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Kriminalität Mühsamer Kampf gegen Schleuser

05.01.2005 ·  "Vorsicht auf der A5, an der Fahrbahn halten sich Personen auf." Nicht selten verbirgt sich hinter solchen Warnhinweisen im Verkehrsfunk das abrupte Ende einer Odyssee um den halben Erdball. Schleuserbanden kennen kein Pardon, wenn ihnen die Lage zu brenzlig wird.

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"Vorsicht auf der A5, an der Fahrbahn halten sich Personen auf." Nicht selten verbirgt sich hinter solchen Warnhinweisen im Verkehrsfunk das abrupte Ende einer Odyssee um den halben Erdball. Schleuserbanden kennen kein Pardon, wenn ihnen die Lage zu brenzlig wird. Sobald sie meinen, die Polizei sei ihnen auf den Fersen, überlassen sie die Menschen, denen sie gegen viel Geld den Weg in eine bessere Zukunft versprochen haben, ihrem Schicksal. Auf einem Parkplatz oder mitunter gar auf dem Seitenstreifen wird dann die Tür zum Laderaum des Lasters aufgerissen, und die blinden Passagiere werden in die Ungewißheit gejagt. Im Rhein-Main-Gebiet und in Nordhessen gibt es einige Stellen, an denen das öfter geschieht.

Viele versuchen, von Deutschland in die skandinavischen Länder zu kommen oder nach England. Gleichwohl bleibt die Bundesrepublik trotz der Wirtschaftsflaute für viele ein Ziel, schon allein der Sozialsysteme wegen. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nach dem auch illegal sich in Deutschland aufhaltende Personen Anspruch auf Grundversorgung durch den Staat haben, dürfte von den Schleusern wohlwollend registriert worden sein.

Der Landweg über Tschechien ist nicht erst seit Erweiterung der Europäischen Union nach Osten eine bei Schleusern beliebte Route. Trotz aller Restriktionen, die seit einigen Jahren bei der Einreise auf dem Luftweg gelten, versuchen Schleuserorganisationen weiterhin, Migranten mittels falscher Pässe ins Land zu bringen. Keiner vermag einzuschätzen, wie viele Menschen jedes Jahr illegal nach Deutschland kommen, die Dunkelziffer ist bei diesem Zweig der organisierten Kriminalität wohl mit am höchsten. Nach den Daten, über die das Bundeskriminalamt verfügt, sind im Jahr 2003 rund 33800 Personen "unerlaubt eingereist" im Vergleich zu mehr als 44000 im Jahr 2002. Diese Tendenz korrespondiert mit den Zahlen der in der Kriminalstatistik registrierten Schleuser, die von rund 7000 auf etwa 6160 zurückgegangen ist.

Indes können Polizei und Justiz allenfalls die Spitze des Eisbergs erkennen, wie Hildegard Becker-Toussaint, Leitende Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt, feststellt. Sie stützt sich dabei auf die Erkenntnisse der "Eingreifreserve": Diese Gruppe meist junger und engagierter Ermittler bei der Generalstaatsanwaltschaft hat sich in den vergangenen Monaten intensiv der Bekämpfung dieser Delikte gewidmet. Zwar konnten einige Verfahren abgeschlossen werden, zugleich hat sich aber auch bei den Ermittlern der Eindruck verfestigt, daß die Strukturen der oft in mehreren Ländern operierenden Banden nur schwer zu zerstören seien. Gerade in Asien wüchsen auch auf diesem Sektor der Schattenwirtschaft neue, kaum überschaubare Märkte heran.

Um Mitglieder von Schleuserbanden vor Gericht zu bringen, wie es der Eingreifreserve nun in Gießen mit einer Gruppe von Chinesen gelang, bedarf es oft monatelanger mühsamer und nicht selten frustrierender Vorarbeit. Gerade die hierzulande kaum bekannten asiatischen Dialekte wirken - falls die Fahnder denn überhaupt eine richterliche Erlaubnis, Telefone zu überwachen, erreichen können - wie ein Schutzschild, hinter dem sich Kriminelle verbergen können.

Hinzu kommen meist stark verästelte Verbindungen ins benachbarte Ausland. Die Hintermänner der in Deutschland agierenden Organisationen sitzen oft in osteuropäischen Ländern, bevorzugt in Rußland, der Ukraine, Tschechien und Polen. Auf dem Weg der Rechtshilfe Erkenntnisse über sie zu erlangen gestaltet sich oft sehr langwierig und schwierig.

Selten sei zudem einer der Menschen, die gegen Zahlung von mehreren tausend Dollar über die Grenze gebracht werden, bereit, gegen die Schleuser auszusagen, berichtet die Leitende Oberstaatsanwältin. Oft hat man ihnen mit auf den Weg gegeben, sich vor der deutschen Polizei zu hüten, die vor Übergriffen nicht zurückschrecke. Außerdem ist die Furcht, die Familienangehörigen in der Heimat, die mühsam das Geld für die vermeintlich goldene Zukunft in Europa aufbringen, müßten Repressalien erleiden, durchaus berechtigt. Daß die Einschüchterungsstrategie nach beiden Seiten funktioniert, wurde in einem Fall deutlich, der Anfang des Jahres vor dem Darmstädter Landgericht verhandelt wurde: Weil die Zahlungen der Verwandten nicht rechtzeitig eingingen oder weitere Forderungen nicht erfüllt wurden, hielten die Angeklagten - zwei Chinesen - ihre eingeschleusten "Kunden" in einer Wohnung gefangen, schlugen und bedrohten sie.

Die empfindliche Strafe von mehr als vier Jahren Haft ist nach Beobachtungen der Generalstaatsanwaltschaft eher die Ausnahme. Oft verhängten die Gerichte Strafen zur Bewährung, mit der Begründung, es handele sich schließlich um Ersttäter. Diese Betrachtungsweise geht aber nach Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft an der Realität vorbei: Mitglieder dieser Organisationen seien meist hartgesottene "Geschäftsleute". Der Gedanke, sie allein schon durch die Verurteilung vor weiteren Taten abzuschrecken, verkennt nach Ansicht von Becker-Toussaint deren Sichtweise auf das deutsche Rechtswesen. Eine zur Bewährung ausgesetzte Strafe werde in diesen Kreisen eher als Signal verstanden, daß die deutsche Justiz das Schleusen von Menschen als nicht besonders gravierendes Delikt ansieht. HELMUT SCHWAN

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