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Limburg Über sechs Jahre Haft für Leiter des kirchlichen Rentamtes

12.03.2010 ·  Wegen Veruntreuung von Kirchengeldern in Millionenhöhe muss der frühere Leiter eines kirchlichen Rentamtes sechs Jahre und drei Monate in Haft. Der 55 Jahre alte Angeklagte, der über Jahrzehnte ein Doppelleben führte, hat die Taten gestanden.

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Wegen Veruntreuung von Kirchengeldern in Millionenhöhe muss der frühere Leiter eines kirchlichen Rentamtes sechs Jahre und drei Monate in Haft. Das Landgericht im hessischen Limburg verurteilte den 55-Jährigen am Freitag wegen Untreue in 362 Fällen. Die Staatsanwaltschaft hatte siebeneinhalb Jahre und der Verteidiger vier Jahre Haft gefordert. Der 55 Jahre alte Angeklagte, der über Jahrzehnte ein Doppelleben führte, hat die Taten gestanden. Er war angeklagt, die Kirche seit 2004 um insgesamt 2,7 Millionen Euro geschädigt zu haben.

Der Verteidiger plädierte auf vier Jahre Haft. Die Führung des katholischen Bistums habe seinem Mandanten die Veruntreuung sträflich leicht gemacht, sagt er.

Frühere Taten des Angeklagten sind verjährt. Das Bistum schätzt den Schaden seit 1984 auf etwa 4,8 Millionen Euro. Der Mann hatte mehrmals wöchentlich 7500 Euro bar von einem Kirchenkonto abgehoben, er und seine Familie finanzierten mit dem Geld ein Luxusleben. Mit der Chefbuchhalterin seines Rentamts hatte der Angeklagte ein Verhältnis, sie verbuchte die Abhebungen jeweils ohne Fragen. Rentämter helfen Kirchengemeinden in Finanz- und Verwaltungsfragen.

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