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Mittwoch, 19. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Kassel Prozeß gegen CDU-Fraktionsvorsitzenden Holler eingestellt

 ·  Eine überraschende Wende hat zum raschen Ende des Prozesses gegen den Kasseler CDU-Abgeordneten Christoph Holler geführt. Die Staatsanwaltschaft hatte, wie berichtet, dem Rechtsreferendar vorgeworfen, sich in einem Autohaus als Richter ausgegeben und Vernehmungen geführt zu haben.

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Eine überraschende Wende hat zum raschen Ende des Prozesses gegen den Kasseler CDU-Abgeordneten Christoph Holler geführt. Die Staatsanwaltschaft hatte, wie berichtet, dem Rechtsreferendar vorgeworfen, sich in einem Autohaus als Richter ausgegeben und Vernehmungen geführt zu haben. Im Prozeß bestätigte diesen Verdacht aber nur einer von dreizehn Zeugen. Obendrein verstrickte sich dieser Zeuge bei seiner Aussage in Widersprüche. Obwohl Prozeßbeobachter daraufhin einen Freispruch erwartet hatten, willigte Holler in die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage von 10000Euro an zwei gemeinnützige Einrichtungen in Kassel ein. Diese Einstellung nach Paragraph 153 a der Strafprozeßordnung ist keine Verurteilung. Hollers Schuld ist damit nicht festgestellt, sondern für ihn gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

Der Richter hatte zuvor klargemacht, daß eine Fortsetzung des Verfahrens über die Berufungsinstanz und bis in die Revision viele Jahre in Anspruch nehmen würde. Für jemanden, der in der Öffentlichkeit stehe wie Holler, wäre dies "nicht angenehm". Holler erklärte, diese Belastung seiner politischen Arbeit beenden zu wollen, und stimmte deshalb der Einstellung des Verfahrens zu.

Der Staatsanwalt nahm den Abschluß des Verfahrens mit sichtlicher Genugtuung zur Kenntnis. Er sagte, die Höhe der Geldauflage entspreche der Höhe der Strafe, die er für Holler erwartet hätte. Vor allem aber bleiben der Kasseler Staatsanwaltschaft mit der Einstellung des Verfahrens weitere Spekulationen über parteipolitische Hintergründe des Verfahrens gegen den CDU-Politiker erspart.

Als Kommunalpolitiker hatte Holler, der der CDU-Fraktion im Kasseler Rathaus vorsitzt, in einem Streit zwischen einem Minicar-Unternehmen und den Taxifahrern vermittelt. Das Minicar-Unternehmen gehört einer Familie aus dem Kosovo, die auch ein Autohaus betreibt. Holler suchte dieses Autohaus auf, um einen Wagen probezufahren, den seine damalige Freundin kaufen wollte. Als er im Autohaus war, kamen immer mehr Personen hinzu. Ein Angehöriger der Autohändler-Familie war wegen Körperverletzung verurteilt worden und bezichtigte offenbar einen anderen Kosovo-Albaner der Tat. Holler sollte auf Bitten der Autohändler durch Fragen die mögliche Tatbeteiligung der weiteren Person klären. Im Oktober, als es abermals um die Körperverletzung vor Gericht ging, sagte einer der dort gehörten Zeugen, das habe doch alles der Richter Holler im Autohaus schon gefragt. Diese Aussage führte zur Anzeige der Staatsanwaltschaft gegen Holler vor allem wegen des Vorwurfs der Amtsanmaßung. Holler erstattete seinerseits Anzeige gegen Unbekannt, weil er sich zu Unrecht bezichtigt sah.

Wie die Verhandlung gegen Holler nun zeigte, war dem Vorsitzenden Richter in der Verhandlung vom Herbst 2002 sogleich klar, daß die Kosovo-Albaner, die einem anderen Kulturkreis angehörten und ein anderes Rechtsverständnis offenbarten, nicht zwischen einem Richter und einem Referendar zu unterscheiden wußten. Der Vorsitzende Richter machte als Zeuge deutlich, daß er sich nicht vorstellen konnte, daß ein Richter im Autohaus seine Prozesse vorexerzierte, bevor er, der tatsächliche Richter, sie geführt hatte. Die im Herbst 2002 im Prozeß anwesende Oberstaatsanwältin wandte sich jedoch an den Leiter der Staatsanwaltschaft und fertigte einen Vermerk über die Behauptung, Holler sei als Richter aufgetreten.

Nun widersprachen sich im aktuellen "Holler-Prozeß" der Vorsitzende Richter von damals und die Oberstaatsanwältin. Während der Vorsitzende Richter im Herbst 2002 den Äußerungen, die Holler belasteten, keine Bedeutung beigemessen hatte, folgerte die Oberstaatsanwältin, wenn sich bestätigen sollte, was über Holler gesagt worden sei, dann wäre das ein Grund, daß sein Ausbilder mit dem Referendar einmal sprechen sollte. Die Leitung der Staatsanwaltschaft nahm die Sache aber ernster. Der stellvertretende Leiter der Staatsanwaltschaft, Dietmar Schaub, sagte nun vor Gericht als Zeuge, er sei sich der Brisanz der Angelegenheit bewußt gewesen, denn Holler sei schließlich Politiker. Zugleich wies er - vom Richter ungefragt - den im Gerichtssaal niemals erhobenen Vorwurf zurück, daß das Verfahren gegen Holler politisch geführt worden sei, um wenig später weiterhin ungefragt fortzufahren, so wie Holler Politik betreibe, begebe er sich nun mal auf einen schmalen Grat.

Während Hollers Anzeige gegen Unbekannt keine Reaktion auslöste, leitete die Staatsanwaltschaft Kassel Ende Januar 2003, wenige Tage vor der Landtagswahl, ein Ermittlungsverfahren gegen Holler ein. Holler erfuhr hiervon erst durch den Anruf eines Journalisten, der von ihm eine Stellungnahme einforderte. Schaub konnte sich nicht erklären, woher der Journalist von dem Verfahren wissen sollte. Als er aber bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt habe, sei ihm gesetzeskonform Auskunft gegeben worden. Trotz der Belastung durch das Verfahren gewann Holler den Wahlkreis Kassel-Ost direkt.

Staatsanwalt Michael Dietrich sagte aus, die Zeugen wegen der Bedeutung des Verfahrens persönlich gehört und diese Arbeit nicht der Polizei überlassen zu haben. Hollers Anwalt, Andreas Nodoushani, wollte letztlich wissen, ob Dietrich unterstellt habe, daß die Herren im Autohaus aus irgendeinem Grunde davon ausgegangen seien, daß Holler Richter gewesen sei, oder ob sich Holler explizit als Richter ausgegeben habe. Dietrich sagte, nach "meinem Gefühl war die Situation für alle Beteiligten klar". Sie dachten, es handele sich um eine richterliche Vernehmung. Holler räumte vor Gericht mehrfach ein, daß es ein Fehler gewesen sei, das Gespräch im Autohaus nicht früher beendet zu haben. Er habe sich aber strafrechtlich nichts vorzuwerfen. cpm.

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