseckert dieser Zeitung. Vor allem böte eine solche Neuplanung auch die Möglichkeit, für die Hafenbebauung Rechtssicherheit zu gewinnen.

In der Frage der Wohnbebauung geeinigt

Gegen die Wohnbebauung auf der Mainseite der Offenbacher Hafeninsel hatten sechs Betriebe im Frankfurter Osthafen geklagt, die um ihre Entwicklungsmöglichkeiten fürchteten. Unter den Klägern waren Logistikunternehmen wie UPS, die rund um die Uhr arbeiten. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte im April den Klägern Recht gegeben und den Bebauungsplan gekippt. Dabei verwiesen die Richter nicht nur auf mangelnden Lärmschutz: Sie warfen den Offenbachern auch vor, dass der Bebauungsplan nicht mit dem grundlegenderen Flächennutzungsplan übereinstimme. Die Stadt „überschreite damit die Grenzen des ihr zustehenden Entwicklungsspielraums“, urteilten die Richter.

Wie der Offenbacher Oberbürgermeister Horst Schneider (SPD) in der vergangenen Woche ankündigte, haben sich unterdessen die Frankfurter Osthafenbetriebe mit der Stadt Offenbach in der Frage der Wohnbebauung geeinigt. Die Stadt und die für das Hafenprojekt zuständige städtische Mainviertel GmbH wollen eine höhere als die gesetzlich zulässige Lärmbelastung akzeptieren. Diese Belastungen sollen als Grunddienstbarkeit eingetragen werden, so dass künftige Mieter und Wohnungseigentümer dagegen nicht klagen können. Eine entsprechende Grunddienstbarkeit soll es auch für Straßen und Plätze geben. Unter diesen Umständen seien die Betriebe bereit, die Klage zurückzuziehen, hieß es. Dem Vernehmen nach mangelt es nur noch an einem Termin für die Vertragsunterzeichnung. Der Kompromiss ist möglich, da das Kasseler Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Verbandsdirektor Kasseckert lobt diese Einigung. Dennoch gehe sie auch zu Lasten der Hafenbewohner, weil sie großem Lärm ausgesetzt würden.

Schutz vor Fluglärm

Die Mainviertel GmbH hat gestern auf Anfrage zugesichert, dass in dem von der Frankfurter Wohnungsbau-Holding ABG geplanten Gebäuderiegel mit 150 Mietwohnungen die Fenster zum Main hin zu öffnen sein werden. Bislang sollten sie in Richtung Hafenbetriebe nicht geöffnet werden können. Ein Modul ermögliche es jetzt, dass Frischluft in die Wohnungen ströme und zugleich der Schall gedämpft werde; deswegen könnten auch Wohn- und Schlafräume zum Fluss hin liegen, sagte Daniela Matha, Mainviertel-Geschäftsführerin. „Die Bewohner wollen von der Lage am Wasser profitieren.“ Trotz solcher Verbesserungen empfiehlt der Planungsverband, über eine Neuplanung nachzudenken, um eine „nachhaltige städtebauliche Entwicklung mit einer höheren Attraktivität und Qualität“ zu erreichen. Dazu gehört nach Ansicht des Verbands, das Wohnen am weniger lauten Hafenbecken zu konzentrieren. Dort, im südlichen Teil, könne man auch die Wohnblöcke der ABG errichten.

Vor allem könnten bei einer überarbeiteten Planung die Vorgaben des Flächennutzungsplans berücksichtigt werden. Dieser sieht im gesamten westlichen Teil der Insel und im westlichen Hafenareal entlang der Nordumgehung, rund um das Kohlelager des Evo-Heizkraftwerks, ausschließlich Bürobauten vor. Denn die Flächen liegen im „Siedlungsbeschränkungsgebiet“ des Frankfurter Flughafens, in dem keine neuen Wohnungen entstehen sollen. Diese Vorgabe haben Regionalplaner beschlossen, um die Bevölkerung vor zu großem Fluglärm zu schützen.

„Furchterregende Szenarien“

Die vom Verband vorgelegte Neuplanung würde diesen übergeordneten planerischen Vorgaben gerecht und damit den Bebauungsplan wahrscheinlich rechtssicher machen. Ansonsten, so sagen Experten, bleibe die Gefahr von Klagen eine dauerhafte Schwachstelle des Hafenprojekts. Mancher Planer spricht sogar von einem „Pulverfass“, auf dem die Stadt sitze.

Verbandsdirektor Kasseckert hält von solchen „furchterregenden Szenarien“ allerdings wenig. Er rät der Stadt, den Neubau der Hochschule für Gestaltung als „Glücksfall“ zu begreifen – um einen „geordneten städtebaulichen Entwurf vorzulegen“.

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Jahrgang 1961, Redakteurin in der Rhein-Main-Zeitung.

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