14.10.2009 · Im Prozess um die Morde vor dem Rüsselsheimer Eiscafé „De Rocco“ am Abend des 12. August vorigen Jahres hat sich die Verteidigung am Mittwoch vergeblich um die Auswechselung des federführenden Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft bemüht.
Von Heidi Müller-GerbesIm Prozess um die Morde vor dem Rüsselsheimer Eiscafé „De Rocco“ am Abend des 12. August vorigen Jahres hat sich die Verteidigung am Mittwoch vergeblich um die Auswechselung des federführenden Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft bemüht. Der Verteidiger des Serdal E., Heinz-Jürgen Borowsky, begründete das entsprechende Ersuchen an den Leiter der Ermittlungsbehörde damit, dass Staatsanwalt Knut Happel gegen seine Pflicht zur Objektivität verstoßen habe. Das Ersuchen wurde zurückgewiesen.
Nach Auffassung Borowskys, der sich die Verteidiger der beiden anderen Angeklagten anschlossen, hätte Happel gegen einen 31 Jahre alten Zeugen N. wegen des Verdachts des Totschlags ermitteln müssen, nachdem sich dieser in der vorigen Woche selbst der Messerstiche bezichtigt hatte, die laut Staatsanwaltschaft mitverantwortlich sein sollen für den Tod des Erkan K.; die Anklage lastet die Stiche Borowskys Mandanten, dem 23 Jahre alten Serdal E., an.
Wahrscheinlich kein Ermittlungsverfahren
Gegen den für seine Aussage aus der Türkei angereisten Zeugen N. wird bislang lediglich wegen Falschaussage und versuchter Strafvereitelung vor Gericht ermittelt. Es gebe aber „zureichende Gründe“ dafür, dass gegen den Zeugen kein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Totschlags oder Mordes eingeleitet worden sei, sagte Staatsanwalt Holger Schmelzeisen.
Über einen gegen die drei Berufsrichter der Kammer gerichteten Befangenheitsantrag, den die Verteidigung in der vorigen Woche gestellt hat, ist noch nicht entschieden. Vor dem Eiscafé „De Rocco“ wurden am Tatabend zwei an der Auseinandersetzung beteiligte Männer getötet sowie eine zufällig am Tatort anwesende 55 Jahre alte Griechin. In dem Prozess müssen sich drei türkischstämmige Deutsche im Alter von 23, 28 und 32 Jahren wegen Mordes und Mordversuchs verantworten.