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Medien HR weist NPD-Wahlspot ab - „Tatbestand der Volksverhetzung“

02.01.2008 ·  Der Hessische Rundfunk will einen Fernseh-Spot der rechtsextremen NPD zur Landtagswahl nicht ausstrahlen. Der Beitrag erfülle „den Tatbestand der Volksverhetzung“. Die NPD hat umgehend Klage eingereicht.

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Der Hessische Rundfunk will am Freitag dieser Woche einen Fernseh-Spot der rechtsextremen NPD zur Landtagswahl am 27. Januar nicht ausstrahlen. Der Beitrag erfülle „den Tatbestand der Volksverhetzung“, teilte der Sender mit.

Die NPD hat inzwischen eine einstweilige Verfügung gegen den Sender beim Verwaltungsgericht Frankfurt beantragt, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch bestätigte. Der NPD-Landesvorsitzende Marcel Wöll sprach von „haltlosen und aus der Luft gegriffenen Gründen“, um den Wahlkampf seiner Partei zu behindern.

Der Hessische Rundfunk ist gesetzlich verpflichtet, für die zur Wahl zugelassenen Parteien von diesen gefertigte Werbespots auszustrahlen, wenn das beantragt wird. Voraussetzung sei jedoch, dass diese Spots nicht erheblich gegen die Bestimmungen des Strafrechts verstießen, betonte der Sender.

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