Der hessische Landtag in Wiesbaden hat mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP beschlossen, die Diäten zum 1. Januar 2006 um 2,14 Prozent von 6490 auf 6628Euro im Monat zu erhöhen. Zum selben Zeitpunkt steigt die steuerfreie Kostenpauschale von 517 auf 525 Euro im Monat. Mit ihr werden zum Beispiel Telefon- und Bürokosten beglichen. Die Grünen stimmten gegen den Antrag. "Wir finden es falsch, im selben Jahr eine zweite Erhöhung zu beschließen", sagte eine Fraktionssprecherin auf Anfrage. Im Januar 2005 waren die Diäten schon einmal angehoben worden. Es handelte sich dabei um eine aufschobene Erhöhung aus dem Jahr 2003.
Begleitet wurde die Debatte von der Forderung, die hessische Abgeordnetenbezüge neu zu strukturieren. Vorbild soll nach Wunsch der FDP-Fraktion das Land Nordrhein-Westfalen sein. Auch der Bund der Steuerzahler Hessen verlangte, das dortige, bundesweit einmalige Modell zu übernehmen. Die Abgeordneten dort erhalten seit dieser Legislaturperiode mit 9500 statt 4807 Euro fast doppelt so hohe Diäten wie zuvor. Dafür entfällt die steuerfreie Aufwandspauschale in Höhe von 2387 Euro. Außerdem müssen die Parlamentarier künftig selbst für ihr Alter vorsorgen. Dadurch wird nach Expertenansicht der Landesetat um zwei Millionen Euro entlastet.
"Der Landtag hat die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, wie sich diese Vorschläge auf Hessen übertragen lassen", sagte die parlamentarische Geschäftsführerin der FDP, Nicola Beer. Ein erster Vorschlag soll bis Ende Juli vorliegen. Zwischen den Fraktionen herrsche Einigkeit, daß es nun "zügig vorangehen" müsse. Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Reinhard Kahl, verteidigte die Diätenerhöhung. Auch Abgeordnete hätten Anspruch auf Teilnahme an der allgemeinen Einkommensentwicklung, sagte er. Zudem handele es sich um eine "objektiv nachvollziehbare Größenordnung". Die hessischen Jungsozialisten hingegen sprachen von einem "Kartell der Abzocke".
Die Diäten der 110 Mitglieder des Wiesbadener Landtags bestimmt das hessische Abgeordnetengesetz von 1989. Dem Gesetz zufolge steht den Parlamentariern zwölfmal im Jahr eine sogenannte Grundentschädigung zu, die jeweils im Juli an die allgemeine Einkommens- und Preisentwicklung anzupassen ist. In die Berechnung der Einkommensentwicklung fließen Industrielöhne, Angestelltengehälter und Beamtenbezüge nach einem im Gesetz festgelegten Schlüssel ein. Die Steigerungsraten bei den Preisen liefert das Statistische Landesamt. Der Landtagspräsident berichtet über die "Angemessenheit der Entschädigungen". Der Landtag beschließt dann per Antrag über den Angemessenheitsbericht.
Nicht berührt durch die Diätenerhöhung ist die Regelung der Altersversorgung. Wie aus dem Gesetz hervorgeht, erhält ein Mitglied des Landtags nach dem Ausscheiden "eine Altersentschädigung, wenn es das 55.Lebensjahr vollendet und dem Landtag mindestens sechs volle Jahre angehört". Die Versorgung beträgt dann 27,75 Prozent der aktuellen Grundentschädigung. Für jedes weitere Jahr kommen 2,75 Prozent hinzu. Maximal erhalten die Abgeordneten 71,75 Prozent. (trö.)

