Geld zurück bei mehr als fünf Minuten Verspätung – der Nordhessische Verkehrsverbund (NVV) fährt mit dieser Geschäftsstrategie offenbar gut. Ein Jahr nach Einführung der sogenannten Fünf-Minuten-Garantie haben die Verkehrsplaner in Kassel eine äußerst positive Bilanz gezogen: „Die Kunden sind zufrieden, und die Kosten sind geringer als ursprünglich angenommen“, fasste NVV-Geschäftsführer Wolfgang Dippel das Ergebnis zusammen.
Beim Rhein-Main-Verkehrsverbund schreckt man dagegen gerade wegen der vermuteten Kosten vor einer solchen Garantie zurück. Denn im Rhein-Main-Verkehr ist das Netz von Bussen und Bahnen erheblich dichter als in Nordhessen, die Zahl der Fahrgäste weit höher, die Einzelfahrt teurer. Gegenüber den 65 Millionen Euro des NVV nimmt der RMV im Jahr etwa zehnmal so viel ein.
„Qualitätsmanagement“ durch Bonus-Malus-System
Bei einer Fünf-Minuten-Garantie, so schätzt RMV-Sprecher Peter Vollmer, kämen im Jahr Rückerstattungen von fünf bis sechs Millionen Euro zusammen. Diese Summe würde dem RMV und den an ihm beteiligten Verkehrsgesellschaften dann für Investitionen in die Infrastruktur fehlen.
Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) ist begeistert von der Fünf-Minuten-Garantie der Nordhessen: „Damit werden endlich alle Kunden König.“ Doch auch beim VCD räumt man ein, dass vor allem wegen des dichten S-Bahn-Taktes und der „schwierigen Rahmenbedingungen im S-Bahn-Netz“ die Pünktlichkeitsgarantie dem RMV-Netz anzupassen sei. Eine 10-Minuten-Garantie sei aber auch im Rhein-Main-Gebiet durchaus zu verwirklichen.
Das RMV-Management setzt dagegen auf andere Instrumente, um Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Komfort bei Bussen und Bahnen zu sichern und gegebenenfalls zu erhöhen. Das Mittel der Wahl heißt „Qualitätsmanagement“ durch ein Bonus-Malus-System. Verkehrsunternehmen, die chronisch ihre Verpflichtungen nicht erfüllen, müssen ein Strafgeld zahlen. Jene, die keinen Anlass zu Rügen bieten oder gar mehr leisten, als sie müssten, erhalten aus dem RMV-Topf eine zusätzliche Summe. Die Malus-Gelder setzt der Verkehrsverbund gezielt ein, um erkannte Schwachstellen zu beseitigen.
Ausgleich für Kunden mit „Persönlicher Jahreskarte“
„Der Kunde muss sein Ziel erreichen.“ Darauf richtet der RMV sein Hauptaugenmerk, weniger auf die Entschädigung des Fahrgastes. Doch zahlt er immerhin bei mehr als 20 Minuten Verspätung 15 Euro Ausgleich, allerdings nur an Kunden, die eine „Persönliche Jahreskarte“ besitzen. Diese Fahrgäste dürfen gegebenenfalls sogar überregionale Verkehrsmittel wie etwa einen ICE nutzen oder ein Taxi nehmen, um an ihr Ziel zu gelangen. Gerät ein Kunde bei seiner letzten Verbindung in Schwierigkeiten, kann er sogar bis zu 30 Euro erhalten.
Freilich besitzen nur die wenigsten RMV-Fahrgäste, nämlich um die 7000, eine „Persönliche Jahreskarte“. Deutlich weiter verbreitet ist die normale Jahreskarte, die zwar keine Mobilitätsgarantie mit Taxi und Entschädigung umfasst, dafür aber an Familienangehörige, Freunde oder Kollegen weitergegeben werden kann. Ohnehin wird die Mobilitätsgarantie von den Inhabern der „Persönlichen Jahreskarte“ nur ganz selten in Anspruch genommen. Vollmer spricht von einer Zahl im unteren Hunderter-Bereich.
Der RMV-Sprecher nennt aber noch einen politischen Grund, warum der Verkehrsverbund eine Geld-zurück-Garantie reserviert betrachte. Man könne gegenüber dem Bund schwerlich die Forderung rechtfertigen, die Kürzungen bei den Regionalisierungsmitteln zurückzunehmen, wenn man „ohne Not“ einige Millionen Euro für Entschädigungen ausgebe.

