24.08.2010 · Das Erbacher Familienunternehmen Koziol nennt sein Produkt „ei-Pott“ künftig nur noch „Pott“. Es reagiert damit auf eine Einstweilige Verfügung, die der i-Pod-Hersteller Apple erwirkt hat. Doch gibt sich Koziol auch kämpferisch - und will eine grundsätzliche Klärung.
Von Thorsten WinterAuf den Fluren von Koziol herrscht seit ein paar Tagen gesteigerte Betriebsamkeit. Nicht allein wegen des Auftritts der Odenwälder auf der bevorstehenden Frankfurter Herbstmesse Tendence – vielmehr führt eine erfolgreiche Klage des Unterhaltungselektronik-Konzerns Apple gegen den Hersteller von Designer- und Haushaltswaren zu Aufregung und Krisensitzungen: Das Hamburger Oberlandesgericht hat auf Antrag von Apple eine Einstweilige Verfügung erlassen, nach der Koziol sein 2009 auf den Markt gebrachtes Produkt namens „ei-Pott“ nicht mehr so nennen darf. Aus Sicht des Gerichts könnte der „ei-Pott“ mit dem i-Pod-Musikabspielgerät des amerikanischen Anbieters verwechselt werden.
Dass dieses Risiko tatsächlich besteht, erscheint wenig wahrscheinlich. Ist der Namen des Odenwälder Produkts doch ganz wörtlich zu nehmen: Es handelt sich um einen Eierbecher, der jedoch dem i-Pod nicht unähnlich ist: Beim Musikabspieler ist in einem Kreis das Bedienungsmenü untergebracht, während beim Eierbecher an dieser Stelle das Ei seinen Platz hat. Falls Koziol sein Erzeugnis auch künftig unter dem alten Namen verkaufen sollte, würde ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro fällig.
Firmenchef hat weder i-Phone noch i-Pad
So weit wird es Koziol aber nicht kommen lassen. Das Familienunternehmen wird das Produkt künftig schlicht „Pott“ nennen, wie eine Sprecherin auf Anfrage sagte. Dessen ungeachtet darf Koziol die Lagerbestände des „ei-Pott“ aber noch verkaufen. Und zählte er schon bisher zu den gut laufenden Artikeln des Mittelständlers, so machen ihn die Folge der Apple-Klage zum Verkaufsschlager: „Die Bestellungen rattern hier nur so ’rein“, wie es am Firmensitz in Erbach heißt, wo man die Niederlage von Hamburg nicht so einfach auf sich sitzen lassen will. Koziol gedenkt, ein Hauptsacheverfahren anzustrengen und prüfen zu lassen, ob die von Apple angemeldeten Ansprüche überhaupt eine sachliche Grundlage haben.
Dass die Einstweilige Verfügung sich auch auf das Konsumverhalten des Firmenchefs auswirkt, ist im Übrigen unwahrscheinlich. Stephan Koziol zählte schon zuvor nicht zu den Apple-Jüngern. Bei Unterhaltungselektronik hält er es mehr mit Retro: Sein Handy ist gut zehn Jahre alt, zudem besitzt er weder einen i-Pod noch ein i-Pad.