03.09.2010 · CDU und FDP legen einen Nachfolgeentwurf zum Ballungsraumgesetz vor. Es soll ein Führungsgremium statt bisher zwei Zirkel und mehr Kompetenzen für den neuen Regionalverband geben. Die Opposition im Landtag ist unzufrieden.
Ein Führungsgremium statt bisher zwei und mehr Kompetenzen für den neuen Regionalverband: Das sind die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfs, der das bisherige Ballungsraumgesetz ablösen soll. Vertreter der Regierungsfraktionen von CDU und FDP im Landtag stellten die Novelle vor. Sie soll zum 1. April in Kraft treten, damit der Verband nach der Kommunalwahl am 27. März 2011 seine Arbeit in der neuen Struktur aufnehmen kann.
Unverändert bleibt der Gebietszuschnitt. Das überarbeitete Gesetz, das künftig „Gesetz über die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main“ heißen soll, gilt für 75 Kommunen mit rund 2,2 Millionen Einwohnern in der engeren Rhein-Main-Region mit Frankfurt als Zentrum. Wiesbaden und Darmstadt sind ausgenommen.
„Wir erhöhen mit der einheitlichen Führung die von der Wirtschaft geforderte Schlagkraft“, sagte CDU-Innenpolitiker Peter Beuth. Die Region bekomme den ebenfalls häufig geforderten zentralen Ansprechpartner: Dies sei künftig der Verbandsdirektor. Schon seit Januar hat der CDU-Politiker Heiko Kasseckert dieses Amt inne. Am Grundprinzip des Ballungsraumgesetzes, dass sich die Städte und Gemeinden freiwillig auf die Erledigung regionaler Aufgaben verständigen sollen, wollen die beiden Fraktionen festhalten. „Wir halten nichts von Zwang“, ergänzte der Rechts- und Regionalpolitiker der FDP-Landtagsfraktion, Stefan Müller.
Kontra Forderungen der Wirtschaft
Gemeinsame Aufgaben, wie die im Gesetz vorgegebene Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung oder der „Unterhalt kultureller Einrichtungen von überörtlicher Bedeutung“, sollten aus der Region heraus selbst gelöst werden. Allerdings sieht das Gesetz, wie bisher, die Möglichkeit vor, dass die Regierung „sanften Druck“ ausüben kann, wie Müller es ausdrückte. Bei einer Aufgabe, die das Land als „dringlich“ erklärt, können die Kommunen zur Zusammenarbeit verpflichtet werden. Mit dem Gesetzentwurf weisen CDU und FDP Forderungen der Wirtschaft, der Landtagsopposition und der Stadt Frankfurt zurück, die in der Vergangenheit immer wieder darauf gedrungen hatten, eine stärkere regionale Struktur zu bekommen, eine „Verfasstheit“, die mit der Einrichtung eines direkt gewählten Parlaments einhergehen sollte.
Erst im Mai hatten sich Industrie- und Handelskammer Frankfurt, Handwerkskammer Rhein-Main und die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände mit Blick auf die bevorstehende Gesetzesnovellierung gemeinsam für einen „Mehrzweck-Pflichtverband“ ausgesprochen, der das gesamte Rhein-Main-Gebiet umfassen sollte, um im härter werdenden Standortwettbewerb „auf Top-Niveau mitzuhalten“. Vergleichbar einer Holding hätte der Verband die Aufgabe gehabt, die zahlreichen regionalen Gesellschaften zu steuern, manche zusammenzulegen und neue Aufgaben wie die Qualitätssicherung an Schulen zu übernehmen.
„Köpfe der Region an einen Tisch bekommen“
„Wir wollten keine neue politische Ebene“, sagte Beuth, um das Festhalten an den Grundprinzipien des alten Ballungsraumgesetzes zu begründen. Das Ziel, „die Köpfe der Region an einen Tisch“ zu bekommen, werde mit dem neuen Regionalvorstand erreicht, in dem die Landräte und Oberbürgermeister stimmberechtigt seien. Dieses Gremium habe die Funktion, zu koordinieren und Impulsgeber für die Region zu sein. Es werde dafür sorgen, dass aus dem bisher herrschenden „Gesellschaftsunwesen“ ein „Gesellschaftswesen“ werde, sagte Müller mit Blick auf die große Zahl von regionalen Gesellschaften und Initiativen. Diese fehlende Koordination war mit ein Grund, warum das Ballungsraumgesetz aus Sicht der Landesregierung überhaupt überarbeitet werden sollte.
Als „Kosmetik statt Fortschritt für Rhein-Main“ hat unterdessen die SPD-Fraktion im Landtag den vorgelegten Entwurf bezeichnet. Er sei „nichts Halbes und nichts Ganzes“. Die Grünen im Landtag sehen in den geringen Veränderungen keine Verbesserung. Der Gesetzentwurf sei ein „Armutszeugnis“.