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Justiz Prozeß wegen „Ehrenmordes“

27.03.2006 ·  Im Wiesbadener Ehrenmord-Prozeß hat die Staatsanwaltschaft dem angeklagten Türken Ertac K. vorgeworfen, seine Schwester heimtückisch erschossen zu haben.

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Ein wegen „Ehrenmordes“ an seiner Schwester angeklagter Türke hat sich zum Prozeßauftakt gestern im Wiesbadener Landgericht nicht zur Tat geäußert. Laut Anklage soll er die 20jährige im vergangenen Sommer heimtückisch erschossen haben, weil er deren Beziehung zu einem Deutschen als unehrenhaft empfunden habe.

Der 25jährige soll in einer Gartenhütte in Wiesbaden mindestens fünfmal auf die Frau geschossen haben, davon zweimal in den Kopf. Die junge Frau verblutete. Das Gericht hat acht weitere Verhandlungstermine festgelegt, das Urteil wird für Mai erwartet.

Der Rechtsmediziner berichtete im Schwurgerichtssaal von massiven Kopfverletzungen des Opfers. So sei die rechte Schädelseite durch die Schüsse zertrümmert worden. Nach den Ermittlungen hatte sich der damals 24 Jahre alte Türke mit seiner Schwester zu einer Aussprache in der Gartenhütte getroffen.

Keine Angaben zum Motiv

Dort soll er mit einer Neun-Millimeter-Pistole auf sie geschossen haben. Der 28 Jahre alte Freund des Opfers hatte offenbar in der Nähe gewartet, er fand die sterbende Frau kurz nach den Schüssen in der Hütte. Der 28jährige war mit der jungen Türkin gegen den Widerstand ihrer Eltern seit sieben Monaten befreundet gewesen.

Nach den Schüssen flüchtete der mutmaßliche Täter, der auch wegen unerlaubten Waffenbesitzes angeklagt ist. Er stellte sich kurz darauf der Polizei und gestand die Tat. Zum Motiv machte er keine Angaben.

Im Zusammenhang mit der Tat hatte Hessens Sozialministerin Silke Lautenschläger (CDU) jede Toleranz im Umgang mit „Ehrenmorden“ abgelehnt. Viele Jugendliche aus Zuwandererfamilien würden für solche Taten Verständnis zeigen, meinte sie.

Quelle: FAZ.NET mit Material von lhe.
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