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Nebentätigkeiten von Professoren Gelehrter und Geschäftsmann in einer Person

 ·  Nebentätigkeiten von Professoren können sinnvoll sein – aber es fehlt an Transparenz.

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Um starke Sprüche war Christopher Jahns selten verlegen. Wortkarg wurde der frühere Präsident der European Business School (EBS) nur bei einer Frage: ob er mehr Geld als Hochschulleiter verdiene oder als Anteilseigner und Aufsichtsrat der Firmengruppe Brain Net. Inzwischen untersucht die Staatsanwaltschaft, ob sich der Wirtschaftsprofessor durch dubiose Zahlungen aus der EBS-Kasse an Brain Net der Untreue schuldig gemacht hat. Vielleicht wird irgendwann vor Gericht erörtert, welche von Jahns’ Tätigkeiten eher die Bezeichnung „Nebenjob“ verdient hätte.

Bernhard Franken macht kein Geheimnis daraus, welche seiner beiden Beschäftigungen ihm finanziell mehr einbringt. Es ist aber auch nicht schwer zu erraten, dass die Leitung eines renommierten Architekturbüros lukrativer ist als eine Professur an einer Fachhochschule. Zumal Franken an der FH Frankfurt nur eine halbe Stelle innehat: Seit September 2010 unterrichtet er dort Studenten im Digitalen Entwerfen; die Tätigkeit ist auf zwei Jahre befristet. Etwa ein Drittel seiner 60-Stunden-Woche wendet der Frankfurter Architekt nach eigener Darstellung für die Lehre auf. Seine Motivation sei mehr ideeller als materieller Natur: „Ich bezahle sogar Mitarbeiter im Büro dafür, dass sie meine Veranstaltungen an der FH vorbereiten.“

Kaum präzise Informationen

Professoren, die auch Unternehmer sind, Praktiker, die an einer Hochschule lehren – dagegen kann erst einmal niemand etwas haben. Im Gegenteil: Ständig bekunden Politiker und Uni-Vertreter, den „Wissens- und Technologietransfer“ fördern zu wollen. Selbst die wirtschaftskritische Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) findet das sinnvoll, wie ihr Vorstandsmitglied Andreas Keller deutlich macht. „Wichtig ist aber, dass Transparenz herrscht.“

Aber damit ist es nicht zum Besten bestellt. Es fängt schon damit an, dass kaum präzise Informationen darüber zu bekommen sind, wie viele Professoren eine Nebentätigkeit ausüben. Selbst gemeinhin auskunftsfreudige Uni-Sprecher werden bei dieser Frage schmallippig und verweisen auf den Datenschutz. Der Dortmunder FH-Professor Uwe Kamenz, der sich in einem Buch mit dem Thema befasste, hat einmal gesagt, dass 16 Prozent der Kollegen einen Zweitjob anmeldeten, der Anteil in Wahrheit aber vermutlich dreimal so hoch sei. Doch Michael Hartmer, als Geschäftsführer des Deutschen Hochschulverbandes Interessenvertreter der Professoren, hält diese Schätzung für „absolut aus der Luft gegriffen“.

Nur einen Arbeitstag bei den Beamten

Unzulässig ist für ihn auch die Folgerung, dass deutsche Ordinarien reichlich Zeit für Zuverdienste hätten, weil sie laut Studien zwei Drittel ihrer Lehre und vier Fünftel der Forschung an Mitarbeiter delegierten. Die Besten ihres Fachs seien eben vor allem damit beschäftigt, Forschung zu „organisieren“, meint Hartmer – die Handarbeit erledige dann das Team.

Eindeutig geregelt ist zumindest bei Staatsdienern, welche Arten von Nebentätigkeiten der Erlaubnis bedürfen und wie viel Zeit dafür aufgewendet werden darf. Laut Hessischem Beamtengesetz muss das Schreiben von Gutachten und die Übernahme von Forschungsaufträgen ebenso genehmigt werden wie die Tätigkeit in einem Gewerbebetrieb und der Eintritt in einen Vorstand oder Aufsichtsrat. Höchstens ein Fünftel der „regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit“, also üblicherweise einen Arbeitstag, darf der Beamte in seine Zweitjobs investieren.

Mediziner stehen im Ruf, sich gerne noch etwas dazu zu verdienen

Normalerweise kann die Hochschule selbst die Erlaubnis erteilen; nur für Führungskräfte wie Uni-Präsidenten ist das Wissenschaftsministerium zuständig. Welche Geschäfte aber zum Beispiel der Präsident der European Business School nebenher macht, geht den Staat nichts an, jedenfalls solange kein Steuergeld missbraucht wird: Die EBS ist eine Privathochschule, ihre Professoren sind keine Beamten.

Außer den Gesetzes-Paragraphen gelten an staatlichen Unis manchmal noch spezielle Regeln für bestimmte Fachbereiche. Etwa für die Mediziner, denen gerne nachgesagt wird, durch Behandlung von Privatpatienten und das Verfassen von Gutachten ihr Salär kräftig aufzubessern. Wenn Professoren privat abrechneten, aber die Infrastruktur einer Uniklinik nutzten, müssten sie einen „angemessenen Betrag“ abführen, fordert GEW-Mann Keller. Nichts anderes steht im Hessischen Hochschulgesetz. Die Frankfurter Uni-Klinik verfährt bei Chefärzten, die nach 2001 eingestellt wurden, nach einem anderen Prinzip: Für sie wurde laut einer Sprecherin die Betreuung von Privatpatienten zur Dienstaufgabe erklärt – an den Einnahmen könnten die Professoren über die Leistungskomponente beteiligt werden, die in ihren Bezügen enthalten sei.

„Wenn, dann müssten das alle machen, wie in Skandinavien“

Alle Bestimmungen zu Nebentätigkeiten sind nur dann etwas wert, wenn ihre Einhaltung kontrolliert wird. Skeptiker bezweifeln, dass das geschieht; die Hochschulen selbst weisen solche Verdächtigungen zurück. „Wir gehen sehr genau mit den Genehmigungen um“, beteuert etwa der Sprecher der Technischen Universität Darmstadt. Auch für angestellte Professoren wende die autonome „Modell-Uni“ das Beamtenrecht an. Erlaubnisse würden immer befristet erteilt, und der Grundsatz, dass die Dienstpflichten nicht leiden dürften, werde streng beachtet. Eine Tätigkeit als kaufmännischer Geschäftsführer einer Firma etwa sei nicht möglich, und wer als Ingenieur oder Architekt arbeiten wolle, „der darf kein Büro leiten“. Die strenge Aufsicht zeige Wirkung, heißt es in Darmstadt: In den vergangenen Jahren sei an der TU kein Fall von unerlaubter Nebentätigkeit bekanntgeworden.

Womit ein Lehrstuhl-Inhaber wie viel verdient, erfährt aber, wenn überhaupt, nur die Uni-Verwaltung. Der Außenstehende kann sich über die Verteilung des professoralen Arbeitseifers und mögliche Interessenkonflikte kaum ein Bild machen. GEW-Vorstand Keller schlägt deshalb vor, die Nebeneinkünfte der Hochschullehrer von einer gewissen Höhe an ebenso zu veröffentlichen wie die von Abgeordneten. Das geht wiederum Standesvertreter Hartmer zu weit: Er hält die gegenwärtige Praxis, den Dienstherrn zu informieren, für ausreichend.

Auch Architekturprofessor Franken möchte seine Einkünfte nicht in der Zeitung oder im Internet preisgeben. Jedenfalls nicht, solange das nur von bestimmten Berufsgruppen verlangt werde. „Wenn, dann müssten das alle machen, wie in Skandinavien.“

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Jahrgang 1969, Blattmacher in der Rhein-Main-Zeitung.

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